Überblick über die Nachlassplanung

Eine Einführung in die Erbschaftsteuerplanung – mit Themen wie Freibetrag, Freibetrag für den Hauptwohnsitz, Schenkungen zu Lebzeiten, Freibeträge, Treuhandverhältnisse und die Bedeutung eines gültigen Testaments.

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Wichtigste Fakten

  • Die Erbschaftssteuer (IHT) wird erhoben bei 40% auf den Wert Ihres Vermögens oberhalb des Freibetrags.
  • Der Nullsatzband Das sind 325.000 Pfund pro Person (eingefroren bis mindestens April 2030).
  • Der Wohnsitz-Nullsatzband Bei einer Vererbung an direkte Nachkommen summiert sich der Betrag auf 175.000 Pfund.
  • Ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann bis zu £1,000,000 kombiniert vor Anwendbarkeit der Erbschaftsteuer.
  • Geschenke, die mehr als 7 Jahre vor dem Tod fallen im Allgemeinen nicht unter die Erbschaftsteuer.

Erbschaftssteuer: Die Grundlagen

Die Erbschaftssteuer (IHT) wird erhoben bei 40% Der Wert Ihres Nachlasses, der den Freibetrag zum Zeitpunkt Ihres Todes übersteigt, wird steuerpflichtig. Ihr Nachlass umfasst Immobilien, Ersparnisse, Kapitalanlagen, Lebensversicherungen (sofern diese nicht in einem Treuhandverhältnis stehen) und die meisten anderen Vermögenswerte.[1]

ZuschussBetrag (2026/27)Bedingungen
Nullsatzband (NRB)£325,000Für alle verfügbar
Freibetragsgrenze für den Wohnsitz (RNRB)£175,000Das Haus wurde den direkten Nachkommen vermacht.
Befreiung für Ehepartner/eingetragene LebenspartnerUnbegrenztVermögensübertragung zwischen Ehegatten
Kombiniertes NRB + RNRB (Paar)£1,000,000Beide nicht genutzten Freibeträge wurden auf den überlebenden Ehegatten übertragen.

Ausschleichen von RNRB: Übersteigt Ihr Vermögen 2.000.000 £, verringert sich der Freibetrag für den Hauptwohnsitz um 1 £ für je 2 £ über diesem Schwellenwert. Bei 2.350.000 £ entfällt der Freibetrag vollständig.[2]

Geschenke fürs Leben und die 7-Jahres-Regel

Die Schenkung von Vermögenswerten zu Lebzeiten ist eines der effektivsten Instrumente zur Erbschaftssteuerplanung. Schenkungen lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:[3]

Sofort steuerbefreite Spenden

  • Jährlicher Freibetrag von 3.000 £ — kann, falls nicht verwendet, ein Jahr lang übertragen werden.
  • Kleine Geschenke bis zu 250 £ pro Empfänger (unbegrenzte Anzahl an Empfängern)
  • Hochzeitsgeschenke — 5.000 £ von den Eltern, 2.500 £ von den Großeltern, 1.000 £ von anderen
  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und politische Parteien – vollständig befreit
  • Geschenke zwischen Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartner – vollständig befreit
  • Normale Ausgaben aus dem Einkommen — regelmäßige Zuwendungen aus Überschusseinkommen (nicht aus Kapital)

Potenziell befreite Übertragungen (PETs)

Größere Schenkungen an Privatpersonen gelten als „potenziell steuerbefreite Übertragungen“. Wenn Sie nach der Schenkung sieben Jahre überleben, fällt diese vollständig aus Ihrem Nachlass. Versterben Sie innerhalb von sieben Jahren, wird Ihr Freibetrag aufgebraucht, und die Steuerermäßigung kann die fällige Erbschaftsteuer reduzieren.[3]

Jahre vor dem TodErbschaftsteuersatz auf Schenkungen
0 – 3 Jahre40%
3 – 4 Jahre32%
4 – 5 Jahre24%
5 – 6 Jahre16%
6 – 7 Jahre8%
7+ Jahre0 % (vollständig befreit)

Nutzung von Trusts in der Nachlassplanung

Trusts können für die Erbschaftssteuerplanung nützlich sein, unterliegen aber eigenen Steuerregeln. Gängige Ansätze sind:

  • Diskretionäre Treuhandverhältnisse: Die Vermögenswerte werden zugunsten einer Gruppe von Begünstigten gehalten. Es fällt eine lebenslange Erbschaftsteuer von 20 % auf Übertragungen an, die den Freibetrag übersteigen, zuzüglich regelmäßiger Gebühren.
  • Treuhandverhältnisse: Die Vermögenswerte werden für einen benannten Begünstigten gehalten, der ein uneingeschränktes Recht daran hat. Sie werden vom Stifter als persönliches Vermögen (PET) behandelt und fallen daher nach 7 Jahren nicht mehr in den Nachlass.
  • Lebensversicherungstreuhandfonds: Durch die Übertragung einer Lebensversicherung in einen Treuhandfonds bleibt die Auszahlung außerhalb Ihres Nachlasses, wodurch erbschaftsteuerfreie Mittel zur Deckung der Steuerlast zur Verfügung stehen.

