CIS Nullmeldungen

Wenn Sie als CIS-Auftragnehmer registriert sind, aber in einem Steuermonat keine Zahlungen an Subunternehmer geleistet haben, müssen Sie dennoch eine Nullmeldung abgeben. Andernfalls drohen die gleichen Strafen wie bei einer verspäteten Meldung.

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Wichtigste Fakten

  • Für jeden Steuermonat, in dem Es wurden keine Zahlungen geleistet. an Subunternehmer.
  • Die Frist ist dieselbe wie bei einer regulären Rückgabe: 19. des folgenden Monats.
  • Nullmeldungen können eingereicht werden online oder telefonisch unter CIS-Helpline unter 0300 200 3210.
  • Die Nichtabgabe einer Nullmeldung zieht eine Strafe nach sich Strafe von 100 Pfund Vom ersten Tag an, genau wie eine verspätete Rückkehr.
  • Sie können HMRC bitten, Ihr CIS-System wie folgt festzulegen: inaktiv wenn Sie mit einem längeren Zeitraum ohne Zahlungen an Subunternehmer rechnen.

Was ist eine CIS-Nullmeldung?

Eine CIS-Nullmeldung ist eine monatliche CIS-Meldung (CIS300), die für einen Steuermonat eingereicht wird, in dem der Auftragnehmer … keine Zahlungen an alle Subunternehmer. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Erklärung gegenüber HMRC , die bestätigt: „Ich bin weiterhin als CIS-Auftragnehmer registriert, habe aber in diesem Monat keine Zahlungen von Subunternehmern erhalten.“[1]

Die Nullmeldung dient dem gleichen Zweck wie eine reguläre Meldung – sie hält die Aufzeichnungen der HMRC auf dem neuesten Stand und verhindert, dass eine fehlende Meldung als Nichteinhaltung der Vorschriften gewertet wird.

Wann ist eine Nullmeldung erforderlich?

Sie müssen eine Nullmeldung abgeben, wenn:[1]

  • Du bist als CIS-Auftragnehmer registriert mit HMRC
  • Du hast es nicht geschafft jegliche Zahlungen an Subunternehmer während des Steuermonats (6. bis 5.)
  • Ihr CIS-System ist nicht auf inaktiv gesetzt

Häufige Situationen, in denen Nullrenditen auftreten:

  • Saisonarbeit: Bauunternehmer, die im Sommer viel zu tun haben, im Winter aber ruhig sind
  • Zwischen den Projekten: Eine Lücke zwischen dem Abschluss eines Auftrags und dem Beginn des nächsten.
  • Neu registriert: Für CIS registriert, aber der erste Subunternehmer hat noch nicht mit der Arbeit begonnen.
  • Nur für Mitarbeiter: In manchen Monaten setzen Sie möglicherweise nur Angestellte (deren Lohnsteuer über das PAYE-System abgerechnet wird) und keine Subunternehmer ein.

Wie man eine Nullmeldung einreicht

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Nullmeldung einzureichen:[1]

1. Online ( HMRC -Geschäftssteuerkonto)

  1. Melden Sie sich bei Ihrem HMRC Geschäftssteuerkonto an.
  2. Gehen Sie zum Abschnitt „Bauindustrieprogramm“.
  3. Wählen Sie „Steuererklärung einreichen“.
  4. Wählen Sie den entsprechenden Steuermonat aus.
  5. Erklärung, dass keine Zahlungen geleistet wurden (Nullmeldung)
  6. Reichen Sie die Rücksendung ein

2. Telefon (CIS-Hotline)

Anruf 0300 200 3210 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) und bitten Sie darum, eine CIS-Nullmeldung einzureichen. Sie benötigen Ihre Referenznummer vom Finanzamt und den Steuermonat, für den Sie die Meldung abgeben.

3. Kommerzielle Software

Die meisten CIS-kompatiblen Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsprogramme können Nullmeldungen elektronisch an HMRC übermitteln.

Tipp: Die schnellste Möglichkeit, eine Nullmeldung einzureichen, ist durch TelefonDas Gespräch dauert in der Regel nur wenige Minuten. Wenn Sie wissen, dass in einem Monat nichts passieren wird, rufen Sie am oder kurz nach dem 6. an, um die Sache frühzeitig zu erledigen.

Rückgabefrist

Die Frist für eine Nullmeldung ist die Gleiches gilt für eine reguläre Rückgabe: Die 19. des Monats nach dem Steuermonat.[1]

Wenn Sie beispielsweise im Steuermonat vom 6. Oktober bis zum 5. November keine Zahlungen an Subunternehmer erhalten haben, ist die Nullmeldung bis zum 19. November fällig.

