Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer (SDLT) wird fällig, wenn Sie in England oder Nordirland ein steuerpflichtiges Interesse an Grundstücken oder Immobilien gegen eine Gegenleistung oberhalb des Freibetrags erwerben – hier beginnt die Steuerpflicht.

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Wichtigste Fakten

  • SDLT wird ausgelöst bei Fertigstellung (oder „Wirksamkeitsdatum“), nicht bei Vertragsabschluss.
  • Der Freibetrag für Wohnimmobilien beträgt £125,000 ab dem 1. April 2025.
  • Für Nichtwohnimmobilien beträgt die Freigrenze £150,000.
  • Eine SDLT-Erklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn Es fallen keine Steuern an, sofern die Gegenleistung 40.000 £ übersteigt.
  • Wenn Sie bezahlen beträchtliche Einzahlung Vor Fertigstellung kann die Grunderwerbsteuer zu diesem früheren Zeitpunkt fällig werden.

Das Datum des Inkrafttretens

Die Grunderwerbsteuer wird auf die Gültigkeitsdatum bei einer Grundstückstransaktion. Bei den meisten unkomplizierten Käufen ist der Stichtag der Tag des Kaufs. Fertigstellung — Am Tag des endgültigen Kaufs zahlen Sie den Restbetrag, und das Eigentum geht über.[2]

Das Datum des Inkrafttretens ist wichtig, weil:

  • Es bestimmt die Raten und Schwellenwerte die gelten (relevant, wenn sich Schwellenwerte ändern)
  • Der 14-tägige Einreichungsfrist läuft ab dem Wirksamkeitsdatum
  • Es wird ermittelt, ob der Käufer in Großbritannien ansässig ist oder nicht (basierend auf 183 Tagen in den vorangegangenen 12 Monaten).

Austausch vs. Fertigstellung

In England umfasst der Kauf einer Immobilie typischerweise zwei Phasen:[2]

BühneWas geschiehtAuswirkungen der SDLT
VertragsaustauschKäufer und Verkäufer sind rechtlich gebunden; Anzahlung geleistet (üblicherweise 10 %)SDLT ist nicht normalerweise ausgelöst
FertigstellungRestbetrag bezahlt; Schlüssel übergeben; EigentumsübertragungSDLT Ist ausgelöst – das Datum des Inkrafttretens

Ausnahme: Wenn der Käufer übernimmt Besitz des Grundstücks oder eines erheblicher Teil der Gegenleistung Wird die Zahlung vor Fertigstellung geleistet, wird der Wirksamkeitstermin auf dieses frühere Ereignis vorverlegt. Dies verhindert eine Umgehung durch Verzögerung der Fertigstellung.

Wesentliche Leistung

Ein Vertrag gilt vor seiner vollständigen Fertigstellung als „im Wesentlichen erfüllt“, wenn:[2]

  • Der Käufer (oder eine mit ihm verbundene Person) übernimmt Besitz des Landes
  • A erheblicher Betrag der Gegenleistung wird gezahlt (in der Praxis etwa 90 % oder mehr).

Sobald ein Vertrag im Wesentlichen erfüllt ist, wird der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Tag dieses Ereignisses vorverlegt. Erfolgt die Fertigstellung später, kann bei einer Änderung der Gegenleistung eine weitere Grunderwerbsteuererklärung (SDLT) fällig werden.

SDLT-Schwellenwerte

Die Grunderwerbsteuer (SDLT) wird nur dann fällig, wenn der zu versteuernde Betrag den entsprechenden Freibetragsschwellenwert übersteigt:[1]

ImmobilientypNullsatzschwelleAnmerkungen
Wohngebäude (Standard)£125,000Ab dem 1. April 2025
Wohnimmobilien (Erstkäufer)£300,000Bis zum 31. März 2025; ab dem 1. April 2025 wieder 125.000 £ (mit möglichen Erleichterungen bis zu 500.000 £ – siehe Artikel für Erstkäufer)
Nichtwohngebäude / Mischnutzung£150,000Keine vorübergehenden Änderungen

