Stempelsteuerrechner (SDLT)
Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien in England und Nordirland
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die aktuellen Stempelsteuersätze?
Ab dem 1. April 2025 gelten folgende Standard-Grunderwerbsteuersätze: 0 % auf die ersten 125.000 £, 2 % auf 125.001 £ bis 250.000 £, 5 % auf 250.001 £ bis 925.000 £, 10 % auf 925.001 £ bis 1.500.000 £ und 12 % auf Beträge über 1.500.000 £. Diese Sätze gelten jeweils für den entsprechenden Teilbetrag des Kaufpreises, nicht für den Gesamtbetrag – genau wie die obige Aufschlüsselung zeigt.
Welche Vergünstigungen erhalten Erstkäufer?
Erstkäufer zahlen keine Grunderwerbsteuer auf die ersten 300.000 £ einer Immobilie bis zu einem Preis von 500.000 £, danach 5 % auf den Betrag zwischen 300.000 £ und 500.000 £. Liegt der Preis über 500.000 £, gelten die regulären Steuersätze ohne jegliche Ermäßigung für Erstkäufer.
Wie hoch ist der zusätzliche Grundstückszuschlag?
Wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen und eine weitere kaufen (einschließlich Buy-to-Let-Immobilien), zahlen Sie zusätzlich 5 % auf den regulären SDLT-Satz – und im Gegensatz zu den normalen Steuersätzen gilt der Zuschlag für den gesamten Kaufpreis (der Satz stieg im Oktober 2024 von 3 % auf 5 %).
Gilt das in Schottland oder in Wales?
Nein. Die Grunderwerbsteuer (SDLT) gilt nur in England und Nordirland. Schottland hat die Grunderwerbsteuer (LBTT) und Wales die Grunderwerbsteuer (LTT), die jeweils unterschiedliche Steuersätze und Steuerklassen haben.
Deckt dieser Rechner alle Arten von Käufen ab?
Es deckt Standardkäufe von Wohnimmobilien durch Privatpersonen in England und Nordirland ab, einschließlich der Steuererleichterung für Erstkäufer und des Zuschlags für zusätzliche Immobilien. Es berücksichtigt keine Erbpachtzinsen, Optionen für Wohneigentum in Teilbesitz, den Zuschlag für Käufer mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens oder Käufe durch Unternehmen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Rechtsberatung – Ihr Notar wird Ihnen die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer bestätigen.