Wichtigste Fakten
- Auftragnehmer müssen dies überprüfen. jeder Subunternehmer mit HMRC vor der ersten Zahlung im Rahmen jedes Vertrags.
- Eine Überprüfung kann durchgeführt werden online ( HMRC -Geschäftssteuerkonto) oder durch Telefon (0300 200 3210).
- HMRC liefert eines von drei Ergebnissen: angepasst — Brutto (0 %), ausgeglichen — Netto (20%), oder nicht übereinstimmend (30 %).
- Sie benötigen die Unterlagen des Subunternehmers. Name, UTR, Und NI-Nummer (oder die Handelsregisternummer) zur Überprüfung.
- Die Verifizierung ist gültig für die laufendes SteuerjahrÜberprüfen Sie dies erneut, wenn ein neues Steuerjahr beginnt oder Sie den Subunternehmer zwei Jahre in Folge nicht bezahlt haben.
Warum eine Verifizierung erforderlich ist
Die Verifizierung ist ein zentraler Bestandteil des CIS-Prozesses. Sie stellt sicher, dass die Auftragnehmer die korrekter Abzugssatz jedem Subunternehmer und beugt Betrug und Identitätsdiebstahl innerhalb des Systems vor.[1]
Ohne Überprüfung wüsste ein Auftragnehmer nicht, ob ein Subunternehmer beim CIS registriert ist, den Status der Bruttozahlung besitzt oder gar nicht registriert ist. Die Anwendung des falschen Abzugssatzes kann zu Strafen für den Auftragnehmer führen.
Wann muss die Verifizierung erfolgen?
Sie müssen einen Subunternehmer bei HMRC verifizieren:[2]
- Vor der ersten Zahlung im Rahmen jedes neuen Vertrags mit einem Subunternehmer
- Am Beginn jedes neuen Steuerjahres (6. April) wenn Sie weiterhin mit demselben Subunternehmer zusammenarbeiten
- Wenn Sie haben nicht enthalten der Subunternehmer in einer CIS-Rückmeldung für zwei aufeinanderfolgende Steuerjahre
- Wenn HMRC benachrichtigt Sie dass sich der Status des Subunternehmers geändert hat
Du tust nicht Eine erneute Überprüfung ist für jede einzelne Zahlung innerhalb desselben Steuerjahres an denselben Subunternehmer erforderlich – die erste Überprüfung umfasst alle Zahlungen in diesem Steuerjahr.
Wie man einen Subunternehmer überprüft
Es gibt zwei Methoden zur Überprüfung von Subunternehmern:[1]
Online-Verifizierung
- Melden Sie sich bei Ihrem Konto an HMRC -Geschäftssteuerkonto (Regierungsportal)
- Gehe zu Bauindustrieprogramm Abschnitt
- Wählen „Überprüfung eines Subunternehmers“
- Geben Sie die Daten des Subunternehmers ein (siehe Tabelle unten).
- HMRC sendet die Verifizierungsergebnis sofort
Telefonverifizierung
Rufen Sie die CIS-Hotline unter 0300 200 3210 Während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr). Geben Sie die Daten des Subunternehmers an, und HMRC teilt Ihnen das Ergebnis der Überprüfung telefonisch mit.
Zur Überprüfung benötigte Informationen
| Art des Subunternehmers | Erforderliche Informationen |
|---|---|
| Einzelunternehmer (Einzelhändler) | Vollständiger Name, eindeutige Steueridentifikationsnummer (UTR), Sozialversicherungsnummer |
| Partnerschaft | Name der Partnerschaft, UTR der Partnerschaft, UTR des benannten Partners |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Firmenname, UTR-Nummer, Handelsregisternummer |
Tipp: Die Angaben müssen mit den Aufzeichnungen der HMRC übereinstimmen. genauEin falsch geschriebener Name, eine veraltete, mit der UTR verknüpfte Adresse oder eine vertauschte Ziffer in der Sozialversicherungsnummer können zu einem Ergebnis „nicht übereinstimmend“ führen. Bitten Sie den Subunternehmer daher immer, seine Angaben sorgfältig zu bestätigen.
Verifizierungsergebnisse
HMRC wird eines von drei Verifizierungsergebnissen zurückgeben:[3]
| Ergebnis | Bedeutung | Abzugssatz | Was zu tun |
|---|---|---|---|
| Abgestimmt — Brutto | Der Subunternehmer ist registriert und verfügt über den Status „Bruttozahlung“. | 0% | Zahlen Sie den vollen Betrag ohne Abzug. |
| Ausgeglichen — Netto | Der Subunternehmer ist bei der GUS registriert. | 20% | Vom Arbeitsanteil der Zahlung werden 20 % abgezogen. |
| Unübertroffen | HMRC kann den Subunternehmer nicht mit ihren Aufzeichnungen abgleichen. | 30% | Vom Arbeitsanteil der Zahlung werden 30 % abgezogen. |
Umgang mit „unübertroffenen“ Ergebnissen
Ein „nicht übereinstimmendes“ Ergebnis bedeutet, dass Sie den höheren Steuersatz von 30 % anwenden müssen. Häufige Gründe für ein nicht übereinstimmendes Ergebnis sind:[3]
- Der Subunternehmer ist nicht registriert für die GUS
- Der Name Die angegebenen Daten stimmen nicht mit den Aufzeichnungen der HMRC überein (z. B. Handelsname statt Firmenname).
