Wichtigste Fakten
- Forschungs- und Entwicklungsförderungen werden über Ihr Konto beantragt. Körperschaftsteuererklärung (CT600).
- Sie müssen außerdem die obligatorischen Unterlagen einreichen. HMRC Zusatzinformationsformular digital vor oder gleichzeitig mit Ihrem CT600.
- Neuantragsteller (oder solche, die seit mehr als 3 Jahren keine Anträge gestellt haben) müssen Vorabbenachrichtigung HMRC innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Ansprüche müssen innerhalb von 2 Jahre zum Ende des jeweiligen Rechnungslegungszeitraums.
- Sie sollten sich vorbereiten Technischer Bericht Erläuterung jedes qualifizierenden Projekts, auch wenn es nicht mit der Steuererklärung eingereicht wird.
Der Antragsprozess im Überblick
Die Beantragung von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung umfasst mehrere Schritte, von der Identifizierung Ihrer förderfähigen Projekte bis zum Erhalt der Gutschrift oder der reduzierten Körperschaftsteuer. Hier ist der gesamte Prozess:[1]
| Schritt | Aktion | Wann |
|---|---|---|
| 1 | HMRC vorab benachrichtigen (falls erforderlich) | Innerhalb von 6 Monaten nach Periodenende |
| 2 | Qualifizierte F&E-Projekte identifizieren | Während oder nach dem Geschäftsjahr |
| 3 | Berechnung der anrechenbaren Ausgaben | Nach Ablauf der Periode |
| 4 | Erstellen Sie den technischen Bericht | Vor Einreichung des Antrags |
| 5 | Füllen Sie das Formular für zusätzliche Informationen aus. | Vor oder mit CT600 |
| 6 | Senden Sie das CT600 mit ausgefüllten F&E-Boxen ein. | Innerhalb von 2 Jahren nach Periodenende |
| 7 | HMRC bearbeitet den Antrag. | Üblicherweise 40 Arbeitstage |
Schritt 1: Vorabbenachrichtigung an HMRC (falls erforderlich)
Wenn Sie ein Erstantragsteller für Forschung und Entwicklung oder in keinem der letzten Geschäftsjahre Ihres Unternehmens Forschungs- und Entwicklungsförderung beantragt haben. drei RechnungsperiodenSie müssen HMRC vorab über Ihre Absicht, einen Antrag zu stellen, informieren.[4]
Wichtigste Regeln für die Vorabbenachrichtigung:
- Senden Sie die Benachrichtigung innerhalb 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres für die Sie beanspruchen möchten
- Verwenden Sie die Online-Benachrichtigungsformular auf GOV.UK
- Bitte geben Sie grundlegende Informationen an: Firmenname, UTR-Nummer, Geschäftsjahresdaten und eine kurze Beschreibung der F&E-Aktivitäten.
- Wenn Sie die 6-Monats-Frist verpassen, Sie können nicht behaupten für diesen Zeitraum
Wichtig: Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Unternehmen in einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre bereits Forschungs- und Entwicklungsförderung beantragt hat. Bestehende Antragsteller können ihre Anträge weiterhin stellen, ohne HMRC im Voraus zu benachrichtigen.
Schritt 2: Qualifizierende F&E-Projekte identifizieren
Überprüfen Sie die Aktivitäten Ihres Unternehmens während des Geschäftsjahres und identifizieren Sie Projekte, die darauf abzielten, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Fortschritt in Wissenschaft oder Technologie durch Auflösung wissenschaftliche oder technologische Unsicherheit.[1]
Für jedes Projekt dokumentieren:
- Welcher Fortschritt in Wissenschaft oder Technologie wurde angestrebt?
- Welche Unsicherheit bestand zu Beginn?
- Wie mit der Unsicherheit umgegangen wurde (der systematische Ansatz)
- Wie das Ergebnis war (Erfolg, Misserfolg oder andauernd)
- Wer hat an dem Projekt mitgearbeitet und wie lange?
Schritt 3: Berechnung der anrechenbaren Ausgaben
Berechnen Sie für jedes förderfähige Projekt die förderfähigen Kosten über alle Kategorien hinweg:[2]
- Personalkosten — aufgeteilt nach dem Zeitaufwand für Forschung und Entwicklung
- Subunternehmerkosten — bei 65 % für nicht verbundene Parteien
- Extern bereitgestellte Arbeitskräfte — bei 65 % der Zahlungen
- Verbrauchsmaterialien — verbraucht durch den F&E-Prozess
- Software- und Datenlizenzen — direkt in der Forschung und Entwicklung eingesetzt
- Versorgungsunternehmen — den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zugeordnet
Schritt 4: Erstellen Sie den technischen Bericht
Obwohl der technische Bericht nicht zusammen mit Ihrer CT600-Erklärung eingereicht wird, ist es unerlässlich, dass Sie vor Ihrer Antragstellung einen solchen erstellen lassen. HMRC kann ihn im Rahmen einer Prüfung anfordern, und ein gut formulierter Bericht stärkt Ihre Position erheblich.[1]
Sehen Sie sich unseren ausführlichen Leitfaden an: Der technische Forschungs- und Entwicklungsbericht.
Schritt 5: Füllen Sie das Formular für zusätzliche Informationen aus
Seit August 2023 Alle Forschungs- und Entwicklungsanträge müssen von einem Formular für zusätzliche Informationen (AIF) begleitet sein., digital eingereicht über den Online-Service von HMRC .[3]
Das AIF erfordert:
- Eine Beschreibung jedes qualifizierenden F&E-Projekts (bis zu einer festgelegten Zeichenbegrenzung)
- Der Name eines „leitenden Angestellten“ des Unternehmens, der für die Forderung verantwortlich ist.
