Teileigentum & Grunderwerbsteuer

Käufer von Wohneigentum in Teilbesitz haben zwei Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer (SDLT) zu entrichten: entweder auf den erworbenen Anteil oder auf den vollen Marktwert im Voraus. Im Folgenden erklären wir die Funktionsweise der einzelnen Optionen.

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Wichtigste Fakten

  • Käufer von Modellen mit geteiltem Eigentum können zwischen folgenden Optionen wählen: Wahl des Marktwerts oder bezahlen auf der ersten Aktie.
  • Ohne Wahl basiert die Grunderwerbsteuer auf Ihrem anfänglicher Aktienkaufpreis zuzüglich etwaiger Mietzahlungen für den einbehaltenen Anteil.
  • A Wahl des Marktwerts bedeutet, dass die Grunderwerbsteuer auf Basis des vollen Marktwerts berechnet wird, aber keine weitere Grunderwerbsteuer auf Treppen.
  • Für den Kauf von Wohneigentum in Teilbesitz gibt es eine Ermäßigung für Erstkäufer.
  • Treppenhaus (Der Kauf zusätzlicher Aktien) kann eine weitere Grunderwerbsteuer auslösen, wenn keine Wahl zum Marktwert getroffen wurde.

Wie gemeinschaftliches Eigentum funktioniert

Miteigentum ermöglicht Ihnen den Kauf eines Aktie Sie können einen Teil einer Immobilie (typischerweise 25 % bis 75 %) besitzen und für den verbleibenden Anteil Miete an eine Wohnungsbaugesellschaft oder einen registrierten Anbieter zahlen. Mit der Zeit können Sie Treppe — durch den Kauf weiterer Anteile, bis man die Immobilie vollständig besitzt.[1]

Die Grunderwerbsteuer (SDLT) für den Kauf von Anteilen an Wohneigentum ist komplexer als bei Standardkäufen, da man gleichzeitig einen Anteil erwirbt und einen Leasingvertrag abschließt. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu tun.

Option 1: Grunderwerbsteuer auf Ihre ursprüngliche Aktie zahlen (Keine Wahlmöglichkeit)

Wenn du nicht Bei einer Wahl des Marktwerts wird die Grunderwerbsteuer wie folgt berechnet:[2]

  • Der Prämie Sie bezahlen Ihren anfänglichen Anteil (z. B. 50 % des Marktwerts).
  • Der Nettobarwert (NPV) der auf den einbehaltenen Anteil (den Anteil der Wohnungsbaugesellschaft) zu zahlenden Miete

Dies führt zu geringeren anfänglichen Grunderwerbsteuerkosten, jedoch löst eine Stufenberechnung über 80 % hinaus zusätzliche Grunderwerbsteuer aus.

Treppensteigen ohne Wahl

  • Stufenweise Transaktionen, die Ihr Gesamteigentum auf 80 % oder weniger sind von der Grunderwerbsteuer befreit
  • Wenn Sie die Treppe über 80 %Die Grunderwerbsteuer wird auf die für diese Treppenstufentransaktion gezahlte Gegenleistung erhoben.
  • Für die Treppenstufentransaktion gelten die Standard-SDLT-Sätze für Wohnimmobilien.

Option 2: Wahl des Marktwerts

Wenn Sie ein Wahl des MarktwertsDie SDLT wird auf der Grundlage der vollen Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt Ihres ursprünglichen Kaufs, unabhängig von dem Anteil, den Sie tatsächlich erwerben.[2]

Der Vorteil liegt in der Einfachheit:

  • Die Grunderwerbsteuer (SDLT) wird einmalig auf Basis des vollen Marktwerts entrichtet.
  • Keine weitere Grunderwerbsteuer ist fällig, wenn Sie eine Treppenstufe begehen, auch über 80%
  • Die Wahl ist unwiderruflich – einmal getroffen, kann sie nicht mehr zurückgenommen werden.

Wann wählen? Die Wahl des Marktwerts ist tendenziell sinnvoll für höherwertige Immobilien, bei denen eine zukünftige Aufstockung geplant ist. Bei niedrigerwertigen Immobilien (insbesondere solchen, die für die Erstkäufererförderung in Frage kommen) führt die Zahlung auf den anfänglichen Anteil oft zu einer geringeren Gesamtgrunderwerbsteuer.

