Wichtigste Fakten
- Sie können freiwillige NI-Beiträge aus dem Ausland leisten, um Ihren Anspruch auf die britische staatliche Rente zu sichern.
- Je nach Ihren Umständen zahlen Sie entweder Klasse 2 (günstiger) oder Klasse 3 (teurer).
- Entsandte Arbeitnehmer können bis zu 2 Jahre (EU/EWR) oder länger im britischen Sozialversicherungssystem bleiben, sofern bilaterale Abkommen dies zulassen.
- Sie müssen normalerweise mindestens drei Jahre in Großbritannien gelebt oder gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bevor Sie ins Ausland ziehen.
- Stellen Sie den Antrag über das International Caseworker Team der HMRC (Formular CF83).
Umzug ins Ausland und Ihre Sozialversicherungsakte
Wenn Sie ins Ausland ziehen, zahlen Sie in der Regel keine britischen Sozialversicherungsbeiträge mehr. Das bedeutet, dass Sie keine Beitragsjahre mehr für Ihre britische staatliche Rente erwerben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Ihre Sozialversicherungsbeiträge im Ausland aufrechtzuerhalten.[1]
Die entscheidende Frage ist, ob man:
- Freiwillige Beiträge zahlen — den Aufbau der britischen Qualifikationsjahre fortsetzen
- Verlass dich auf das Land, in das du ziehst. — Einige Länder haben Gegenseitigkeitsabkommen, deren Leistungen für die britische Rente angerechnet werden.
- Akzeptiere die Lücke — wenn Sie bereits über genügend anrechnungsfähige Jahre verfügen (oder dies erwarten)
Zahlung freiwilliger Sozialversicherungsbeiträge aus dem Ausland
Um freiwillige Sozialversicherungsbeiträge aus dem Ausland zu zahlen, müssen Sie in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:[2]
- Sie haben mindestens seit [Jahr] in Großbritannien gelebt oder gearbeitet. drei Jahre
- Sie haben vor Ihrem Umzug ins Ausland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
- Sie bewerben sich mit dem Formular CF83
Welche Klasse zahlen Sie?
| Ihre Situation | Klasse | Wochenrate (2025/26) | Jährliche Kosten |
|---|---|---|---|
| Sie arbeiteten im Ausland (angestellt oder selbstständig) und waren unmittelbar vor ihrer Abreise in Großbritannien beschäftigt. | Klasse 2 | £3.65 | £189.80 |
| Wer nicht im Ausland arbeitet oder nicht für Klasse 2 berechtigt ist | Klasse 3 | £18.40 | £956.80 |
Klasse 2 bietet ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Klasse 2 erfüllen, zahlen Sie 189,80 £ pro Jahr statt 956,80 £. Beide Klassen berechtigen Sie zum gleichen anrechnungsfähigen Jahr für die staatliche Rente. Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung immer beim HMRC bevor Sie automatisch in Klasse 3 eingestuft werden.[1]
So bewerben Sie sich
Um aus dem Ausland freiwillige Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen:[1]
- Download-Formular CF83 aus GOV.UK
- Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer Sozialversicherungsnummer und den Details Ihres Umzugs aus.
- Senden Sie es an das internationale Fallbearbeitungsteam der HMRC an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- HMRC wird Ihnen schriftlich bestätigen, in welche Steuerklasse Sie einzahlen können und wie die Zahlungen erfolgen.
- Zahlungsmethode einrichten – Sie können bezahlen per:
- Banküberweisung von einem ausländischen Bankkonto
- Lastschrift von einem britischen Bankkonto (falls Sie noch eines besitzen)
- Scheck in Pfund Sterling
Rückdatierung: Freiwillige Beiträge können in der Regel bis zu sechs Jahre rückwirkend geleistet werden. Falls Sie vor einigen Jahren ins Ausland gezogen sind und dort keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Sie diese Lücken möglicherweise jetzt schließen. Wenden Sie sich zur Sicherheit an HMRC .[2]
Entsandte Arbeitnehmer: Aufenthalt in Großbritannien/Nordirland
Wenn Ihr britischer Arbeitgeber Sie vorübergehend zur Arbeit ins Ausland entsendet, können Sie weiterhin im britischen Sozialversicherungssystem (NI) verbleiben, ohne freiwillig Beiträge zu zahlen:[3]
| Ziel | Mechanismus | Dauer |
|---|---|---|
| EU/EWR/Schweiz | A1-Zertifikat von HMRC | Bis zu 24 Monate (verlängerbar nach Vereinbarung) |
| Bilaterales Abkommen Land | Bescheinigung über den fortbestehenden Versicherungsschutz | Variiert: typischerweise 12–60 Monate |
| Land ohne Abkommen | HMRC kann eine Bescheinigung für bis zu 52 Wochen ausstellen. | Bis zu 52 Wochen |
So funktionieren A1-Zertifikate
Bei Entsendungen in EU-/EWR-Länder beantragt Ihr Arbeitgeber ein A1-Zertifikat bei HMRC . Das A1-Zertifikat ist gültig für:
- Sie zahlen weiterhin britische Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 (die von Ihrem Gehalt abgezogen werden).
- Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (15 %).
- Du bist befreit aus dem Sozialversicherungssystem des Gastlandes
- Sie sammeln automatisch weiterhin britische Qualifikationsjahre.
Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Zahlung aus dem Ausland
Bevor Sie sich aus dem Ausland zu einer freiwilligen NI-Zahlung verpflichten, sollten Sie Folgendes bedenken:[4]
| Faktor | Klasse 2 | Klasse 3 |
|---|---|---|
| Jährliche Kosten | £189.80 | £956.80 |
| Zusätzliche Rente pro Jahr erhalten | £328.64 | £328.64 |
| Gewinnschwelle | Unter 1 Jahr Rente | Unter 3 Jahren Rente |
| Lohnt es sich bei einem 10-jährigen Auslandsaufenthalt? | Überwiegend ja (Kosten: 1.794 £ für eine jährliche Rente von 3.286 £) | In der Regel ja (Kosten von 9.074 £ für eine jährliche Rente von 3.286 £) |
Prüfen Sie zuerst Ihre Wettervorhersage. Wenn Sie bereits über 30 anrechnungsfähige Jahre verfügen und beabsichtigen, nach Großbritannien zurückzukehren, erreichen Sie möglicherweise automatisch 35 Jahre, ohne aus dem Ausland zahlen zu müssen. Nutzen Sie die Prognosetool für die staatliche Rente zu überprüfen.[4]
Gegenseitige Rentenabkommen
Manche bilaterale Abkommen ermöglichen es, dass Beiträge zur National Insurance (NI) in einem Land für den Rentenanspruch im anderen Land angerechnet werden. Das bedeutet, dass Zeiten, die Sie im Ausland gearbeitet haben, teilweise für Ihre britische staatliche Rente angerechnet werden können, selbst ohne freiwillige Beiträge.[3]
Dies gilt für EU-/EWR-Länder im Rahmen des TCA sowie für Länder mit umfassenden bilateralen Abkommen. Die Rentenberechnung kann jedoch komplex sein – sie wird HMRC und dem britischen Arbeitsministerium (DWP) durchgeführt, sobald Sie das Rentenalter erreichen.
Rückkehr nach Großbritannien
Wenn Sie nach Großbritannien zurückkehren:
- Sie zahlen Ihre britischen Sozialversicherungsbeiträge wieder wie gewohnt (Klasse 1 bei Angestellten, Klasse 2/4 bei Selbstständigen).
- Freiwillige Beiträge werden eingestellt – wenden Sie sich an HMRC , um die Beitragszahlung zu kündigen.
- Etwaige Lücken in Ihrem Lebenslauf, die durch Ihre Auslandsaufenthalte entstanden sind, können gegebenenfalls rückwirkend (bis zu sechs Jahre zurück) geschlossen werden.
- Überprüfen Sie Ihre Sozialversicherungsdaten online, um sicherzustellen, dass alle Beiträge korrekt erfasst wurden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während ich im Ausland lebe?
Ja. Wenn Sie mindestens drei Jahre in Großbritannien gelebt oder gearbeitet und vor Ihrer Ausreise Beiträge zur National Insurance (NI) gezahlt haben, können Sie Ihre freiwilligen Beiträge in der Regel auch aus dem Ausland weiterzahlen. Die Beitragsklasse (Klasse 2 oder Klasse 3) hängt von Ihren persönlichen Umständen ab.
Soll ich aus dem Ausland die Gebühren der Klasse 2 oder der Klasse 3 bezahlen?
Wenn Sie unmittelbar vor Ihrer Ausreise in Großbritannien angestellt oder selbstständig waren und nun im Ausland arbeiten, könnten Sie Anspruch auf die Steuerklasse 2 (3,65 £/Woche) haben. Andernfalls zahlen Sie Steuerklasse 3 (18,40 £/Woche). Steuerklasse 2 ist deutlich günstiger. Prüfen Sie daher Ihre Anspruchsberechtigung beim HMRC ).
Wie kann ich die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Ausland beantragen?
Füllen Sie HMRC -Formular CF83 (Antrag auf freiwillige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Ausland) aus. HMRC teilt Ihnen mit, in welche Kategorie Sie einzahlen können und wie die Zahlungen erfolgen. Sie können das Formular auf GOV.UK herunterladen oder per Post anfordern.
Was passiert, wenn ich von meinem britischen Arbeitgeber ins Ausland versetzt werde?
Wenn Ihr britischer Arbeitgeber Sie vorübergehend ins Ausland entsendet, zahlen Sie in der Regel weiterhin britische Sozialversicherungsbeiträge (NI) für bis zu zwei Jahre (EU/EWR mit A1-Zertifikat) oder länger im Rahmen bilateraler Abkommen. Ihr Arbeitgeber zieht die NI-Beiträge weiterhin über das PAYE-System ein und zahlt die Arbeitgeberbeiträge wie gewohnt.
Lohnt es sich, freiwillige Sozialversicherungsbeiträge aus dem Ausland zu zahlen?
In der Regel ja, insbesondere wenn Sie Anspruch auf die Rentenklasse 2 mit 3,65 £/Woche haben. Selbst die Rentenklasse 3 mit 18,40 £/Woche amortisiert sich üblicherweise innerhalb von drei Jahren nach Rentenbeginn. Prüfen Sie Ihre Rentenprognose, um die Auswirkungen zu sehen.
Weiterführende Literatur
- NI für Arbeitnehmer außerhalb Großbritanniens — Regeln für ausländische Arbeitnehmer in Großbritannien
- Lücken schließen mit freiwilliger Klasse 3 — Kosten und Fristen
- NI-Qualifikationsjahre — wie Jahre Ihre Rente aufbauen
- Überprüfung Ihrer Sozialversicherungsdaten — Überprüfen Sie Ihre Daten online
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