Für Erstkäufer (ausführlich)

Ein genauerer Blick auf die Grunderwerbsteuerermäßigung für Erstkäufer – inklusive Sonderfällen, gemeinsamen Käufen, vorherigem Eigentum, Miteigentum und den Gründen für den Ausschluss.

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Wichtigste Fakten

  • Du musst niemals ein Eigentums- oder Pachtrecht an Wohnimmobilien besessen haben überall auf der Welt.
  • Auch nur einen kleinen Anteil an einem Grundstück zu erben, ist eine gute Möglichkeit, sich ein Vermögen zu sichern. zählt als Eigentum und disqualifiziert Sie.
  • In einem gemeinsamer KaufDie Vergünstigung gilt nur, wenn es sich bei allen Käufern um Erstkäufer handelt.
  • Die Entlastung wird am [Datum einfügen] beantragt. SDLT-Rückgabe — Es ist kein separater Antrag erforderlich.
  • Wirtschaftliches Eigentum durch ein Vertrauen kann zu Ihrer Disqualifizierung führen.

Die genaue Definition des Erstkäufers

Für Zwecke der Grunderwerbsteuer gilt eine Person als Erstkäufer, die … war zuvor noch kein Käufer bei einer Grundstückstransaktion wenn das erworbene Hauptinteresse eine Wohnung (oder ein Interesse an einer Wohnung) war. Im Einzelnen:[1]

  • Du hast noch nie einen erworben Eigentum Interesse an einer Wohnung
  • Du hast noch nie einen erworben Pacht Interesse an einer Wohnung (mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 21 Jahren)
  • Dies gilt für Immobilien überall auf der Welt, nicht nur Großbritannien
  • Der Erwerb umfasst Kauf, Schenkung, Erbschaft und wirtschaftliches Eigentum über Treuhandverhältnisse.

Was gilt als vorheriger Besitz?

Die folgende Tun werden als vorheriger Besitz gewertet und disqualifizieren Sie:[2]

  • Kauf eine Immobilie (auch wenn Sie sie vor Jahren verkauft haben)
  • Erben ein Eigentum (auch nur ein kleiner Anteil)
  • Ein Geschenk erhalten eines Eigentumsinteresses
  • Ein Begünstigter eines einfachen Treuhandverhältnisses wo der Trust Wohneigentum für Sie hält
  • Eigentum Übersee- (z. B. ein Ferienhaus im Ausland)

Die folgende nicht zählen:

  • Besitz eines Kurzzeitmietvertrags (21 Jahre oder weniger zum Zeitpunkt der Gewährung)
  • Besitz eines kommerziell Eigentum (nur Wohnimmobilien sind relevant)
  • In einer Immobilie zu wohnen, die einem Elternteil oder Partner gehört – Bewohnung ist nicht gleichbedeutend mit Eigentum.
  • Wenn Ihr Name darauf steht Wählerverzeichnis auf einem Grundstück, das Ihnen nicht gehört

Häufiger Fehler: Viele Menschen gehen davon aus, dass sie als Erstkäufer gelten, wenn sie eine Immobilie geerbt, aber nie darin gewohnt haben. Das ist falsch. nicht korrektJegliche Erbschaft eines Wohneigentumsanteils führt zum Ausschluss, unabhängig davon, ob Sie darin gewohnt haben oder was anschließend damit geschah.

Gemeinsame Einkäufe im Detail

Bei gemeinsamen Käufen, jeder Die als Käufer benannte Person muss die Definition eines Erstkäufers erfüllen. Wenn ein Käufer bereits Immobilieneigentum besessen hat und der andere nicht:[3]

  • Der gesamte Transaktion verliert die Erstkäufervergünstigung.
  • Standardtarife gelten für den gesamten Kaufpreis
  • Es gibt keine teilweise Linderung — Es geht um alles oder nichts

Optionen für Paare mit unterschiedlichem Status

Wenn ein Partner zum ersten Mal eine Immobilie erwirbt und der andere nicht, sind folgende Vorgehensweisen möglich:

  • Kaufen Sie ausschließlich im Namen der FTB. Dies wirkt sich jedoch auf die Erschwinglichkeit von Hypotheken aus und kann einen Zuschlag für den höheren Zinssatz auslösen, wenn der nicht-FTB-Partner eine weitere Immobilie besitzt.
  • Es gelten die Standardtarife. — unkompliziert, aber teurer
  • Holen Sie sich professionellen Rat. Die Wechselwirkungen zwischen FTB-Entlastung, höheren Steuersätzen und Eigentümerstrukturen können komplex sein.