- Einzelheiten zu etwaigen F&E-Agenten oder Beratern
- Aufschlüsselung der förderfähigen Ausgaben nach Kostenkategorie
Das AIF muss eingereicht werden vorher oder gleichzeitig wie beim CT600. Wenn Sie einen CT600 mit einem Forschungs- und Entwicklungsantrag, aber ohne AIF einreichen, wird der Antrag abgelehnt.
Tipp: Bereiten Sie den AIF sorgfältig vor – die Projektbeschreibungen werden von HMRC geprüft und sind ein wesentlicher Bestandteil ihrer ersten Bewertung. Verfassen Sie klare, präzise Beschreibungen, die sich auf die Unsicherheiten und die Fortschritte konzentrieren und nicht nur einen allgemeinen Überblick über das Projekt geben.
Schritt 6: Reichen Sie das CT600 ein
Nehmen Sie den Forschungs- und Entwicklungsanspruch in Ihre Körperschaftsteuererklärung auf, indem Sie die entsprechenden Felder im Formular CT600 ausfüllen:[2]
- Unter dem zusammengeführten RDEC tragen Sie den Gutschriftsbetrag im RDEC-Abschnitt des CT600 ein.
- Wenn Sie ERIS in Anspruch nehmen, tragen Sie den erhöhten Abzug und eine etwaige Gutschrift in die entsprechenden KMU-Abschnitte ein.
- Stellen Sie sicher, dass die Zahlen mit dem Formular für zusätzliche Informationen übereinstimmen.
Wenn Sie einen Anspruch für einen früheren Zeitraum geltend machen, reichen Sie bitte einen Antrag ein. geänderte CT600 für diesen Zeitraum.
Schritt 7: Bearbeitung durch HMRC
HMRC hat sich zum Ziel gesetzt, unkomplizierte Forschungs- und Entwicklungsanträge innerhalb von 40 ArbeitstageWährend dieser Zeit kann HMRC Folgendes tun:[1]
- Bearbeiten Sie den Antrag und stellen Sie die Gutschrift aus (oder reduzieren Sie Ihre Haftpflicht).
- Weitere Informationen informell anfordern
- Einleitung einer förmlichen Untersuchung gemäß Anhang 18 des Finanzgesetzes von 1998
Wenn die Geltendmachung des Anspruchs zu einer auszahlbaren Gutschrift führt (weil das Unternehmen Verluste erwirtschaftet), wird HMRC nach Bearbeitung des Anspruchs eine Zahlung leisten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung selbst beantragen oder benötige ich einen Berater?
Sie können Ihren Forschungs- und Entwicklungsantrag selbst erstellen und einreichen. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Körperschaftsteuererklärung (Formular CT600), die Sie oder Ihr Steuerberater beim HMRC einreichen. Viele Unternehmen ziehen jedoch spezialisierte Forschungs- und Entwicklungsberater hinzu, da die Ermittlung förderfähiger Aktivitäten und die Erstellung des technischen Berichts komplex sein können. Die Beauftragung eines Beraters ist jedoch nicht verpflichtend.
Wie lange dauert es, bis die Gutschrift erfolgt?
Die britische HMRC HMRC strebt an, Forschungs- und Entwicklungsanträge innerhalb von 40 Arbeitstagen zu bearbeiten, sofern es sich um einen unkomplizierten Antrag handelt. Aufgrund verstärkter Kontrollen kann die Bearbeitung einiger Anträge jedoch länger dauern, wenn diese einer Überprüfung unterzogen werden. Ein gut dokumentierter technischer Bericht und transparente Kostenberechnungen können das Verfahren beschleunigen.
Kann ich auch Ansprüche für vergangene Jahre geltend machen?
Ja, Sie können Ansprüche für jeden Abrechnungszeitraum geltend machen, dessen Frist noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beträgt zwei Jahre nach Ende des Abrechnungszeitraums. Beispiel: Für einen Abrechnungszeitraum, der am 31. März 2025 endet, haben Sie bis zum 31. März 2027 Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Sie reichen für jeden vorhergehenden Zeitraum eine korrigierte Körperschaftsteuererklärung (CT600) ein.
Was passiert, nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe?
HMRC kann den Antrag bearbeiten und die Steuergutschrift auszahlen oder eine Prüfung einleiten, um den Antrag genauer zu prüfen. Ist der Antrag unkompliziert und gut dokumentiert, wird er in der Regel innerhalb von 40 Werktagen bearbeitet. Leitet HMRC eine Prüfung ein, erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um weitere Informationen zu den förderfähigen Aktivitäten und Kosten.
Weiterführende Literatur
- HMRC Zusatzinformationsformular — detaillierter Leitfaden zum obligatorischen AIF
- Der technische Forschungs- und Entwicklungsbericht — wie Sie Ihre Projekte dokumentieren
- Fristen und Zeitlimits für die Geltendmachung von Ansprüchen — Vorankündigungs- und Einreichungsfenster
- HMRC -Anfragen zu Forschung und Entwicklung — Was Sie erwartet, wenn HMRC Ihren Antrag prüft
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Quellen
- Körperschaftsteuer: Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung — GOV.UK
- Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung beantragen — GOV.UK
- Obligatorisches Zusatzinformationsformular für F&E-Ansprüche — GOV.UK
- Benachrichtigen Sie HMRC im Voraus über die Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung. — GOV.UK