Wichtigste Fakten
- CIS-Subunternehmer, die Einzelunternehmer Sie müssen ihre Einkünfte aus Bautätigkeit in ihrer Selbstveranlagungserklärung (SA100) angeben.
- Die erlittenen CIS-Abzüge werden in die Tabelle eingetragen. Seiten zum Thema Selbstständigkeit (SA103S oder SA103F) und mit Ihrer Steuerschuld verrechnen.
- Wenn die CIS-Abzüge Ihre gesamte Steuerschuld übersteigen, erhalten Sie eine Erstattung von HMRC .
- Du musst Anmeldung zur Selbstbewertung und bis zum 31. Januar nach Ende des Steuerjahres eine Steuererklärung einzureichen.
- Dein Bruttoeinnahmen aus dem Baugewerbe (vor CIS-Abzügen) wird als Geschäftsumsatz ausgewiesen.
Wie CIS und Selbsteinschätzung zusammenarbeiten
Das Construction Industry Scheme (CIS) verpflichtet Bauunternehmer, die Lohnsteuer direkt von den Zahlungen an Subunternehmer einzubehalten und an HMRC weiterzuleiten. Diese Abzüge sind keine endgültige Steuerbelastung — Es handelt sich um Vorauszahlungen auf Ihre jährliche Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht.[2]
Die Selbstveranlagung dient der Berechnung Ihrer tatsächlichen Steuerschuld und dem Ausgleich von Über- oder Unterzahlungen der CIS-Abzüge. Die Abgabe einer korrekten Selbstveranlagungserklärung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Sie den korrekten Steuerbetrag zahlen und etwaige zu viel gezahlte CIS-Abzüge zurückfordern können.
Anmeldung zur Selbstbewertung
Wenn Sie ein selbstständiger CIS-Subunternehmer sind, müssen Sie Folgendes beachten:[1]
- Anmeldung zur Selbstbewertung mit HMRC (Formular SA1 online oder per Post)
- Registrieren Sie sich bis 5. Oktober nach Ablauf des Steuerjahres, in dem Sie Ihre Tätigkeit als Subunternehmer aufgenommen haben
- Reichen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ein, auch wenn Ihre CIS-Abzüge Ihre Steuerschuld übersteigen.
Notiz: CIS-Registrierung (als Unterauftragnehmer) und Selbstbewertungsregistrierung sind separateSie benötigen beides. Die CIS-Registrierung bestimmt Ihren Abzugssatz (20 % oder 30 %), während die Registrierung für die Selbstveranlagung Ihnen eine eindeutige Steuerzahlerreferenz (UTR) zuweist und es Ihnen ermöglicht, eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
Meldung von Baueinnahmen
In Ihrer Einkommensteuererklärung werden Einkünfte aus dem Baugewerbe in der entsprechenden Zeile angegeben. Seiten zum Thema Selbstständigkeit:[3]
- Melden Sie Ihren Bruttoeinkommen (der Betrag vor CIS-Abzügen) als Ihr Geschäftsumsatz
- Ziehen Sie Ihren zulässigen Betrag ab Geschäftsausgaben (Werkzeuge, gekaufte Materialien, Reisekosten usw.), um Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln
- Geben Sie den Gesamtbetrag ein. CIS-Abzüge erlitten in der dafür vorgesehenen Box (SA103S Box 21 oder SA103F Box 81)
Wo CIS-Abzüge einzutragen sind
| Bilden | Kasten | Beschreibung |
|---|---|---|
| SA103S (kurze Selbstständigkeit) | Box 21 | „CIS-Abzüge von Ihrem Einkommen als Subunternehmer“ |
| SA103F (vollständige Selbstständigkeit) | Box 81 | „CIS-Abzüge von Ihrem Einkommen als Subunternehmer“ |
Wie Ihre Steuer berechnet wird
HMRC berechnet Ihre gesamte Steuerschuld auf der Grundlage all Ihrer Einkünfte (Selbstständigkeit, Anstellung, Ersparnisse usw.) und verrechnet diese dann mit den Ihnen entstandenen CIS-Abzügen:
- Berechnen Gesamtsteuerpflichtiges Einkommen (Baugewinne + sonstige Einkünfte)
- Berechnen Einkommensteuer unter Verwendung der relevanten Steuerklassen
- Berechnen Nationalversicherung der Klassen 2 und 4
- Abziehen CIS-Abzüge erlitten und alle Lohnsteuer gezahlt durch Beschäftigung
- Das Ergebnis ist entweder Steuer zu zahlen (wenn die Abzüge geringer waren als die Verbindlichkeit) oder ein Erstattung (falls die Abzüge die Verbindlichkeit überstiegen)
Beispiel: Ihr Gewinn aus dem Baugeschäft beträgt 35.000 £. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags beläuft sich Ihre Einkommensteuer auf 4.486 £ und die Sozialversicherungsbeiträge (Klasse 4) auf 1.810 £ – insgesamt 6.296 £. Im Laufe des Jahres wurden Ihnen 7.000 £ an Bauabzügen (CIS) abgezogen. HMRC erstattet Ihnen die Überzahlung von 704 £.
