Wichtigste Fakten
- Berechtigte Wohltätigkeitsorganisationen können Ansprüche geltend machen. vollständige SDLT-Entlastung (0% Zinssatz) beim Kauf von Immobilien.
- Die Immobilie muss erworben werden für zulässige gemeinnützige Zwecke.
- Der Käufer muss ein Wohltätigkeit im Sinne von Abschnitt 67 des Charities Act 2011 (oder einer gleichwertigen Bestimmung).
- Linderung kann sein zurückgezogen wenn die Immobilie innerhalb von 3 Jahren nicht mehr für wohltätige Zwecke genutzt wird.
- Eine SDLT-Erklärung muss weiterhin eingereicht werden. die Entlastung in Anspruch nehmen.
Überblick über die Wohltätigkeitshilfe
Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen sieht eine vollständige Befreiung von der Grunderwerbsteuer für qualifizierte Grundstücks- und Immobilienkäufe durch gemeinnützige Organisationen vor. Wenn die Befreiung Anwendung findet, beträgt der Grunderwerbsteuersatz effektiv 0% unter Berücksichtigung aller Aspekte.[1]
Dies ist eine der wertvollsten SDLT-Entlastungen, da sie unabhängig vom Kaufpreis gilt und sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien umfasst.
Voraussetzungen für Erleichterungen
Um eine Spendenbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:[2]
- Der Käufer ist ein Wohltätigkeit (im Sinne des Charities Act 2011 für englische und walisische Wohltätigkeitsorganisationen bzw. der entsprechenden Gesetzgebung für schottische und nordirische Wohltätigkeitsorganisationen)
- Der Käufer beabsichtigt, die Immobilie für folgende Dauer zu halten: zulässige gemeinnützige Zwecke
- Die Transaktion ist nicht zum Zweck der Vermeidung der Grunderwerbsteuer abgeschlossen.
Was sind anerkannte gemeinnützige Zwecke?
Zu den förderfähigen gemeinnützigen Zwecken gehören:[2]
- Verwendung zur Förderung wohltätiger Zwecke — z. B. ein Gemeindezentrum, eine Schule oder ein Gotteshaus
- Als Investition nutzen — wenn die Immobilie als Kapitalanlage gehalten wird, um Einkünfte für die Wohltätigkeitsorganisation zu erwirtschaften
- Als funktionale Eigenschaft verwenden — Büros, Lagerhallen oder andere Betriebsräume, die von der Wohltätigkeitsorganisation genutzt werden
Die Wohltätigkeitsorganisation muss die Immobilie nicht selbst physisch nutzen – es genügt auch, sie als Mietobjekt zu halten, um Einnahmen für wohltätige Zwecke zu generieren.
Wichtig: Wenn die gemeinnützige Organisation die Immobilie teils für gemeinnützige und teils für nicht-gemeinnützige Zwecke erwirbt, kann eine teilweise Steuererleichterung gewährt werden. Diese gilt nur für den Teil, der auf gemeinnützige Zwecke entfällt.
Gemeinsame Einkäufe mit Nicht-Wohltätigkeitsorganisationen
Erwirbt eine gemeinnützige Organisation gemeinsam mit einer nicht gemeinnützigen Organisation eine Immobilie (z. B. im Rahmen eines Joint Ventures), gilt die Steuerbefreiung nur für den Anteil der gemeinnützigen Organisation. Die Grunderwerbsteuer wird auf den Anteil der nicht gemeinnützigen Organisation am Kaufpreis zum regulären Steuersatz erhoben.[2]
Entzug der Erleichterung
HMRC kann die Steuerbefreiung für wohltätige Zwecke entziehen, wenn innerhalb 3 Jahre des Kaufs (der „Kontrollzeitraum“):[3]
- Der Käufer wird nicht mehr für wohltätige Zwecke gegründet
- Das Eigentum (oder jegliches Interesse daran) ist anderweitig als für zulässige gemeinnützige Zwecke verwendet
- Die Immobilie ist verkauft oder übertragen an eine nicht gemeinnützige Organisation (außer im Wege einer Schenkung), ohne dass die Gelder für wohltätige Zwecke gehalten werden.