Tipp: Wenn Sie eine Lebensversicherung haben, sollten Sie erwägen, diese in einen Treuhandfonds einzubringen. Das ist unkompliziert, in der Regel kostenlos und stellt sicher, dass die Auszahlung schnell zur Begleichung etwaiger Erbschaftssteuerschulden zur Verfügung steht, ohne dass ein Nachlassverfahren erforderlich ist.

Die Bedeutung eines gültigen Testaments

Ein ordnungsgemäß verfasstes Testament ist die Grundlage jeder Nachlassplanung. Ohne ein solches:

  • Ihr Nachlass wird verteilt gemäß gesetzliche Erbfolge, was möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht
  • Unverheiratete Partner erhalten Nichts im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge
  • Sie könnten es verpassen Wohnsitz-Nullsatzband wenn Ihr Haus nicht an direkte Nachkommen vererbt wird
  • Es besteht keine Möglichkeit zur Einrichtung Trusts oder steuerlich effiziente Vorkehrungen treffen

Wirtschafts- und Landwirtschaftshilfe

Bestimmte Betriebs- und Agrarvermögenswerte sind zu 100 % oder zu 50 % von der Erbschaftsteuer befreit:[1]

  • 100%ige Linderung: Anteile an nicht börsennotierten Handelsgesellschaften, Vermögenswerte von Einzelunternehmen/Partnerschaften
  • 50%ige Entlastung: Kontrollierende Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen, Grundstücke/Gebäude, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs genutzt werden.
  • Landwirtschaftliche Hilfe: 100 % auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen)

Änderungen im Haushalt 2024/25: Ab dem 6. April 2026 sind die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen und landwirtschaftliche Betriebe auf die ersten 2,5 Millionen Pfund Sterling pro Betrieb begrenzt, die zu 100 % abzugsfähig sind (ursprünglich waren am 23. Dezember 2025 1 Million Pfund Sterling angekündigt worden). Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Steuersatz von 50 %. Dies stellt eine bedeutende Änderung für Eigentümer größerer Betriebs- oder landwirtschaftlicher Betriebe dar.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich steuerfrei mitnehmen?

Jeder Einzelperson steht ein Freibetrag von 325.000 £ zu. Wenn Sie Ihr Haus an direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) vererben, erhalten Sie möglicherweise zusätzlich den Freibetrag für den Hauptwohnsitz in Höhe von 175.000 £, was einen Gesamtbetrag von 500.000 £ ergibt. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihren nicht genutzten Freibetrag auf den überlebenden Ehepartner übertragen, wodurch sich der Gesamtbetrag auf bis zu 1.000.000 £ beläuft.

Sind Geschenke steuerfrei?

Viele Schenkungen sind sofort steuerfrei: der jährliche Freibetrag von 3.000 £, kleinere Schenkungen bis zu 250 £ pro Person, Hochzeitsgeschenke (5.000 £ von den Eltern, 2.500 £ von den Großeltern, 1.000 £ von anderen Verwandten) und Schenkungen aus laufenden Ausgaben. Größere Schenkungen gelten als „potenziell steuerfreie Übertragungen“ (PETs) und fallen nach sieben Jahren nicht mehr in den Nachlass.

Benötige ich ein Testament zur Erbschaftssteuerplanung?

Ja. Ohne Testament wird Ihr Nachlass nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln verteilt, was möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht oder steuerlich vorteilhaft ist. Mit einem Testament können Sie Vermögenswerte Ihrem Ehepartner (steuerfrei) zukommen lassen, Ihr Haus Ihren Nachkommen hinterlassen (um den Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum zu nutzen) und gegebenenfalls Stiftungen errichten.

Unterliegen Renten der Erbschaftssteuer?

Im Allgemeinen nein. Rentenansprüche, die in einem Ermessensfonds verwaltet werden (was auf die meisten beitragsorientierten Rentenansprüche zutrifft), fallen nicht unter die Erbschaftsteuer. Daher ist es eine effektive Nachlassplanungsstrategie, die Rentenansprüche unberührt zu lassen und zunächst andere Vermögenswerte zu verwenden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Wie die Erbschaftsteuer funktioniert: Schwellenwerte, Regeln und Freibeträge — GOV.UK
  2. Erbschaftsteuer: Freibetrag für den Wohnsitz — GOV.UK
  3. Erbschaftssteuer: Schenkungen — GOV.UK

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