CIS-Abzugssätze (20 %, 30 %, 0 %)

Es gibt drei CIS-Abzugssätze: 20 % für registrierte Subunternehmer, 30 % für nicht registrierte Subunternehmer und 0 % für solche mit Bruttozahlungsstatus. Im Folgenden wird die Funktionsweise der einzelnen Sätze erläutert.

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Wichtigste Fakten

  • 20% — der Standardtarif für beim CIS registrierte Subunternehmer.
  • 30% — der höhere Satz gilt für Subunternehmer, die nicht bei CIS registriert sind.
  • 0% — für Subunternehmer mit Bruttozahlungsstatus, d. h. es wird kein Abzug vorgenommen.
  • Abzüge gelten für die Arbeitselement Bei den Zahlungen sind die tatsächlichen Materialkosten nicht enthalten.
  • Der Steuersatz wird von HMRC während des Verifizierungsprozess, nicht vom Auftragnehmer ausgewählt.

Die drei CIS-Abzugssätze

Im Rahmen des CIS (Contract Investment Scheme) behalten Auftragnehmer einen Prozentsatz von den Zahlungen an Subunternehmer ein und führen diese Abzüge an HMRC ab. Der anzuwendende Satz hängt vom Registrierungsstatus des Subunternehmers ab, der von HMRC im Rahmen des Überprüfungsprozesses bestätigt wird.[1]

RateSubunternehmerstatusTypisches Szenario
0%Bruttozahlungsstatus (GPS)Etablierter Subunternehmer, der die Umsatz-, Compliance- und Geschäftsprüfungen der HMRC bestanden hat.
20%Für CIS registriertSubunternehmer, der sich bei HMRC für das CIS registriert hat
30%Nicht registriert (oder nicht zugeordnet)Subunternehmer, der sich nicht registriert hat oder dessen Angaben von HMRC nicht abgeglichen werden können.

So funktionieren die CIS-Abzüge

Die CIS-Abzüge werden auf der Grundlage der Arbeitselement der Zahlung, nicht des vollen Rechnungsbetrags. Der Ablauf ist wie folgt:[1]

  1. Beginnen Sie mit dem/der/dem Gesamtzahlung an den Unterauftragnehmer (ohne MwSt.)
  2. Ziehen Sie alle qualifizierenden Werte ab. Materialkosten
  3. Wenden Sie die entsprechende Abzugssatz zum Restbetrag (dem Arbeitsanteil)
  4. Dem Subunternehmer ist der Nettobetrag (nach Abzug der Kosten) auszuzahlen.
  5. Übermitteln Sie den Abzug an HMRC

Rechenbeispiel: 20% Abzug

ArtikelMenge
Gesamtzahlung an den Subunternehmer (ohne MwSt.)£5,000
Weniger: vom Subunternehmer gelieferte Materialien−£1,200
Arbeitsanteil (vorbehaltlich der CIS)£3,800
CIS-Abzug in Höhe von 20 %−£760
Nettozahlung an Subunternehmer£4,240

Der Abzug von 760 £ wird an HMRC weitergeleitet. Der Subunternehmer erhält 4.240 £ zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern er mehrwertsteuerpflichtig ist). Die 760 £ gelten als Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Subunternehmers.

Rechenbeispiel: 30% Abzug (nicht registriert)

ArtikelMenge
Gesamtzahlung an den Subunternehmer (ohne MwSt.)£5,000
Weniger: vom Subunternehmer gelieferte Materialien−£1,200
Arbeitsanteil (vorbehaltlich der CIS)£3,800
CIS-Abzug bei 30 %−£1,140
Nettozahlung an Subunternehmer£3,860

Der nicht registrierte Subunternehmer erhält für die gleiche Arbeit 380 Pfund weniger als der registrierte Subunternehmer – ein erheblicher Unterschied im Cashflow.

Tipp: Der Unterschied zwischen 20 % und 30 % bei einer Lohnzahlung von 3.800 £ beträgt 380 £. Bei einem Subunternehmer, der jährlich 50.000 £ an Lohnkosten verdient, summiert sich das auf 5.000 £ zusätzliches Geld, das ihm das ganze Jahr über zur Verfügung steht. Die Registrierung ist kostenlos – es gibt keinen Grund, sich nicht zu registrieren.

