MTD für die Mehrwertsteuer – Übersicht

Die digitale Steuererklärung für die Mehrwertsteuer ist jetzt für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend – hier erfahren Sie, was die Regeln vorschreiben und wie Sie diese einhalten können.

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Wichtigste Fakten

  • MTD für die Mehrwertsteuer wurde für Unternehmen mit einem Umsatz über 85.000 £ ab sofort verpflichtend. 1. April 2019.
  • Aus 1. April 2022MTD für die Mehrwertsteuer gilt für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, unabhängig von der Fluktuation.
  • Du musst behalten digitale Aufzeichnungen Ihre Umsatzsteuertransaktionen und übermitteln Umsatzsteuererklärungen über MTD -kompatible Software.
  • Alle Datenübertragungen zwischen Softwareprogrammen müssen verwendet werden digitale Verbindungen — kein manuelles Abtippen oder Kopieren und Einfügen.
  • Wenn Sie sich im MTD befinden, können Sie Ihre Umsatzsteuererklärungen nicht mehr über das Online-Portal HMRC einreichen.

Überblick über MTD für die Mehrwertsteuer

Die Digitalisierung der Mehrwertsteuer (Making Tax Digital for VAT) war die erste Phase des MTD Programms der HMRC und ist nun vollständig in Betrieb. Seit dem 1. April 2022 alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen Unternehmen in Großbritannien müssen ihre Umsatzsteueraufzeichnungen digital führen und ihre Umsatzsteuererklärungen mithilfe von MTD -kompatibler Software einreichen.[1]

Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr steuerpflichtiger Umsatz über oder unter der Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle (90.000 £ ab April 2024) liegt und ob Sie sich freiwillig registriert haben.

MTD für die Mehrwertsteuer-Zeitleiste

DatumMeilenstein
1. April 2019MTD für die Mehrwertsteuer ist für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz über 85.000 £ verpflichtend.[1]
1. April 2020Die Übergangsphase für digitale Verbindungen endet – alle Datenübertragungen müssen digital erfolgen.
1. April 2022MTD für Mehrwertsteuer erweitert auf alle Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.[1]

Was MTD für die Mehrwertsteuer erfordert

Im Rahmen von MTD für die Mehrwertsteuer haben Sie drei Kernpflichten:[2]

1. Digitale Aufzeichnungen führen

Sie müssen die folgenden Informationen für jeden Umsatzsteuer-Abrechnungszeitraum digital speichern:

  • Ihr Firmenname, Ihre Adresse und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Das von Ihnen verwendete Mehrwertsteuer-Buchhaltungssystem (Standard, Bar, Pauschalsatz usw.).
  • Der Datum, Nettowert und Mehrwertsteuersatz für jede Lieferung, die Sie tätigen (Verkäufe) und erhalten (Käufe)
  • Die Gesamtsumme Umsatzsteuer (MwSt., die Sie berechnen) und Vorsteuer (Mehrwertsteuer, die Sie zurückfordern) für den Zeitraum
  • Etwaige Anpassungen (z. B. wegen Forderungsausfällen, Treibstoffzuschlägen, teilweiser Befreiung)

2. Verwenden Sie kompatible Software

Ihre Datensätze müssen in einer Software gespeichert oder mit einer solchen verbunden sein, die auf folgendem System installiert ist: Liste der kompatiblen Software der HMRCDiese Software muss in der Lage sein, Ihre Umsatzsteuererklärung über die MTD -APIs an HMRC zu übermitteln.[3]

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3. Umsatzsteuererklärungen digital einreichen

Ihre Umsatzsteuererklärung muss über Ihre MTD -Software eingereicht werden. Wenn Sie MTD für die Umsatzsteuer anwenden, können Sie das Online-Portal HMRC nicht zur Einreichung nutzen. Die Erklärung enthält dieselben neun Felder wie zuvor – MTD ändert nichts. Was Sie melden nur Wie Sie melden es.

Digitale Verbindungen: Wenn Sie mehrere Softwarepakete oder Tabellenkalkulationen verwenden, müssen alle Datenübertragungen zwischen diesen über digitale Verbindungen erfolgen – manuelles Abtippen oder Kopieren und Einfügen ist nicht möglich. Siehe Digitale Links & Digitale Aufzeichnungen Für alle Details.

Wer muss sich daran halten?

