Wichtigste Fakten
- Dein Rechtsanwalt oder Notar reicht normalerweise die SDLT-Erklärung in Ihrem Namen ein.
- Die Steuererklärung muss innerhalb der 14 Tage zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (in der Regel Abschlussdatum).
- HMRC stellt eine SDLT5-Zertifikat Sobald die Steuererklärung bearbeitet ist, benötigt das Grundbuchamt diese, um Ihr Eigentum zu registrieren.
- Steuererklärungen können eingereicht werden online oder, in Ausnahmefällen, per Post.
- Selbst wenn Es fällt keine Grunderwerbsteuer an.Eine Meldung ist für Transaktionen mit einer Gegenleistung von 40.000 £ oder mehr erforderlich.
Wann muss eine Grunderwerbsteuererklärung eingereicht werden?
Die SDLT-Erklärung muss innerhalb von 14 Tage Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Transaktion – in der Regel der Tag des Abschlusses. Dies gilt auch dann, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt, sofern die Gegenleistung 40.000 £ übersteigt.[1]
Die 14-tägige Frist ist strikt einzuhalten. Verspätete Abgaben ziehen automatische Strafgebühren nach sich, beginnend mit 100 £ bei einer Verspätung von bis zu 3 Monaten, und steigen bei längeren Verspätungen.
Wer reicht die Steuererklärung ein?
In den allermeisten Fällen, Ihre Rechtsanwalt oder Notar Sie reichen die Grunderwerbsteuererklärung in Ihrem Namen ein. Sie werden:[1]
- Berechnen Sie die fällige Grunderwerbsteuer auf Basis des Kaufpreises und etwaiger anwendbarer Steuererleichterungen oder Zuschläge.
- Die SDLT-Zahlung wird von Ihnen eingezogen (in der Regel bei oder vor Abschluss der Arbeiten).
- Reichen Sie die Steuererklärung elektronisch bei HMRC ein.
- Sie erhalten das SDLT5-Zertifikat und leiten es im Rahmen des Registrierungsprozesses an das Grundbuchamt weiter.
Wenn Sie eine Immobilientransaktion ohne Anwalt abwickeln, können Sie die Steuererklärung selbst über das Online-System der HMRC einreichen. Dies ist jedoch bei den meisten Käufen unüblich.
So reichen Sie eine Datei ein: Schritt für Schritt
Online-Einreichung (Standardverfahren)
- Der Anwalt bereitet die Steuererklärung vor. — Der Anwalt gibt die Transaktionsdetails in seine Software für die Eigentumsübertragung ein, die die Daten für die Grunderwerbsteuererklärung generiert.
- Elektronische Einreichung — Die Steuererklärung wird elektronisch über den Online-Einreichungsservice der HMRC übermittelt.
- Zahlung Die Grunderwerbsteuer wird elektronisch bezahlt (in der Regel per Banküberweisung oder CHAPS). Die Zahlung muss innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgen.
- SDLT5-Zertifikat ausgestellt — HMRC stellt das SDLT5-Zertifikat aus, in der Regel innerhalb weniger Stunden bei Online-Einreichungen.
- Antrag beim Grundbuchamt — Der Anwalt fügt das Formular SDLT5 dem Antrag beim Grundbuchamt bei, um die Immobilie auf Ihren Namen eintragen zu lassen.
Papierablage
Die Steuererklärung (Formular SDLT1 sowie gegebenenfalls die ergänzenden Formulare SDLT2, SDLT3 und SDLT4) kann per Post eingereicht werden, dies ist jedoch langsamer und wird daher generell nicht empfohlen. HMRC bearbeitet Steuererklärungen in Papierform innerhalb von 15–20 Werktagen.[3]
Wichtig: Das SDLT5-Zertifikat ist unerlässlich. Ohne dieses Zertifikat wird das Grundbuchamt Ihr Eigentum nicht eintragen. Falls Sie das Zertifikat dringend benötigen, stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt es online einreicht – die Einreichung in Papierform kann zu erheblichen Verzögerungen führen.
Welche Informationen werden benötigt?
Für die SDLT-Erklärung werden folgende Informationen benötigt:[2]
- Transaktionsdetails — Datum des Inkrafttretens, Adresse der Immobilie, Art der Immobilie
- Käuferdetails — Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer (für Privatpersonen) oder Handelsregisternummer
- Details zum Anbieter — Name und Anschrift des Verkäufers
- Rücksichtnahme — der Kaufpreis und jede sonstige Gegenleistung
- beanspruchte Erleichterungen — alle in Anspruch genommenen Vergünstigungen oder Befreiungen (Erstkäuferer, Wohltätigkeitsvergünstigungen usw.).