Strafen für fehlende Nullmeldungen

Die HMRC behandelt eine fehlende Nullmeldung genauso wie jede andere verspätete CIS-Meldung. Die Strafregelung sieht wie folgt aus:[2]

VerspätungStrafe
1 Tag zu spät£100 feste Strafe
2 Monate zu spätZusätzlich £200
6 Monate zu spätZusätzlich £300 (oder 5 % der Abzüge, da die Abzüge jedoch null sind, beträgt der Mindestbetrag 300 £)
12 Monate zu spätZusätzlich £300

Eine einzelne versäumte Nullmeldung kostet mindestens 100 £. Werden mehrere Monate versäumt, summieren sich die Strafen schnell. Beispielsweise kostet das Versäumen von 6 aufeinanderfolgenden Nullmeldungen mindestens 600 £ an Strafen.

Das ist eine Falle für viele Bauunternehmer. Es ist ein häufiger Irrtum anzunehmen, dass keine Zahlungen auch keine Meldepflicht bedeuten. HMRC erwartet für jeden Monat, in dem Ihr CIS-Programm aktiv ist, eine Meldung, und Strafen werden automatisch fällig.

CIS-System auf inaktiv stellen

Wenn Sie für einen längeren Zeitraum keine Zahlungen von Subunternehmern erwarten, können Sie HMRC bitten, Ihr CIS-System entsprechend anzupassen. inaktivDadurch wird die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Steuererklärungen ausgesetzt.[3]

Um Inaktivität anzufordern:

  • Rufen Sie die CIS-Hotline unter 0300 200 3210 an.
  • Erklären Sie, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Zahlungen an Subunternehmer leisten werden.
  • HMRC wird Ihr System inaktivieren und keine monatlichen Meldungen mehr erwarten.

Wenn Sie wieder Subunternehmer einsetzen möchten, müssen Sie Bitte reaktivieren Sie Ihr Konto, bevor Sie Zahlungen vornehmen.Rufen Sie die Hotline an, um Ihr Konto wieder zu aktivieren.

Einspruch gegen Strafen wegen Nichtrückgabe

Wenn Sie eine Strafe für eine verspätete Nullmeldung erhalten und diese für ungerechtfertigt halten, können Sie beim HMRC Einspruch einlegen. Sie müssten nachweisen, dass triftiger Grund für die verspätete Einreichung, wie zum Beispiel:

  • Schwere Krankheit oder Trauerfall
  • Systemausfall HMRC verhindert Online-Einreichung
  • Feuer, Überschwemmung oder andere außergewöhnliche Umstände

„Ich habe es vergessen“ oder „Ich wusste nicht, dass ich eine Einreichung vornehmen musste“ sind nicht als triftige Gründe akzeptiert.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich keine Zahlungen geleistet habe?

Ja. Wenn Sie als CIS-Auftragnehmer registriert sind, erwartet HMRC für jeden Steuermonat eine Steuererklärung. Falls Sie keine Zahlungen an Subunternehmer geleistet haben, müssen Sie eine Nullmeldung einreichen, die dies bestätigt. Alternativ können Sie Ihr CIS-System auf inaktiv stellen.

Wie reiche ich eine CIS-Nullmeldung ein?

Sie können eine Nullmeldung online über Ihr HMRC -Geschäftssteuerkonto einreichen (wählen Sie „Steuererklärung einreichen“ und geben Sie Nullzahlungen an) oder telefonisch über die CIS-Hotline unter 0300 200 3210. Einige CIS-Softwareprogramme unterstützen ebenfalls die Einreichung von Nullmeldungen.

Kann ich im Voraus eine Nullmeldung einreichen?

Nein. Sie können keine Nullmeldung vor Ablauf des Steuermonats einreichen. Die Einreichung ist erst nach Ablauf des Steuermonats (vom 6. bis zum 5.) möglich. Sie können die Meldung jedoch bereits ab dem 6. des Folgemonats einreichen.

Was passiert, wenn ich vergesse, eine Nullmeldung abzugeben?

HMRC behandelt eine fehlende Nullmeldung genauso wie jede andere verspätete CIS-Meldung. Es wird sofort eine Strafe von 100 £ fällig, weitere Strafen folgen nach 2, 6 und 12 Monaten. Mehrere fehlende Nullmeldungen ziehen mehrere Strafen nach sich.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Reichen Sie Ihre monatliche CIS-Meldung ein. — GOV.UK
  2. CIS-Verspätungsgebühren — GOV.UK
  3. CIS: Null-Rückgaben und Inaktivität (CISR46050) — HMRC

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