Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte der Klasse 1: Tarife und Gehaltsgruppen

Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 in Höhe von 8 % auf Einkünfte zwischen der primären Einkommensgrenze und der oberen Einkommensgrenze und 2 % auf darüber liegende Einkünfte – die Beiträge werden automatisch über PAYE abgezogen.

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Wichtigste Fakten

  • Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer der Klasse 1: 8 % auf Einkünfte zwischen 242 £/Woche und 967 £/Woche (2026/27).
  • Einkünfte über der oberen Einkommensgrenze (967 £/Woche) werden mit 2 % besteuert.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) zusammen mit der Einkommensteuer abgezogen.
  • Ihr NI-Kategoriebuchstabe (A, B, C, H, M, Z) bestimmt die genauen anwendbaren Tarife.
  • Die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung endet mit Erreichen des Rentenalters.

Wie die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 von Ihrem Gehalt abgezogen werden

Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 werden von Arbeitnehmern auf ihr Arbeitsentgelt entrichtet. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE – Pay As You Earn) zusammen mit Ihrer Einkommensteuer abgezogen, sodass Sie sie nie selbst berechnen oder bezahlen müssen.[1]

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer (2026/27)

GewinnspanneWöchentlichMonatlichJährlichMitarbeitertarif
Unterhalb der unteren VerdienstgrenzeUnter 129 £Unter 559 £Unter 6.708 £0 % (kein Eintrag zu Sozialversicherungsbeiträgen)
LEL zu Primärschwelle£129–£242£559–£1,048£6,708–£12,5700 % (NI-Datensatz geschützt)
PT bis zur oberen Verdienstgrenze£242–£967£1,048–£4,189£12,570–£50,2708%
Über der oberen EinkommensgrenzeÜber 967 £Über 4.189 £Über 50.270 £2%

Die Schwellenwerte verstehen

Untere Verdienstgrenze (LEL): 129 £/Woche

Dies ist der Mindestverdienst, den Sie in der Woche erzielen müssen, damit er in Ihrer Sozialversicherungsstatistik berücksichtigt wird. Verdienste unterhalb der Mindestverdienstgrenze werden nicht angerechnet – es werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben und es wird kein Datensatz angelegt.[1]

Primärschwelle (PT): 242 £/Woche

Hier beginnt die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Clou: Einkünfte zwischen der Untergrenze (129 £) und der Höchstgrenze (242 £) werden für Ihre Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. ohne dass Sie etwas bezahlenDies ist ein versteckter Vorteil, der Geringverdiener schützt.

Obere Verdienstgrenze (UEL): 967 £/Woche

Oberhalb dieser Einkommensgrenze sinkt der Arbeitnehmerbeitragssatz von 8 % auf 2 %. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es hier keinen „höheren Steuersatz“ – der Sozialversicherungsbeitragssatz sinkt für Besserverdienende sogar.

Beispiel – Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von 40.000 £:

  • Erste 12.570 £: 0 £ Sozialversicherungsbeiträge (unterhalb der Grundversorgungsschwelle)
  • 12.570 £ bis 40.000 £ = 27.430 £ bei 8 % = £2,194.40
  • Gesamt-Nennungsbeiträge der Mitarbeiter für das Jahr: £2,194.40

Beispiel – Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von 60.000 £:

  • Die ersten 12.570 £: 0 £
  • 12.570 £ bis 50.270 £ = 37.700 £ bei 8 % = £3,016.00
  • 50.270 £ bis 60.000 £ = 9.730 £ bei 2 % = £194.60
  • Gesamt-Nennungshüter: £3,210.60

NI-Kategoriebuchstaben

Jedem Mitarbeiter wird ein Buchstabe der Sozialversicherungskategorie zugewiesen, der die anzuwendenden Tarife bestimmt. Ihr Arbeitgeber legt dies anhand Ihrer persönlichen Umstände fest:[1]

BriefGilt fürMitarbeitertarif (PT–UEL)Arbeitgebersatz (über ST)
AStandardangestellte (am häufigsten)8%15%
BWahlmöglichkeit für verheiratete Frauen/Witwen mit ermäßigtem Tarif1.85%15%
CArbeitnehmer im Rentenalter0%15%
HAuszubildende unter 258%0 % (bis zur oberen Expositionsgrenze)
MMitarbeiter unter 21 Jahren8%0 % (bis zur oberen Expositionsgrenze)
ZUnter 21 Jahren, aufgeschobene Sozialversicherungsbeiträge2%0 % (bis zur oberen Expositionsgrenze)

Kategorie A — Standard

Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten zu. Wenn Sie zwischen 21 Jahre alt sind und das Renteneintrittsalter erreicht haben und keine Ausbildung absolvieren, fallen Sie in Kategorie A.

