Registrierung als CIS-Auftragnehmer

Wenn Sie Subunternehmer für Bauarbeiten bezahlen, müssen Sie sich vor Ihrer ersten Zahlung bei HMRC als CIS-Auftragnehmer registrieren. So funktioniert die Registrierung.

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Wichtigste Fakten

  • Du muss Registrieren Sie sich als CIS-Auftragnehmer, bevor Sie einen Subunternehmer für Bauarbeiten bezahlen.
  • Die Registrierung kann erfolgen online über Ihr HMRC -Geschäftssteuerkonto oder durch Telefon unter 0300 200 3210.
  • Sie werden Ihre Eindeutige Steuerzahlerreferenz (UTR) und für Unternehmen Ihre Firmenregistrierungsnummer.
  • Nach der Registrierung müssen Sie Subunternehmer überprüfen, Abzüge vornehmen, monatliche Steuererklärungen einreichen und HMRC zahlen.
  • Eine Nichtregistrierung kann folgende Folgen haben: Strafen und die Unmöglichkeit, CIS-Abzüge als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Wer muss sich als CIS-Auftragnehmer registrieren?

Sie müssen sich bei der britischen Steuerbehörde HMRC als CIS-Auftragnehmer registrieren, wenn Sie Subunternehmer bezahlen für BauarbeitenDies gilt unabhängig davon, ob Sie:[1]

  • A Einzelunternehmer der Arbeiten an andere Handwerker weitergibt
  • A Partnerschaft das Subunternehmer für Bauprojekte beauftragt
  • A Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bezahlung von Subunternehmern für Bauarbeiten
  • A als Auftragnehmer eingestuft (Unternehmen außerhalb des Baugewerbes, die über 3 Millionen Pfund für Bauvorhaben ausgeben)
  • A Regierungsbehörde oder die Beauftragung des Bauvorhabens durch die örtliche Behörde

Sie müssen sich registrieren vor Die erste Zahlung an einen Subunternehmer muss erfolgen. Zahlungen ohne vorherige Registrierung stellen einen Verstoß gegen die Vorschriften dar und können Strafen nach sich ziehen.

Keine Mindestschwelle: Es gibt keine Mindestvergütung oder Mindestanzahl an Subunternehmern. Selbst wenn Sie nur einen Subunternehmer für einen einzelnen kleinen Auftrag beauftragen, müssen Sie sich vor der Bezahlung als CIS-Auftragnehmer registrieren lassen.

So registrieren Sie sich

Sie können sich über zwei Kanäle als CIS-Auftragnehmer registrieren:[2]

Online-Registrierung

  1. Melden Sie sich bei Ihrem Konto an HMRC -Geschäftssteuerkonto (Regierungsportal)
  2. Navigieren Sie zu Bauindustrieprogramm Abschnitt
  3. Wählen „Als Auftragnehmer registrieren“
  4. Geben Sie Ihre Geschäftsdaten, Ihre UTR-Nummer und (bei Unternehmen) Ihre Handelsregisternummer ein.
  5. Bestätigen Sie Ihre Registrierung

Telefonregistrierung

Rufen Sie die CIS-Hotline unter 0300 200 3210 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr). Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Dein Eindeutige Steuerzahlerreferenz (UTR)
  • Dein Sozialversicherungsnummer (Einzelunternehmer/Privatpersonen)
  • Dein Firmenregistrierungsnummer (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • Ihr Firmenname und Ihre Adresse
  • Das Datum, an dem Sie voraussichtlich Ihre erste Zahlung an den Subunternehmer leisten werden.

Was Sie vor der Registrierung benötigen

GeschäftsartErforderliche Informationen
EinzelunternehmerUTR (Uniform Trust Rule), Sozialversicherungsnummer, Name, Adresse, Geburtsdatum
PartnerschaftPartner-UTR, Partnerdetails, Name und Adresse der Partnerschaft
Gesellschaft mit beschränkter HaftungFirmen-UTR, Handelsregisternummer, Anschrift des eingetragenen Firmensitzes, Angaben zum Geschäftsführer

Tipp: Falls Sie noch keine UTR (Unique Taxpayer Rule) besitzen, müssen Sie sich zunächst für die Selbstveranlagung (Einzelunternehmer/Personengesellschaften) oder die Körperschaftsteuer (Unternehmen) registrieren. HMRC Her Majesty’s Revenue and Customs) stellt Ihnen dann eine UTR aus, mit der Sie sich anschließend für das CIS (Construction Industry Scheme) anmelden können. Bitte rechnen Sie mit mindestens 10 Werktagen Bearbeitungszeit für die Zustellung Ihrer UTR.

