Wichtigste Fakten
- CIS-Subunternehmer sind selbstständig und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 über die Selbstveranlagung.
- Bei den CIS-Abzügen (20 % oder 30 %) handelt es sich lediglich um Vorauszahlungen der Einkommensteuer – die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht enthalten.
- Die fehlende separate Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge ist einer der häufigsten Fehler, die Subunternehmer im GUS-Raum begehen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 betragen 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, zuzüglich 2 % auf Gewinne über 50.270 £.
GUS und nationale Versicherung: Der wichtigste Unterschied
Das Construction Industry Scheme (CIS) verpflichtet Bauunternehmer, von Zahlungen an Subunternehmer Abzüge vorzunehmen und diese Abzüge an HMRC weiterzuleiten. Diese Abzüge zählen jedoch nur für … Einkommensteuer — das tun sie. nicht Sozialversicherungsbeiträge.[1]
Dies ist einer der häufigsten Fehlerquellen für CIS-Subunternehmer, und die Nichtberücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge kann zu unerwarteten Nachforderungen bei der Abgabe der Steuererklärung führen.
CIS-Abzugssätze:
- 20% — Standardabzugssatz (registrierte Subunternehmer)
- 30% — höherer Abzugssatz (nicht registrierte Subunternehmer)
- 0% — Bruttozahlungsstatus (qualifizierte Subunternehmer)
Keiner dieser Tarife beinhaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialversicherungsbeiträge sind stets eine separate Pflicht.[1]
Welche NI-Zahlungen leisten GUS-Subunternehmer?
Als selbstständiger Subunternehmer zahlen Sie zwei Arten von Sozialversicherungsbeiträgen:[2]
| Klasse | Zinssatz (2025/26) | Wie es bezahlt wird |
|---|---|---|
| Klasse 2 | 3,65 £ pro Woche (Pauschalpreis) | Durch Selbstveranlagung (automatisch bei Gewinnen über 7.105 £) |
| Klasse 4 (hauptsächlich) | 6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £ | Durch Selbsteinschätzung |
| Klasse 4 (zusätzlich) | 2 % auf Gewinne über 50.270 £ | Durch Selbsteinschätzung |
Durchgerechnetes Beispiel
Beispiel: Ein CIS-Subunternehmer erhält im Jahr 2025/26 Bruttozahlungen in Höhe von 60.000 £, abzüglich zulässiger Ausgaben in Höhe von 15.000 £, was einen Nettogewinn von 45.000 £ ergibt.
- CIS-Abzüge erlitten: 60.000 £ × 20 % = 12.000 £ (wird mit der Einkommensteuer verrechnet)
- Einkommensteuer: 45.000 £ − 12.570 £ persönlicher Freibetrag = 32.430 £ × 20 % = 6.486 £ − 12.000 £ CIS-Gutschrift = 0 £ Steuern zu zahlen (mit einer fälligen Rückerstattung von 5.514 £)
- Klasse 2 NI: 3,65 £ × 52 = £189.80
- Klasse 4 NI: (45.000 £ − 12.570 £) × 6 % = 32.430 £ × 6 % = £1,945.80
- Gesamte Sozialversicherungsbeiträge: £189.80 + £1,945.80 = £2,135.60
Obwohl der Subunternehmer eine Steuerrückerstattung erhält, schuldet er dennoch 2.135,60 £ an Sozialversicherungsbeiträgen.
Der häufigste Fehler
Viele CIS-Subunternehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass durch die von ihren Zahlungen abgezogenen CIS-Gebühren alles abgedeckt ist. Dies führt zu Folgendem:
- Unerwartete Sozialversicherungsbeiträge bei der Abgabe der Selbstveranlagung
- Mögliche Strafen bei verspäteter Zahlung, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht im Haushalt eingeplant sind
- Schwierigkeiten bei der Zahlung von Vorauszahlungen (einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge für das Folgejahr)
Budget für NI separat festlegen. Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit etwa 8–10 % Ihres Nettogewinns (nach Abzug der Kosten) für die Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4. Dies kommt zusätzlich zu der Einkommensteuer hinzu, die nicht durch die CIS-Abzüge abgedeckt ist.[3]
CIS-Subunternehmer, die ebenfalls beschäftigt sind
Manche Bauarbeiter haben eine Hauptbeschäftigung (und zahlen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 über das PAYE-System) und arbeiten nebenbei auch im Rahmen des Bauarbeiterprogramms. In diesem Fall:
- Die Beiträge zur Sozialversicherung (Klasse 1) werden weiterhin von Ihrem Arbeitgeber abgezogen.
