Fristen und Zeitlimits für die Geltendmachung von Ansprüchen

Für Forschungs- und Entwicklungsförderungen gelten strenge Fristen – werden diese versäumt, geht die Förderung vollständig verloren. Hier finden Sie die wichtigsten Termine für Vorankündigung, Antragstellung und geänderte Steuererklärungen.

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Wichtigste Fakten

  • Die Hauptfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen ist 2 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres.
  • Vorbenachrichtigung ist für Erstantragsteller (oder solche, die seit mehr als 3 Jahren keine Leistungen beantragt haben) erforderlich 6 Monate des Zeitraums Ende.
  • Der Formular für zusätzliche Informationen muss vor oder gleichzeitig mit dem CT600 eingereicht werden.
  • Ein geänderte CT600 Ein Antrag auf Hinzufügung eines Forschungs- und Entwicklungsanspruchs kann innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Berichtszeitraums gestellt werden.
  • Es gibt Keine Verlängerung oder Berufung Wenn Sie die 2-Jahres-Frist verpassen, geht die Entschädigung verloren.

Wichtige Fristen im Überblick

FristZeitlimitFür wen es gilt
Vorbenachrichtigung6 Monate nach Ende der RechnungsperiodeErstantragsteller oder solche, die seit mehr als drei Jahren keine Leistungen beantragt haben.
Formular für zusätzliche InformationenVor oder mit dem CT600Alle F&E-Antragsteller
CT600 (Original oder geändert)2 Jahre nach Ende der RechnungsperiodeAlle F&E-Antragsteller

Zweijährige Anspruchsfrist

Die wichtigste Frist ist die 2-jährige Frist für die Einreichung Ihres Forschungs- und Entwicklungsantrags. Die Berechnung erfolgt ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich der Antrag bezieht.[1]

Zum Beispiel:

Ende der RechnungsperiodeFrist für die Geltendmachung von Ansprüchen
31. März 202431. März 2026
31. Dezember 202431. Dezember 2026
31. März 202531. März 2027
30. September 202530. September 2027

Die zweijährige Frist gilt unabhängig davon, ob Sie einen ursprünglichen CT600-Antrag mit einem Forschungs- und Entwicklungsanspruch einreichen oder einen bereits eingereichten CT600-Antrag ändern, um einen Anspruch hinzuzufügen. Keine Verlängerung oder Berufung Mechanismus – wenn man ihn verpasst, ist die Linderung für diesen Zeitraum für immer verloren.

Wichtig: Die zweijährige Frist für die Geltendmachung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen ist unabhängig von der regulären Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung (CT600) (12 Monate nach Ende des Berichtszeitraums). Sie können Ihre Körperschaftsteuererklärung (CT600) bis zu zwei Jahre nach Ende des Berichtszeitraums ändern, um eine Forschungs- und Entwicklungsförderung geltend zu machen, selbst wenn die ursprüngliche Erklärung bereits eingereicht wurde.

Vorbenachrichtigungsregeln

Die Voranmeldung wurde eingeführt, um betrügerische oder spekulative Anträge zu verhindern. Sie müssen HMRC vorab benachrichtigen, wenn:[2]

  • Ihr Unternehmen hat nie behauptet Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung vor oder
  • Ihr Unternehmen hat in keiner der Kategorien Forschungs- und Entwicklungserlöse geltend gemacht. vorangegangene 3 Rechnungsperioden

Die Benachrichtigung muss innerhalb von 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Für welche Kosten Sie einen Antrag stellen möchten. Die Einreichung erfolgt online über den digitalen Service der HMRC und erfordert Folgendes:

  • Name Ihres Unternehmens und eindeutige Steueridentifikationsnummer (UTR)
  • Die Anfangs- und Enddaten der Rechnungsperiode
  • Eine kurze Beschreibung der F&E-Aktivitäten
  • Kontaktdaten des leitenden Beamten

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Aktivitäten die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Voranmeldung dennoch sicherer. Die Voranmeldung verpflichtet Sie nicht zur Geltendmachung eines Anspruchs – sie sichert Ihnen lediglich das Recht dazu. Wird die 6-Monats-Frist versäumt, ist der Anspruch unwiderruflich.