0%-Satz: Bruttozahlungsstatus

Subunternehmer mit Bruttozahlungsstatus erhalten ihre Zahlungen in voller Höhe ohne CIS-Abzug. Um sich zu qualifizieren, müssen sie die drei Kriterien der HMRC erfüllen:[2]

  • Umsatztest: Mindestens 30.000 £ Nettoumsatz im Baugewerbe (Einzelperson) in den vorangegangenen 12 Monaten
  • Konformitätsprüfung: Alle Steuererklärungen fristgerecht eingereicht, alle Steuern fristgerecht bezahlt
  • Geschäftstest: Geschäfte werden über ein britisches Bankkonto abgewickelt.

Lesen Sie unseren ausführlichen Artikel dazu. Bruttozahlungsstatus Für detaillierte Informationen zu Qualifikation und Bewerbung.

Mehrwertsteuer- und CIS-Abzüge

Die CIS-Abzüge werden auf Basis des Zahlungsbetrags berechnet. ohne MwSt.Die Mehrwertsteuer unterliegt nicht dem CIS und wird separat über das normale Mehrwertsteuersystem abgewickelt:[3]

  • Wenn der Subunternehmer UmsatzsteuerregistriertSie berechnen die Mehrwertsteuer auf ihrer Rechnung auf dem üblichen Weg.
  • Der CIS-Abzug wird auf der Grundlage der Nettobetrag (ohne MwSt.) nach Abzug der Materialien
  • Der Auftragnehmer zahlt die Mehrwertsteuer vollständig an den Subunternehmer (kein CIS-Abzug auf die Mehrwertsteuer).
  • Der Auftragnehmer kann die Vorsteuer über seine eigene Umsatzsteuererklärung zurückfordern (sofern er umsatzsteuerlich registriert ist).

Hinweis zum inländischen Reverse-Charge-Verfahren: Seit März 2021 gilt für viele CIS-regulierte Zahlungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Auftraggeber (Auftragnehmer) anstelle des Lieferanten (Subunternehmers) für die Umsatzsteuer verantwortlich. Dies wirkt sich auf die umsatzsteuerliche Behandlung aus, hat aber keinen Einfluss auf die Berechnung der CIS-Abzüge.

Zahlungs- und Abzugsbescheinigungen

Jedes Mal, wenn ein Auftragnehmer eine Zahlung mit CIS-Abzug leistet, muss er dem Subunternehmer eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Zahlungs- und AbzugsabrechnungDies muss Folgendes beinhalten:[1]

  • Name des Auftragnehmers und HMRC Arbeitgeberreferenz
  • Name und UTR des Subunternehmers
  • Der Steuermonat, auf den sich die Zahlung bezieht
  • Der Bruttozahlungsbetrag
  • Die Materialkosten (falls zutreffend)
  • Der CIS-Abzugsbetrag
  • Die Nettozahlung an den Subunternehmer

Subunternehmer benötigen diese Bescheinigungen, um die CIS-Abzüge in ihren Steuererklärungen geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Standard-CIS-Abzugssatz?

Der Standardsatz beträgt 20 % und gilt für Subunternehmer, die beim HMRC für das Construction Industry Scheme (CIS) registriert sind. Der Abzug erfolgt vom Lohnanteil der Zahlung (nach Abzug etwaiger anrechenbarer Materialkosten).

Warum ist die Quote der nicht registrierten Fälle mit 30 % höher?

Der Satz von 30 % ist bewusst höher angesetzt, um Subunternehmer zur Registrierung beim CIS zu bewegen. Die Registrierung ist kostenlos und unkompliziert, und der höhere Satz dient als finanzieller Anreiz. Nicht registrierte Subunternehmer haben einen erheblichen Liquiditätsnachteil.

Gelten die CIS-Abzüge auch für Materialien?

Nein. CIS-Abzüge gelten nur für den Arbeitsanteil einer Zahlung. Die Kosten für die vom Subunternehmer für die Arbeiten gekauften Materialien müssen vor der Berechnung des CIS-Abzugs abgezogen werden. Die Materialien müssen jedoch echt sein und vom Subunternehmer tatsächlich gekauft worden sein.

Kann ich den anzuwendenden Abzugssatz selbst wählen?

Nein. Der Abzugssatz wird von HMRC festgelegt, sobald der Auftragnehmer den Unterauftragnehmer überprüft hat. Der Auftragnehmer muss den HMRC vorgegebenen Satz anwenden. Die Verwendung eines anderen Satzes stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften dar.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. CIS: Abzüge, die Auftragnehmer vornehmen müssen — GOV.UK
  2. Bauindustrieprogramm (CIS) — GOV.UK
  3. CIS: Abzüge (CISR15010) — HMRC

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