Gemischt genutzte Immobilien & Grunderwerbsteuer

Eine Immobilie mit sowohl Wohn- als auch Gewerbeanteilen – wie beispielsweise eine Wohnung über einem Laden – wird als Mischnutzungsobjekt eingestuft und mit dem niedrigeren gewerblichen Grunderwerbsteuersatz besteuert.

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Wichtigste Fakten

  • Gemischt genutzte Immobilien werden mit folgendem Steuersatz besteuert: Grunderwerbsteuersätze für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien), nicht Wohngebäudepreise.
  • Dies kann dazu führen, dass erhebliche Einsparungen bei der Grunderwerbsteuer im Vergleich zu reinen Wohnimmobilienpreisen.
  • Der Zuschlag für höhere Tarife (5%) tut nicht gilt für Käufe mit gemischter Nutzung.
  • Der Zuschlag für Nichtansässige (2%) tut nicht gilt für Käufe mit gemischter Nutzung.
  • HMRC kann eine gemischte Nutzungsklassifizierung anfechten, wenn der gewerbliche Anteil unbedeutend oder künstlich.

Was ist eine gemischt genutzte Immobilie?

Eine Immobilie mit gemischter Nutzung ist eine Immobilie, die Folgendes umfasst sowohl Wohn- als auch Nichtwohnelemente in einer einzigen Transaktion. Beim Kauf einer gemischt genutzten Immobilie wird die gesamte Transaktion mit dem Steuersatz besteuert. Grunderwerbsteuersätze für Nichtwohngebäude (Gewerbeimmobilien), die im Allgemeinen niedriger sind als die Mietpreise für Privatkunden.[1]

Gängige Beispiele für gemischt genutzte Immobilien:

  • A Wohnung über einem Laden — Das Geschäft ist gewerblich, die Wohnung ist privat
  • A Bauernhaus mit landwirtschaftlichen Flächen — Das Haus ist ein Wohnhaus, das Grundstück ist ein Nichtwohngrundstück
  • A Kneipe mit angeschlossener Wohnung darüber oder dahinter
  • A Haus mit angeschlossenen Geschäftsräumen (z. B. eine Zahnarztpraxis, ein Büro oder eine Werkstatt)
  • A Baustelle dazu gehört auch ein bestehendes Wohngebäude

Preisvergleich: Mischnutzung vs. Wohnnutzung

KaufpreisStandard Residential SDLTWohnimmobilien + 5% ZuschlagGemischt genutzte SDLT
£250,000£2,500£15,000£2,000
£500,000£12,500£30,000£14,500
£750,000£25,000£55,000£27,000
£1,000,000£41,250£91,250£39,500

Die Tarife für gemischte Nutzung sind vorteilhaft bei niedrigere Preise Aufgrund der höheren Freigrenze (150.000 £ gegenüber 125.000 £) und dem Wegfall von Zuschlägen. Bei sehr hohen Preisen übersteigt der Standardsteuersatz für Wohnimmobilien (12 % im oberen Steuersatzbereich) den Höchststeuersatz für Gewerbeimmobilien (5 %), wodurch Mischnutzung noch vorteilhafter wird.

Keine Zuschläge: Für gemischt genutzte Immobilien fallen weder der 5%ige Zuschlag für zusätzliche Wohnungen noch der 2%ige Zuschlag für Nichtansässige an. Dies macht sie besonders vorteilhaft für Käufer, die bereits Immobilien besitzen oder nicht in Großbritannien ansässig sind.

Wann die Behandlung für Mischnutzung Anwendung findet

Die Einstufung als Mischnutzung greift, wenn das Grundstück tatsächlich einen nicht-wohnlichen Bestandteil aufweist. Die britische Steuerbehörde HMRC und die Gerichte prüfen Folgendes:[2]

  • Ob der nichtwohnliche Anteil tatsächlich im kommerziellen Einsatz (oder war vor kurzem)
  • Ob das kommerzielle Element mehr als trivial
  • Ob die Immobilie vermarktet und verkauft als gemischt genutztes Objekt
  • Der Planungsnutzungsklassifizierung des Grundstücks