Wird die Steuererleichterung aufgehoben, wird die volle Grunderwerbsteuer fällig, die ohne die Steuererleichterung zu entrichten gewesen wäre, zuzüglich Zinsen ab dem ursprünglichen Transaktionsdatum.
So beantragen Sie Ihre Ansprüche
Die Steuerermäßigung für wohltätige Zwecke wird geltend gemacht auf der SDLT-Rückgabe (Formular SDLT1). Der Anwalt oder Notar der Wohltätigkeitsorganisation wird:[1]
- Bitte prüfen Sie, ob der Käufer eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation ist.
- Bestätigen Sie, dass die Immobilie für anerkannte gemeinnützige Zwecke gehalten wird.
- Fügen Sie den Entlastungscode in die Grunderwerbsteuererklärung ein.
- Reichen Sie die Steuererklärung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung ein (auch wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt).
Tipp: Auch wenn eine Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen gilt und keine Grunderwerbsteuer anfällt, muss die Grunderwerbsteuererklärung dennoch eingereicht werden. Wird die Erklärung nicht innerhalb von 14 Tagen eingereicht, kann eine Strafe von 100 £ fällig werden, selbst wenn die Erklärung einen Grunderwerbsteuerbetrag von 0 £ ausweist.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Steuerbefreiung für wohltätige Zwecke für alle Immobilienkäufe?
Die Regelung gilt für alle Immobilienkäufe durch anerkannte gemeinnützige Organisationen, sofern die Immobilie für anerkannte gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Dies umfasst Wohn- und Gewerbeimmobilien und gilt unabhängig vom Kaufpreis.
Welche gemeinnützigen Zwecke gelten als zulässig?
Zu den zulässigen gemeinnützigen Zwecken zählen die Nutzung der Immobilie für die gemeinnützigen Aktivitäten der Organisation, als Kapitalanlage zur Erzielung von Erträgen für die Organisation oder als funktionale Immobilie (z. B. Büros, Lagerhallen). Die Immobilie muss zur Förderung der gemeinnützigen Ziele der Organisation genutzt werden.
Kann eine Wohltätigkeitsorganisation die Steuervergünstigung verlieren, nachdem sie diese beantragt hat?
Ja. Wenn die Wohltätigkeitsorganisation die Immobilie nicht mehr für wohltätige Zwecke nutzt oder innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf aufhört, für wohltätige Zwecke gegründet zu werden, kann HMRC die Steuerbefreiung entziehen, und die volle Grunderwerbsteuer wird fällig.
Gilt die Erleichterung auch für Wohnungsbaugesellschaften?
Viele Wohnungsbaugesellschaften sind als gemeinnützige Organisationen eingetragen und können daher Steuererleichterungen für gemeinnützige Zwecke in Anspruch nehmen. Allerdings sind nicht alle eingetragenen Anbieter von Sozialwohnungen gemeinnützig. Diejenigen, die nicht gemeinnützig sind, haben unter Umständen Anspruch auf andere Steuererleichterungen.
Weiterführende Literatur
- Gruppenentlastung und Unternehmensübertragungen — eine weitere wichtige SDLT-Entlastung für Organisationen
- Zwangsenteignung und sonstige Ausnahmen — zusätzliche SDLT-Befreiungen
- Was ist die Grunderwerbsteuer? — ein umfassender Überblick über SDLT
- SDLT-Erklärungen: So reichen Sie sie ein — Anforderungen an die Einreichung von Hilfsanträgen
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Quellen
- SDLT: Wohltätigkeitshilfe — GOV.UK
- SDLTM27000 – Hilfen: Wohltätigkeitshilfe — HMRC
- Finanzgesetz 2003, Anhang 8 — legislation.gov.uk