Was passiert nach der Registrierung?

Nach der Registrierung als CIS-Auftragnehmer müssen Sie Folgendes beachten:[1]

  1. Überprüfen Sie jeden Subunternehmer Vor der ersten Zahlung im Rahmen jedes Vertrags müssen Sie sich mit HMRC in Verbindung setzen.
  2. Nehmen Sie CIS-Abzüge vor aus Zahlungen zu dem von HMRC ) festgelegten Satz (0 %, 20 % oder 30 %)
  3. Geben Sie dem Subunternehmer eine schriftliche Zahlungs- und Abzugsaufstellung innerhalb von 14 Tagen nach Ende jedes Steuermonats
  4. Reichen Sie eine monatliche CIS-Meldung ein. (Formular CIS300) bis zum 19. eines jeden Monats bei HMRC einreichen.
  5. Zahlen Sie die gesamten Abzüge an HMRC bis zum 19. (per Post) bzw. 22. (elektronisch) eines jeden Monats
  6. Führen Sie Aufzeichnungen für mindestens 3 Jahre nach Ende des Steuerjahres

CIS- und PAYE-Arbeitgeberstatus

Die Registrierung als CIS-Auftragnehmer ist separate von der Registrierung als PAYE-Arbeitgeber. Wenn Sie sowohl Angestellte als auch Subunternehmer beschäftigen, benötigen Sie beide Registrierungen.[1]

Die CIS-Abzüge werden zusammen mit Ihren Lohnsteuerverbindlichkeiten gezahlt, jedoch in separaten CIS-Meldungen (nicht in Ihren RTI-Meldungen) ausgewiesen. Die Zahlungsreferenz für CIS ist in der Regel dieselbe wie Ihre Referenznummer beim Lohnsteueramt.

Änderung Ihrer Registrierungsdaten

Ändern sich Ihre Geschäftsdaten (z. B. Adresse, Firmenname oder Unternehmensstruktur), müssen Sie dies HMRC ) mitteilen. Die meisten Angaben können Sie online über Ihr Steuerkonto oder telefonisch über die CIS-Hotline aktualisieren.

Wenn sich Ihre Unternehmensstruktur wesentlich ändert – zum Beispiel, wenn Sie von einem Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wechseln – müssen Sie die alte CIS-Registrierung kündigen und sich unter der neuen Rechtsform neu registrieren.

Abmeldung als CIS-Auftragnehmer

Wenn Sie die Zusammenarbeit mit Subunternehmern dauerhaft einstellen, können Sie sich als CIS-Auftragnehmer abmelden, indem Sie sich an HMRC wenden. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Reichen Sie alle ausstehenden CIS-Erklärungen ein (einschließlich Nullmeldungen für Monate ohne Zahlungen).
  • Zahlen Sie alle ausstehenden CIS-Abzüge an HMRC
  • Bewahren Sie Ihre Unterlagen für den vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum (3 Jahre) auf.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich als CIS-Auftragnehmer registrieren?

Sie müssen sich als CIS-Auftragnehmer registrieren, bevor Sie Ihre erste Zahlung an einen Subunternehmer für Bauarbeiten leisten. Es gibt keine Mindestzahlungshöhe oder Mindestanzahl an Subunternehmern – bereits eine einzige Zahlung löst die Registrierungspflicht aus.

Wie registriere ich mich als Auftragnehmer bei CIS?

Sie können sich online über Ihr HMRC Unternehmenssteuerkonto (Government Gateway) oder telefonisch über die CIS-Hotline unter 0300 200 3210 anmelden. Sie benötigen Ihre UTR, Ihre Unternehmensdaten und, im Falle von Unternehmen, Ihre Handelsregisternummer.

Was ist, wenn ich bereits als Subunternehmer registriert bin?

Wenn Sie bereits als CIS-Subunternehmer registriert sind und nun eigene Subunternehmer einsetzen möchten, müssen Sie sich zusätzlich als Auftragnehmer registrieren. Beide Registrierungen können gleichzeitig bestehen.

Kann ich mich sowohl als Auftragnehmer als auch als Subunternehmer registrieren?

Ja. Viele Bauunternehmen benötigen beide Registrierungen. Sie registrieren sich für jede Rolle separat und müssen die Pflichten beider erfüllen – Sie müssen Abzüge von Ihren Subunternehmern vornehmen und gleichzeitig Abzüge von Ihren eigenen Zahlungen vornehmen lassen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Was Sie als CIS-Auftragnehmer tun müssen — GOV.UK
  2. Als CIS-Auftragnehmer registrieren — GOV.UK
  3. Bauindustrieprogramm (CIS) — GOV.UK

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