- Die Beiträge zur National Insurance (Klasse 2 und Klasse 4) werden auf Basis Ihrer Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen des Community Income Scheme (CIS) berechnet.
- Wenn die kombinierten NI-Einnahmen den jährlichen Höchstbetrag überschreiten, können Sie einen Antrag stellen. NI-Aufschub
Beschäftigungsstatus: Sind Sie wirklich selbstständig?
Nicht alle Beschäftigten im Rahmen des CIS-Programms sind tatsächlich selbstständig. HMRC berücksichtigt bei der Feststellung des Beschäftigungsstatus verschiedene Faktoren:[4]
| Faktor | Selbstständig | Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Kontrolle | Sie entscheiden, wie, wann und wo Sie die Arbeit erledigen. | Der Auftragnehmer kontrolliert die Arbeitsmethode |
| Auswechslung | Sie können einen Ersatz senden. | Sie müssen die Arbeit persönlich erledigen. |
| Finanzielles Risiko | Sie riskieren Ihr eigenes Geld und können einen Gewinn oder einen Verlust erzielen. | Kein finanzielles Risiko – Bezahlung erfolgt unabhängig davon. |
| Ausrüstung | Sie stellen Ihre eigenen Werkzeuge und Geräte bereit. | Die Werkzeuge werden vom Auftragnehmer gestellt. |
| Integration | Sie arbeiten für mehrere Kunden. | Sie sind Teil der Organisation des Auftragnehmers. |
Stellt HMRC fest, dass ein CIS-Subunternehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer ist, wird der Auftragnehmer zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (15 %) verpflichtet und muss das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) anwenden. Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge der Klasse 1 anstelle der Klassen 2 und 4.
Aufzeichnungspflichten für NI-Zwecke
Als CIS-Subunternehmer sind Sie verpflichtet, Aufzeichnungen über Folgendes zu führen:[3]
- Alle Zahlungs- und Abzugsbescheinigungen von Auftragnehmern
- Geschäftsausgaben (Materialien, Werkzeuge, Reisekosten, Versicherungen)
- Kilometerprotokolle bei Geltendmachung von Fahrzeugkosten
- Ausgestellte Rechnungen und erhaltene Zahlungen
Diese Aufzeichnungen sind erforderlich, um Ihren Nettogewinn genau zu berechnen, der wiederum Ihre Nettoeinkommensteuerpflicht der Klasse 4 bestimmt.
Häufig gestellte Fragen
Sind meine Sozialversicherungsbeiträge durch die CIS-Abzüge abgedeckt?
Nein. CIS-Abzüge sind lediglich Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuerschuld. Die Sozialversicherungsbeiträge (Klasse 2 und Klasse 4) werden separat in Ihrer Einkommensteuererklärung berechnet und müssen zusätzlich zur verbleibenden Steuer nach Anrechnung der CIS-Abzüge entrichtet werden.
Welche NI-Zahlungen leisten GUS-Subunternehmer?
Als Selbstständige zahlen CIS-Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 (pauschal 3,65 £ pro Woche) und der Klasse 4 (6 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £, zuzüglich 2 % auf darüber hinausgehende Gewinne). Beide Beiträge werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhoben.
Was ist, wenn ich ein CIS-Subunternehmer bin, aber gleichzeitig angestellt?
Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 auf Ihr Arbeitsentgelt über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) und Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 auf Ihre Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit im Rahmen des Consolidated Investment Scheme (CIS) über die Einkommensteuererklärung. Sie können einen Antrag auf Stundung stellen, wenn Ihre gesamten Sozialversicherungsbeiträge den jährlichen Höchstbetrag überschreiten.
Kann ich im Rahmen des CIS als Angestellter anstatt als Selbstständiger tätig sein?
Manche Bauarbeiter sind trotz Bezahlung nach dem Bauarbeiter-Einkommensmodell (CIS) tatsächlich Angestellte. Wenn HMRC feststellt, dass Sie als Angestellter gelten, muss Ihr Bauunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge (Klasse 1) stattdessen über das Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) einbehalten. Der Beschäftigungsstatus hängt von Faktoren wie Weisungsbefugnis, Stellvertretung und Gegenseitigkeit der Verpflichtungen ab.
Weiterführende Literatur
- Klasse 2 NI: Sätze & Schwellenwerte — Pauschale Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
- Klasse 4 NI: Tarife & Schwellenwerte — gewinnabhängige NI für Selbstständige
- Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Selbstveranlagung — wie NI gesammelt wird
- NI-Aufschub — falls Sie auch angestellt sind
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Quellen
- Bauindustrieprogramm (CIS) — GOV.UK
- Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige — GOV.UK
- CIS: Subunternehmer — GOV.UK
- Beschäftigungsstatus — GOV.UK