Kategorie B — Ermäßigter Tarif

Dies gilt nur für verheiratete Frauen und Witwen, die sich vor dem 12. Mai 1977 für einen ermäßigten Sozialversicherungsbeitrag entschieden haben. Nur noch sehr wenige Menschen haben die Möglichkeit, diese Wahl zu treffen, und sie wird nach und nach abgeschafft.

Kategorie C – Über dem staatlichen Rentenalter

Sobald Sie das Rentenalter erreichen, entfällt Ihre Pflicht zur Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihr Arbeitgeber sollte Ihre Kategorie in C ändern. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Sekundärbeiträge) auf Ihr Einkommen werden weiterhin zum Standardsatz gezahlt.[3]

Kategorien H und M – Junge Arbeitnehmer

Auszubildende unter 25 Jahren (H) und Angestellte unter 21 Jahren (M) zahlen den regulären Arbeitnehmerbeitragssatz von 8 %, ihre Arbeitgeber zahlen jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze keine Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch ist die Einstellung junger Arbeitskräfte für Arbeitgeber günstiger.

Wie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber in jeder Abrechnungsperiode (wöchentlich, vierzehntäglich, monatlich usw.) berechnet und abgezogen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die kumulativ berechnet wird, werden die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis eines festen Beitrags berechnet. pro Periode:[2]

  • Jeder Abrechnungszeitraum wird unabhängig behandelt
  • Die Schwellenwerte werden an den Abrechnungszeitraum (wöchentlich, monatlich usw.) angepasst.
  • Es gibt keinen kumulativen „Aufholeffekt“, wenn Sie in verschiedenen Monaten unterschiedliche Beträge verdienen.

Tipp: Diese periodenbezogene Berechnung bedeutet, dass Sie bei einem hohen Bonus in einem Monat insgesamt mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen können, als wenn der gleiche Gesamtbetrag gleichmäßig über das Jahr verteilt würde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht kumulativ berechnet (außer für Geschäftsführer).

Sozialversicherungsbeiträge vs. Einkommensteuer: Die wichtigsten Unterschiede

BesonderheitEinkommensteuerMitarbeiter-NI
BerechnungsgrundlageKumulativ (bis heute)Pro Abrechnungszeitraum
Vom Steuergesetz betroffenJaNEIN
Persönliche Freigrenze£12,570Nicht verfügbar (verwendet primären Schwellenwert)
RentenbeiträgeEntlastung durch SteuergesetzSozialversicherungsentlastung bei Gehaltsumwandlung
Endet mit dem RentenalterNEINJa

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 muss ich als Arbeitnehmer zahlen?

In der Standardkategorie A zahlen Sie 8 % Steuern auf wöchentliche Einkünfte zwischen 242 £ (primäre Einkommensgrenze) und 967 £ (obere Einkommensgrenze) und 2 % auf alle Einkünfte über 967 £ pro Woche. Für monatlich bezahlte Arbeitnehmer liegen die Einkommensgrenzen bei 1.048 £ und 4.189 £ pro Monat.

Was bedeuten die NI-Kategoriebuchstaben?

Ihr Eintrag in der Sozialversicherungskategorie bestimmt die Sozialversicherungsbeiträge für Sie und Ihren Arbeitgeber. Die meisten Arbeitnehmer fallen in Kategorie A (Standard). Weitere Kategorien sind B (verheiratete Frauen mit ermäßigtem Beitragssatz), C (über dem Rentenalter), H (Auszubildende unter 25 Jahren), M (Arbeitnehmer unter 21 Jahren) und Z (unter 21 Jahren mit aufgeschobener Sozialversicherungsbeitragszahlung).

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf mein gesamtes Gehalt zahlen?

Nein. Sie zahlen 0 % auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (242 £/Woche). Erst ab einem Einkommen über dieser Grenze werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Einkünfte zwischen der unteren Beitragsbemessungsgrenze (129 £/Woche) und der Beitragsbemessungsgrenze werden jedoch weiterhin beitragspflichtig angerechnet.

Wann stelle ich die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für meine Angestellten ein?

Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, sobald Sie das Rentenalter erreichen. Ihr Arbeitgeber ändert Ihre Sozialversicherungskategorie in C, die einen Arbeitnehmerbeitragssatz von 0 % vorsieht. Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Ihr Einkommen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Sozialversicherungsbeiträge und -kategorien — GOV.UK
  2. Nationalversicherung: Einführung — GOV.UK
  3. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nach dem Renteneintrittsalter — GOV.UK

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