- Erklärung zum höheren Steuersatz — ob die höheren Sätze für zusätzliche Wohneinheiten gelten
- Erklärung für Nichtansässige — ob der Zuschlag für Nichtansässige gilt
Änderung einer Grunderwerbsteuererklärung
Sie können eine SDLT-Erklärung innerhalb von 12 Monate des ursprünglichen Anmeldedatums. Häufige Gründe für Änderungen sind:[2]
- Berichtigung von Fehlern in der ursprünglichen Rücksendung
- Inanspruchnahme einer Steuererleichterung, die in der ursprünglichen Steuererklärung nicht geltend gemacht wurde
- Änderung der Gegenleistung (z. B. Anpassung nach einer Immobilienbewertung)
- Rückforderung des Zuschlags für den höheren Steuersatz nach dem Verkauf des vorherigen Hauptwohnsitzes innerhalb von 36 Monaten
Tipp: Wenn Sie zu viel Grunderwerbsteuer gezahlt haben (beispielsweise, weil Sie Ihr altes Haus später verkauft haben und Anspruch auf eine Rückerstattung des höheren Zuschlags haben), können Sie eine Rückerstattung beantragen, indem Sie Ihre Steuererklärung korrigieren oder sich schriftlich an HMRC ) wenden. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die Ihren Antrag belegen.
Einreichung ohne Anwalt
Wenn Sie Ihre SDLT-Erklärung selbst einreichen müssen:[3]
- Registrieren Sie sich für Regierungsportal Konto (falls Sie noch keins haben)
- Greifen Sie auf die „Reichen Sie Ihre Grunderwerbsteuererklärung ein.“ Service auf GOV.UK
- Geben Sie die Transaktionsdetails wie aufgefordert ein.
- Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer (SDLT) mithilfe des HMRC Rechners oder manuell.
- Reichen Sie die Rücksendung ein und veranlassen Sie die Zahlung.
- Laden Sie Ihr SDLT5-Zertifikat herunter oder drucken Sie es aus.
Häufig gestellte Fragen
Wer reicht die Grunderwerbsteuererklärung ein?
Ihr Anwalt oder Notar reicht die Grunderwerbsteuererklärung normalerweise im Rahmen des Kaufprozesses in Ihrem Namen ein. Falls Sie die Transaktion selbst abwickeln (eher unüblich), können Sie die Erklärung direkt online beim HMRC einreichen.
Was ist ein SDLT5-Zertifikat?
Das SDLT5 ist eine Bescheinigung der HMRC die bestätigt, dass die Grunderwerbsteuererklärung eingereicht und die Steuer entrichtet wurde (oder dass keine Steuer fällig ist). Das Grundbuchamt benötigt diese Bescheinigung, bevor es den Eigentümerwechsel eintragen kann.
Kann ich die SDLT-Erklärung selbst einreichen?
Ja, Sie können Ihre Grunderwerbsteuererklärung (SDLT) selbst über den Online-Service der HMRC einreichen, wenn Sie keinen Anwalt beauftragen. Sie benötigen dafür ein Konto beim Government Gateway. Die allermeisten Grunderwerbsteuererklärungen werden jedoch vom Notar des Käufers eingereicht.
Was ist, wenn ich meine SDLT-Erklärung korrigieren muss?
Sie können Ihre Grunderwerbsteuererklärung innerhalb von 12 Monaten nach dem Einreichungsdatum ändern. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie gegebenenfalls einen Antrag beim HMRC stellen oder eine HMRC veranlasste Änderung beantragen. Eine Änderung der Erklärung kann zu einer zusätzlichen Grunderwerbsteuerzahlung oder einer Rückerstattung führen.
Weiterführende Literatur
- SDLT-Fristen & Strafen — Was passiert, wenn Sie die 14-Tage-Frist verpassen?
- Was ist die Grunderwerbsteuer? — ein umfassender Überblick über SDLT
- Ersetzen Ihres Hauptwohnsitzes — Rückforderung des Zuschlags für den höheren Tarif
- Grunderwerbsteuersätze für Wohnimmobilien (2026/27) — aktuelle Tariftabellen
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