Wann eine Grunderwerbsteuererklärung erforderlich ist

Auch wenn keine Grunderwerbsteuer (SDLT) anfällt, muss eine SDLT-Erklärung eingereicht werden, wenn:[3]

  • Die zu entrichtende Gegenleistung beträgt 40.000 £ oder mehr
  • Die Transaktion beinhaltet eine Leasingvertrag über 7 Jahre oder mehr
  • Die Transaktion ist eine meldepflichtige Transaktion im Sinne des Finanzgesetzes 2003

Eine Rückgabe ist nicht erforderlich für:

  • Transaktionen unter 40.000 £, bei denen die Gegenleistung ausschließlich in Geld besteht.
  • Ausgenommene Transaktionen (wie z. B. Vermögensübertragungen im Todesfall)
  • Transaktionen in Schottland oder Wales

Arten von Transaktionen, die von der SDLT erfasst werden

Die Grunderwerbsteuer (SDLT) gilt grundsätzlich für jeden Erwerb eines steuerpflichtigen Interesses an Grundstücken. Dies umfasst:[1]

  • Kauf von Eigentumsrechten — Kauf des vollständigen Eigentums
  • Pachtkäufe — Kauf eines bestehenden Leasingvertrags (Abtretung)
  • Neue Mietverträge — Grunderwerbsteuer sowohl auf die Prämie als auch auf die Miete (unter Verwendung der Kapitalwertberechnung)
  • Überweisungen gegen Prüfung — jede Übertragung, bei der etwas von Wert gegeben wird
  • Gemeinsames Eigentum — mit der Wahlmöglichkeit zwischen Marktwertberechnung und gestaffelten Zahlungen

Tipp: Wenn Sie eine Immobilie kurz vor einem Stichtag für eine Schwellenwertänderung (z. B. 31. März 2025) erwerben, hängen die für Ihre Transaktion geltenden Zinssätze von folgenden Faktoren ab: Gültigkeitsdatum — in der Regel Fertigstellung. Der Vertragsabschluss vor Ablauf der Frist sichert die alten Preise nicht, es sei denn, Sie erfüllen die Anforderungen ebenfalls vor diesem Datum.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Grunderwerbsteuer bei Vertragsabschluss oder bei Fertigstellung fällig?

Die Grunderwerbsteuer ist normalerweise fällig am FertigstellungDies ist der „Stichtag“ für Zwecke der Grunderwerbsteuer. Der Vertragsabschluss löst in der Regel keine Grunderwerbsteuer aus, es sei denn, ein erheblicher Teil der Gegenleistung wird gezahlt oder der Besitz wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses übernommen.

Muss ich eine Grunderwerbsteuererklärung abgeben, wenn keine Steuer fällig ist?

Ja, in vielen Fällen. Übersteigt der steuerpflichtige Betrag 40.000 £, müssen Sie eine Grunderwerbsteuererklärung abgeben, selbst wenn die Grunderwerbsteuer null beträgt. Transaktionen unter 40.000 £ erfordern keine Erklärung.

Gilt die Grunderwerbsteuer sowohl für Grundstücke als auch für Gebäude?

Ja. Die Grunderwerbsteuer (SDLT) gilt für jedes steuerpflichtige Interesse an Grundstücken, einschließlich unbebautem Land, landwirtschaftlichen Flächen und Gewerbeflächen sowie Gebäuden und Wohnhäusern. Die Steuersätze unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Wohn- oder Gewerbegrundstücke handelt.

Gilt die Grunderwerbsteuer auch für Neubauten?

Ja. Die Grunderwerbsteuer (SDLT) gilt für den Kauf von Neubauimmobilien genauso wie für den Kauf bestehender Immobilien. Der Kaufpreis ist der steuerpflichtige Betrag, und es gelten die gleichen Steuersätze.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Grunderwerbsteuer — GOV.UK
  2. SDLTM07100 – Wirksamkeitsdatum einer Grundstückstransaktion — HMRC
  3. SDLTM00370 – Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt — HMRC

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