Praktischer Zeitplan: Erstantragsteller

Hier ist ein ausgearbeiteter Zeitplan für ein Unternehmen, das seinen ersten F&E-Antrag für das Geschäftsjahr zum 31. März 2025 stellt:

DatumAktion
1. April 2025Die Rechnungsperiode endet
Bis zum 30. September 2025Voranmeldung bei HMRC einreichen (Frist: 6 Monate)
Im Zeitraum 2025/26Technischen Bericht erstellen, Kosten berechnen, AIF ausfüllen
Vor der Einreichung des CT600Zusätzliches Informationsformular digital einreichen
Bis zum 31. März 2026Reichen Sie das Formular CT600 (reguläre Frist: 12 Monate) oder bis zum 31. März 2027 ein, falls Sie Änderungen vornehmen.
Absoluter Stichtag: 31. März 2027Letzter Termin für die Einreichung oder Änderung des CT600 mit Forschungs- und Entwicklungsanspruch

Geänderte Steuererklärungen für frühere Zeiträume

Wenn Sie bereits für einen früheren Zeitraum ohne Forschungs- und Entwicklungsanspruch eine CT600 eingereicht haben, können Sie eine geänderte CT600 um den Anspruch hinzuzufügen, vorausgesetzt, die 2-Jahres-Frist ist noch offen.[3]

Um eine Steuererklärung aus einer früheren Periode zu ändern:

  1. Reichen Sie das Formular für zusätzliche Informationen für den entsprechenden Zeitraum ein.
  2. Reichen Sie ein geändertes CT600-Formular einschließlich der F&E-Anspruchszahlen ein.
  3. Fügen Sie die AIF-Bestätigungsreferenz der geänderten Steuererklärung bei.

Wenn eine Voranmeldung erforderlich war und Sie diese nicht innerhalb von 6 Monaten vorgenommen haben, können Sie keinen Anspruch durch Änderung hinzufügen – die Voranmeldungsfrist ist eine zwingende Voraussetzung.

Folgen des Versäumens von Fristen

Frist verpasstFolge
Vorankündigung (6 Monate)Für diesen Zeitraum kann keine Forschungs- und Entwicklungsförderung geltend gemacht werden.
AIF (vor CT600)Der Forschungs- und Entwicklungsantrag für CT600 wurde abgelehnt; Sie müssen einen AIF-Antrag einreichen und diesen erneut einreichen.
CT600 / Änderung (2 Jahre)Die Forschungs- und Entwicklungsförderung für diesen Zeitraum geht dauerhaft verloren.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Vorankündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie zur Voranmeldung verpflichtet sind (Erstantragsteller oder kein Antrag in den letzten 3 Jahren) und die 6-Monats-Frist verpassen, kann nicht Beantragen Sie die Forschungs- und Entwicklungsförderung für den betreffenden Abrechnungszeitraum. Die Vorankündigungsfrist ist zwingend. Unter Umständen können Sie die Förderung auch für den nächsten Abrechnungszeitraum beantragen, wenn Sie die Vorankündigung rechtzeitig einreichen.

Kann ich Forschungs- und Entwicklungsförderung für Zeiträume beantragen, bevor ich davon wusste?

Ja, solange die Zweijahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Viele Unternehmen entdecken die Forschungs- und Entwicklungsförderung erst Jahre nach ihrer ersten Anspruchsberechtigung. Sie können korrigierte Steuererklärungen (CT600) für alle offenen Zeiträume (innerhalb des Zweijahreszeitraums) einreichen, um die Förderung rückwirkend geltend zu machen.

Gilt die 2-Jahres-Frist für alle Aspekte des Anspruchs?

Ja. Der gesamte Antrag – einschließlich des Formulars CT600, des Formulars für zusätzliche Informationen (AIF) und aller Belege – muss innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Reichen Sie Ihren Antrag nicht erst in letzter Minute ein, da das AIF vor oder zusammen mit dem Formular CT600 eingereicht werden muss.

Was ist, wenn mein Geschäftsjahr nicht am 31. März endet?

Die zweijährige Frist beginnt am Ende des dein Der Abrechnungszeitraum ist unabhängig vom Steuerjahr. Endet Ihr Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2024, ist die Frist für die Geltendmachung Ihres Anspruchs der 31. Dezember 2026. Endet er am 30. Juni 2024, ist die Frist der 30. Juni 2026.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Körperschaftsteuer: Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung — GOV.UK
  2. Benachrichtigen Sie HMRC im Voraus über die Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung. — GOV.UK
  3. Unternehmenssteuererklärungen: Fristen — GOV.UK

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