Zahlungs- und Abzugsbescheinigungen
Auftragnehmer müssen Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen: Zahlungs- und Abzugsabrechnung jedes Mal, wenn sie einen CIS-Abzug vornehmen. Diese Abrechnungen zeigen:[2]
- Name des Auftragnehmers und Referenznummer des Arbeitgebers
- Ihr Name und Ihre UTR
- Der Bruttozahlung Menge
- Der Materialien Element (unterliegt nicht den CIS-Abzügen)
- Der CIS-Abzug Betrag und angewandter Zinssatz
- Der Nettozahlung Sie erhielten
Bewahren Sie alle Zahlungs- und Abzugsbelege mindestens 6 Jahre Nach Ablauf des Steuerjahres benötigen Sie diese Unterlagen, um Ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen und Ihre Angaben zu belegen, falls HMRC Rückfragen hat.
Wichtige Fristen
| Frist | Handlungsbedarf erforderlich |
|---|---|
| 5. Oktober (Jahr nach Beginn des Steuerjahres) | Melden Sie sich zur Selbstveranlagung an, wenn Sie neu selbstständig sind. |
| 31. Oktober | Abgabefrist für die Steuererklärung in Papierform |
| 31. Januar | Frist für die Online-Einreichung der Steuererklärung; Zahlung der geschuldeten Steuer (oder erste Anzahlung) |
| 31. Juli | Zweite Zahlung auf das Konto |
Tipp: Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung möglichst früh nach dem 6. April ein. Durch die frühzeitige Einreichung erfahren Sie schneller, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, und HMRC bearbeitet frühzeitig eingereichte Erklärungen in der Regel schneller. Sie müssen die fällige Steuer erst am 31. Januar bezahlen, auch wenn Sie Ihre Erklärung im April einreichen.
Häufige Probleme
- Netto statt Brutto angeben: Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen aus dem Baugewerbe stets als Umsatz an, nicht als Nettobetrag nach Abzug der CIS-Abzüge.
- Fehlende Abzugsbelege: Kontaktieren Sie die Auftragnehmer, um Duplikate zu erhalten; HMRC kann deren Aufzeichnungen ebenfalls überprüfen.
- Vergessen, Abzüge geltend zu machen: Achten Sie darauf, die gesamten CIS-Abzüge in das richtige Feld einzugeben – andernfalls zahlen Sie zu viel Steuern.
- Späte Anmeldung: Melden Sie sich umgehend zur Selbstveranlagung an; eine verspätete Anmeldung kann zu Strafen führen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich für die Selbstveranlagung registrieren, wenn ich unter CIS arbeite?
Ja. Wenn Sie als selbstständiger Subunternehmer tätig sind, müssen Sie sich beim HMRC für die Selbstveranlagung registrieren und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dies ist unabhängig von Ihrer CIS-Registrierung. Die Registrierung für die Selbstveranlagung erfolgt bis zum 5. Oktober des auf das Steuerjahr folgenden Jahres, in dem Sie Ihre Selbstständigkeit aufgenommen haben.
Wo trage ich die CIS-Abzüge in meiner Steuererklärung ein?
Die CIS-Abzüge werden auf den Seiten für Selbstständige Ihrer Steuererklärung eingetragen. Verwenden Sie auf Formular SA103S (Kurzversion) Feld 21. Auf Formular SA103F (Vollversion) verwenden Sie Feld 81. Das Feld ist mit „CIS-Abzüge von Ihrem Einkommen als Subunternehmer“ beschriftet. Tragen Sie die Gesamtabzüge aller Subunternehmer für das Steuerjahr ein.
Welche Einkommenskennzahl muss ich angeben – Brutto- oder Nettoeinkommen?
Geben Sie Ihre Bruttoeinnahmen aus dem Baugewerbe als Ihren Geschäftsumsatz an – dies ist der Betrag vor Abzug der CIS-Abzüge. Die CIS-Abzüge werden dann separat als Steuergutschrift geltend gemacht. Reduzieren Sie Ihren Umsatz nicht um die CIS-Abzüge.
Was ist, wenn ich auch Erwerbseinkommen habe?
Wenn Sie sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (die nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren versteuert werden) als auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (im Rahmen des Bauunternehmer-Incentive-Programms) beziehen, müssen Sie beides in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden auf den entsprechenden Seiten, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit auf den Seiten für selbstständige Tätigkeiten aufgeführt. Ihre gesamte Steuerschuld wird auf Grundlage aller Einkünfte berechnet, wobei die Abzüge aus dem Bauunternehmer-Incentive-Programm mit der Gesamtsumme verrechnet werden.
Weiterführende Literatur
- Rückforderung von CIS-Abzügen — der vollständige Rückerstattungsprozess für Einzelunternehmer und Unternehmen
- CIS-Abzugssätze (20 %, 30 %, 0 %) — verstehen, was abgezogen wurde
- Registrierung als CIS-Subunternehmer — Sicherstellung des korrekten Abzugssatzes
- CIS für Subunternehmer von Kapitalgesellschaften — der Offset-Prozess des Unternehmens
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