Vertrauen und Status als Erstkäufer

Wenn Sie der Begünstigte eines bloßes Vertrauen Wenn Sie eine Immobilie besitzen, werden Sie als Eigentümer einer Wohnimmobilie behandelt, was Sie als Erstkäufer disqualifiziert.[2]

Allerdings ist man als Begünstigter eines Ermessensfonds Dies führt nicht zwangsläufig zu Ihrer Disqualifizierung, da Sie keinen spezifischen Anspruch auf das Treuhandvermögen haben.

FTB-Schwellenwerthistorie

ZeitraumFTB-NullsatzbandKaufpreisobergrenze
Ab dem 1. April 2025£300,000£500,000
23. September 2022 – 31. März 2025£425,000£625,000
22. November 2017 – 7. Juli 2020£300,000£500,000
8. Juli 2020 – 30. Juni 2021500.000 £ (COVID-Urlaub)Unbegrenzt
1. Juli 2021 – 30. September 2021£300,000£500,000

Was passiert, wenn Sie einen falschen Anspruch geltend machen?

Wenn Sie die Steuererleichterung für Erstkäufer in Anspruch nehmen, obwohl Sie keinen Anspruch darauf haben, kann HMRC Folgendes tun:[1]

  • Ausgabe a Entdeckungsbewertung um die zu wenig gezahlte Grunderwerbsteuer zurückzuerhalten
  • Aufladung Interesse auf den unterbezahlten Betrag ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum
  • Auferlegen Ungenauigkeitsstrafen bis zu 100 % der nicht gezahlten Steuer (je nachdem, ob der Fehler fahrlässig oder vorsätzlich war)

Tipp: Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Anspruchsberechtigung unsicher sind, legen Sie Ihrem Anwalt vor Abschluss des Kaufvertrags Ihre vollständige Eigentumsgeschichte offen. Es ist ratsam, die korrekte Grunderwerbsteuer im Voraus zu entrichten, anstatt später mit einer Nachberechnung, Strafen und Zinsen konfrontiert zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Schließt mich der Besitz von Immobilien im Ausland aus?

Ja. Wenn Sie jemals Eigentum oder ein Pachtrecht an einer Wohnimmobilie irgendwo auf der Welt besessen haben, gelten Sie für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht als Erstkäufer. Dies gilt auch für Immobilien, die Sie im Ausland gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben.

Werde ich durch das Erben einer Immobilie nicht mehr als FTB (First-Time Board) anerkannt?

Ja. Wenn Sie einen Anteil an einer Wohnimmobilie geerbt haben (selbst nur 1 %), gelten Sie nicht mehr als Erstkäufer. Dies ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte dieser Steuererleichterung.

Und was ist mit einer Immobilie, die ich besaß, aber vor Jahren verkauft habe?

Sie erfüllen die Voraussetzungen weiterhin nicht. Der Test besteht darin, ob Sie … immer Es geht um Wohneigentum, nicht darum, ob Sie es aktuell besitzen. Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Immobilie besessen und verkauft haben, gelten Sie nicht als Erstkäufer.

Kann ich für Hypothekenzwecke als Erstkäufer gelten, aber nicht für die Grunderwerbsteuer?

Ja. Hypothekengeber haben möglicherweise unterschiedliche Definitionen von „Erstkäufer“. Die Definition gemäß SDLT ist streng: Sie dürfen noch nie irgendwo auf der Welt Wohneigentum besessen haben. Manche Kreditgeber betrachten Sie möglicherweise als Erstkäufer, auch wenn Sie derzeit keine Immobilie besitzen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Grunderwerbsteuerermäßigung für Erstkäufer — GOV.UK
  2. SDLTM29845 – Erleichterungen für Erstkäufer — HMRC
  3. SDLTM29848 – Erstkäufer: Bedeutung des Begriffs „Erstkäufer“ — HMRC

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