MTD für die Mehrwertsteuer gilt für:[1]

  • Alle im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmeneinschließlich Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und anderer Unternehmen
  • Registrierte Unternehmen freiwillig (unterhalb des Schwellenwerts)
  • Mehrwertsteuergruppen Und Mehrwertsteuerabteilungen

Ausnahmen

Es gibt eine kleine Anzahl von Ausnahmen:[2]

  • Digital ausgeschlossen — diejenigen, die aufgrund von Alter, Behinderung, abgelegener Lage oder religiösen Gründen keine digitalen Werkzeuge nutzen können
  • Insolvenzverwalter - unter Umständen
  • Organisationen, die nicht als Unternehmen gegründet wurden — einige Stiftungen, Nachlässe und gemeinnützige Organisationen

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine Befreiung haben, müssen Sie einen Antrag bei HMRC stellen.

Mehrwertsteuersysteme und MTD

MTD für die Mehrwertsteuer funktioniert mit allen gängigen Mehrwertsteuersystemen:[2]

SchemaKompatibel mit MTD ?Anmerkungen
Standard-UmsatzsteuerabrechnungJaDas Standardschema – vollständig unterstützt
KassenbuchführungsschemaJaDie Mehrwertsteuer ist bei Zahlungseingang zu erfassen.
Pauschaltarifsystem (FRS)JaDigitale Aufzeichnungen des Bruttoeinkommens + Pauschalprozentsatz
JahresrechnungslegungsplanJaEine Steuererklärung pro Jahr, Zwischenzahlungen während des Jahres
Teilweise BefreiungJaEs gelten zusätzliche Aufzeichnungspflichten.

Weitere Informationen zu Mehrwertsteuerregelungen finden Sie hier: Auswahl eines Mehrwertsteuersystems in unserem Mehrwertsteuerbereich.

Umsatzsteuererklärung gemäß MTD einreichen

Die Vorgehensweise zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung im Rahmen von MTD ist unkompliziert:

  • Schritt 1: Halten Sie Ihre Umsatzsteueraufzeichnungen während des gesamten Zeitraums in MTD -kompatiblen Software bereit.
  • Schritt 2: Überprüfen Sie am Ende des Umsatzsteuerzeitraums die von Ihrer Software generierte Neun-Felder-Zusammenfassung.
  • Schritt 3: Übermitteln Sie die Steuererklärung über Ihre Software an HMRC
  • Schritt 4: HMRC bestätigt den Empfang und den zu zahlenden oder erstattungsfähigen Betrag.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: Umsatzsteuererklärungen über MTD einreichen.

Tipp: Wenn Sie bereits umsatzsteuerlich registriert sind und Ihre Steuererklärungen bisher über das HMRC Portal eingereicht haben, müssen Sie auf MTD -kompatible Software umsteigen. GoFile erleichtert Ihnen den Übergang. Jetzt kostenlos starten.

Häufig gestellte Fragen

Müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen MTD nutzen?

Ja. Seit dem 1. April 2022 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Aufzeichnungen digital führen und ihre Umsatzsteuererklärungen mithilfe MTD kompatiblen Software einreichen, unabhängig vom Umsatz. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich freiwillig zur Umsatzsteuer registriert haben.

Kann ich meine Umsatzsteuererklärung weiterhin über die HMRC Website einreichen?

Nein. Wenn Sie MTD für die Umsatzsteuer erfüllen, müssen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung über eine kompatible Software einreichen. Das Online-Portal HMRC steht MTD pflichtigen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung. Für digital ausgeschlossene Steuerzahler gibt es einige wenige Ausnahmen.

Welche Aufzeichnungen muss ich digital speichern?

Sie müssen digitale Aufzeichnungen über alle Ihre Umsatzsteuertransaktionen führen, einschließlich: Ihres Firmennamens und Ihrer Adresse, Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, des von Ihnen verwendeten Umsatzsteuer-Buchhaltungssystems, des Datums, des Werts und des Umsatzsteuersatzes jeder von Ihnen getätigten und empfangenen Lieferung sowie der gesamten Umsatz- und Vorsteuer für jeden Abrechnungszeitraum.

Was passiert, wenn ich die MTD für die Umsatzsteuer nicht einhalte?

HMRC kann Strafen für das Versäumnis, digitale Aufzeichnungen zu führen oder Umsatzsteuererklärungen außerhalb des MTD einzureichen, verhängen. Es gilt das neue, punktebasierte Strafsystem mit sich verschärfenden Konsequenzen bei wiederholten Verstößen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Digitalisierung der Mehrwertsteuer — GOV.UK
  2. Mehrwertsteuer-Hinweis 700/22: Digitalisierung der Mehrwertsteuer — HMRC
  3. Finden Sie Software, die mit „Making Tax Digital“ für die Umsatzsteuer kompatibel ist. — GOV.UK
  4. Überblick über die Digitalisierung der Steuererklärung — GOV.UK

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