Durchgerechnete Beispiele

Beispiel: Immobilie im Wert von 300.000 £, 50 % Anteil, Erstkäufer

AnsatzBerücksichtigung der GrunderwerbsteuerGrunderwerbsteuer (mit FTB-Entlastung)
Keine Wahl (Bezahlung auf Aktienbasis)150.000 £ Anteil + Miete (NPV)0 £ (unterhalb der FTB-Schwelle von 300.000 £)
Wahl des Marktwerts300.000 £ voller Marktwert0 £ (entspricht der FTB-Schwelle von 300.000 £)

In diesem Beispiel führen beide Optionen zu keiner Grunderwerbsteuer für einen Erstkäufer. Ohne eine entsprechende Wahl würde jedoch eine zukünftige Erhöhung des Immobilienerwerbs über 80 % hinaus Grunderwerbsteuer auf die Erhöhungszahlung auslösen.

Beispiel: Immobilie im Wert von 400.000 £, 50 % Anteil, kein Erstkäufer

AnsatzBerücksichtigung der GrunderwerbsteuerSDLT
Keine Wahl (Bezahlung auf Aktienbasis)200.000 £ Anteil + Miete (NPV)1.500 £ (bei 200.000 £)
Wahl des Marktwerts400.000 £ voller Marktwert10.000 £ (von 400.000 £)

Hier ist die Zahlung für den ersten Anteil deutlich günstiger. Der Käufer sollte dies gegen die potenzielle Grunderwerbsteuer bei späteren Aufstockungen abwägen.

Erleichterungen für Erstkäufer bei Wohneigentumsgemeinschaften

Die Steuererleichterung für Erstkäufer kann beim Erwerb von Wohneigentum in Teilbesitz geltend gemacht werden. Die Steuererleichterung gilt für die relevante Gegenleistung:[3]

  • Keine Wahl Die Steuererleichterung gilt für den anfänglichen Aktienkurs. Die Obergrenze von 500.000 £ gilt für den Aktienkurs, nicht für den vollen Marktwert.
  • Wahl des Marktwerts Die Steuererleichterung gilt für den vollen Marktwert. Die Obergrenze von 500.000 £ gilt für den vollen Marktwert.

Tipp: Wenn Sie als Erstkäufer eine Immobilie im Rahmen eines Teileigentumsmodells im Wert von über 500.000 £ erwerben, verlieren Sie bei einer Wahl des Marktwerts die Steuervergünstigung für Erstkäufer (FTB), können diese jedoch ohne Wahl behalten (vorausgesetzt, Ihr Anteilspreis beträgt 500.000 £ oder weniger). Besprechen Sie die Optionen mit Ihrem Anwalt, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Marktwertwahl?

Bei der Wahl des Marktwertverfahrens entscheiden Sie sich dafür, die Grunderwerbsteuer (SDLT) auf Basis des vollen Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt Ihres Erstkaufs zu entrichten, anstatt auf Basis des erworbenen Anteils. Der Vorteil besteht darin, dass beim späteren Erwerb weiterer Anteile (Staircase-Coin) keine zusätzliche Grunderwerbsteuer anfällt.

Welche Option ist besser: Wahl des Marktwerts oder Zahlung auf meine Aktie?

Das hängt von Ihren Umständen ab. Die Zahlung auf Ihren Anteil reduziert die anfänglichen Grunderwerbsteuerkosten, allerdings können bei einer Erhöhung des Eigentumsanteils über 80 % zusätzliche Grunderwerbsteuergebühren anfallen. Die Zahlung auf den Marktwert ist zwar zunächst teurer, schützt Sie aber vor zukünftigen Grunderwerbsteuerzahlungen. Bei Immobilien mit geringerem Wert, für die die Erstkäuferbefreiung gilt, ist die Zahlung auf den Anteil oft insgesamt günstiger.

Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich eine Treppenanlage eröffne?

Wenn Sie die Marktwertmethode gewählt haben, nein. Wenn Sie keine solche Wahl getroffen haben, sind Stufenaufstiege bis zu einer Beteiligung von 80 % steuerfrei. Bei einem Stufenaufstieg über 80 % hinaus wird die Grunderwerbsteuer auf den für diese letzte Stufe gezahlten Betrag zum regulären Steuersatz fällig.

Kann ich beim Kauf einer Wohneigentumsgemeinschaft die Steuererleichterung für Erstkäufer in Anspruch nehmen?

Ja. Die Steuererleichterung für Erstkäufer kann auch beim Erwerb von Anteilen an Wohneigentum in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob Sie sich für den Marktwert entscheiden oder nicht. Die Steuererleichterung gilt für die maßgebliche Gegenleistung (Marktwert oder Aktienkurs, je nach Ihrer Wahl).

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Teileigentum: Kauf einer Immobilie, die Sie teilweise mieten und teilweise erwerben. — GOV.UK
  2. SDLTM28000 – Mietverträge für gemeinschaftliches Eigentum — HMRC
  3. Grunderwerbsteuerermäßigung für Erstkäufer — GOV.UK

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