Einwände HMRC gegen Anträge auf gemischte Nutzung

HMRC hat zunehmend Grunderwerbsteuererklärungen angefochten, in denen eine gemischte Nutzung geltend gemacht wird. Zu den Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, gehören:[2]

  • Immobilien mit großen Gärten — Eine für Pferde genutzte Koppel oder Weide wurde in einigen Fällen als nicht zu Wohnzwecken eingestuft, in anderen Fällen jedoch angefochten.
  • Anbauten oder Nebengebäude — Eine freistehende Garage oder ein Nebengebäude, das als Lagerraum genutzt wird, macht das Grundstück nicht automatisch zu einem Mischnutzungsobjekt.
  • Bewirtschaftete Bauernhöfe — Ein Bauernhaus, das zusammen mit landwirtschaftlich genutzten Flächen verkauft wird, gilt im Allgemeinen als Mischnutzung.
  • Leerstehende Gewerberäume — Wenn der gewerbliche Teil leer steht und verfällt, könnte HMRC argumentieren, dass er automatisch zu Wohnraum geworden ist.

Tipp: Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Immobilie als Mischnutzungsobjekt gilt, sollten Sie dies stichhaltig belegen können. Bewahren Sie alle Unterlagen zur gewerblichen Nutzung, den planungsrechtlichen Einstufungen und allen geschäftlichen Aktivitäten auf. Ihr Anwalt kann Sie beraten, ob die Einstufung als Mischnutzungsobjekt Aussicht auf Erfolg hat.

Durchgerechnetes Beispiel

Sie kaufen ein Gebäude mit einem Ladenlokal im Erdgeschoss und einer Wohnung im ersten Stock für 400.000 Pfund:

ScheibeMengeTarif (gewerblich)SDLT
£0 – £150,000£150,0000%£0
£150,001 – £250,000£100,0002%£2,000
£250,001 – £400,000£150,0005%£7,500
Gesamtsteuer auf Grunderwerbsteuer (gemischte Nutzung)£9,500
Vergleich der Standardtarife für Wohnimmobilien£10,000
Wohngebäude + Zuschlag für zusätzliche Wohneinheiten£30,000

Häufig gestellte Fragen

Was gilt als gemischt genutzte Immobilie?

Eine Immobilie gilt als gemischt genutzt, wenn sie sowohl Wohn- als auch Nichtwohnflächen umfasst. Typische Beispiele hierfür sind eine Wohnung über einem Ladenlokal, ein Bauernhaus mit landwirtschaftlichen Flächen oder ein Haus mit angeschlossenen Geschäftsräumen.

Wie viel kann ich bei gemischt genutzten Grunderwerbsteuersätzen sparen?

Die Einsparungen können beträchtlich sein. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 £ beträgt die Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien (Standardsatz) 12.500 £, für gemischt genutzte Immobilien hingegen 14.500 £. Durch den zusätzlichen Wohnzuschlag würde die Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien jedoch 30.000 £ betragen – wodurch der Satz für gemischt genutzte Immobilien um 15.500 £ günstiger wäre.

Kann ich für ein Haus mit Gartenbüro die Sondersteuer für Mischnutzung in Anspruch nehmen?

Ein für die eigene Geschäftstätigkeit genutztes Heim- oder Gartenbüro gilt in der Regel nicht als Mischnutzung einer Immobilie. HMRC achtet auf einen tatsächlichen gewerblichen Aspekt – beispielsweise Räumlichkeiten, in denen ein Handel mit Kunden oder Mitarbeitern abgewickelt wird, oder landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Stellt HMRC jemals Anträge auf Mischnutzung in Frage?

Ja. HMRC ist zunehmend bereit, Anträge auf Mischnutzung anzufechten, insbesondere wenn der kommerzielle Anteil minimal oder künstlich ist. Gerichte haben in vielen Fällen geurteilt, und der Trend geht hin zu einer strengeren Auslegung dessen, was eine echte Mischnutzung ausmacht.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Grunderwerbsteuer: Sätze für Nichtwohngebäude und Mischnutzung — GOV.UK
  2. SDLTM00390 – Bedeutung von Wohn- und Nichtwohnimmobilien — HMRC
  3. SDLTM09550 – Tarife: Nichtwohngebäude oder Mischnutzung — HMRC

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