- Der UTR- oder NI-Nummer ist falsch oder wurde vertauscht
- Der Subunternehmer hat kürzlich veränderte Geschäftsstruktur (z. B. gegründet) und die neue Einheit ist noch nicht registriert
Wenn Sie ein nicht übereinstimmendes Ergebnis erhalten, sollten Sie Folgendes tun:
- Informieren Sie den Subunternehmer über das Ergebnis.
- Bitten Sie sie, ihre Angaben bei HMRC zu überprüfen und zu korrigieren.
- Bitte überprüfen Sie die Angaben erneut, sobald sie die Aktualisierung bestätigt haben.
- In der Zwischenzeit gilt der Abzugssatz von 30 % – Sie darf nicht einen niedrigeren Steuersatz ohne Bestätigung HMRC anwenden.
Die Überprüfung kann nicht übersprungen werden: Sie dürfen einen Subunternehmer nicht bezahlen, ohne ihn vorher zu überprüfen. Können Sie ihn nicht überprüfen (z. B. weil er keine Steuernummer vorlegen kann), müssen Sie 30 % einbehalten. Eine Bruttozahlung oder eine Zahlung von 20 % ohne Überprüfung stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften dar.
Die Verifizierungsreferenznummer
Wenn Sie einen Subunternehmer online verifizieren, stellt HMRC eine entsprechende Information bereit. VerifizierungsreferenznummerSie sollten diese Nummer notieren und zu Ihren CIS-Unterlagen aufbewahren, da sie belegt, dass Sie die erforderliche Überprüfung durchgeführt haben. Sollte HMRC Ihre Abzüge später hinterfragen, dient diese Referenz als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften.
Überprüfung mehrerer Subunternehmer
Wenn Sie mit vielen Subunternehmern zusammenarbeiten, können Sie diese über den Online-Service von HMRC gesammelt überprüfen. Einige Lohn- und Gehaltsabrechnungs- sowie CIS-Softwarelösungen bieten ebenfalls integrierte Überprüfungsfunktionen und verbinden sich über APIs direkt mit den Systemen von HMRC .
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich einen Subunternehmer überprüfen?
Sie müssen einen Subunternehmer überprüfen, bevor Sie die erste Zahlung an ihn im Rahmen eines Vertrags leisten. Wenn Sie ihn zwei volle aufeinanderfolgende Steuerjahre nicht in Ihrer CIS-Erklärung angegeben haben, müssen Sie ihn erneut überprüfen. Sie sollten ihn außerdem zu Beginn jedes neuen Steuerjahres erneut überprüfen.
Welche Informationen benötige ich zur Überprüfung eines Subunternehmers?
Für Privatpersonen benötigen Sie den vollständigen Namen, die Steueridentifikationsnummer (UTR) und die Sozialversicherungsnummer. Für Unternehmen benötigen Sie den Firmennamen, die UTR des Unternehmens und die Handelsregisternummer. Für Personengesellschaften benötigen Sie den Namen der Personengesellschaft, die UTR der Personengesellschaft und die UTR des Gesellschafters, mit dem Sie Geschäfte tätigen.
Was bedeutet „nicht übereinstimmend“?
Ein nicht übereinstimmendes Ergebnis bedeutet, dass HMRC die Angaben des Subunternehmers nicht mit ihren Aufzeichnungen abgleichen kann. Dies bedeutet in der Regel, dass der Subunternehmer nicht für das Construction Industry Scheme (CIS) registriert ist oder die angegebenen Daten (Name, UTR, NI-Nummer) nicht mit den Daten der HMRC übereinstimmen. Für nicht übereinstimmende Subunternehmer müssen Sie einen Abzug von 30 % vornehmen.
Was passiert, wenn der Subunternehmer den Abzugssatz beanstandet?
Wenn ein Subunternehmer der Ansicht ist, dass der falsche Steuersatz angewendet wurde, sollte er seine Angaben direkt mit HMRC überprüfen. Der Auftragnehmer muss den HMRC im Rahmen der Überprüfung angegebenen Steuersatz anwenden. Bestätigt HMRC später einen anderen Steuersatz, können die Korrekturen in einer nachfolgenden CIS-Meldung vorgenommen werden.
Weiterführende Literatur
- CIS-Abzugssätze (20 %, 30 %, 0 %) — das Verständnis der Tarifprüfung bestimmt
- Registrierung als CIS-Subunternehmer — wie sich Subunternehmer registrieren, um den 30%-Satz zu vermeiden
- Bruttozahlungsstatus — die Voraussetzungen für den 0%-Zinssatz erfüllen
- Berechnung der CIS-Abzüge — Anwendung des korrekten Zinssatzes auf Zahlungen
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