Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Selbstveranlagung

Die Beiträge zur Nationalversicherung für Selbstständige der Klassen 2 und 4 werden in Ihrer Einkommensteuererklärung berechnet und in Ihre Steuerrechnung einbezogen – so funktioniert das Verfahren.

#GoFile — HMRC anerkannt, kostenlos zum Ausprobieren.

Kostenlos testen →

Wichtigste Fakten

  • Die Beiträge der Klassen 2 und 4 für die Sozialversicherung werden automatisch berechnet, wenn Sie Ihre Selbstveranlagungserklärung einreichen.
  • Sie werden Ihrer Einkommensteuerschuld hinzugerechnet und ergeben so Ihre gesamte Steuerschuld, die am 31. Januar fällig ist.
  • Die Beiträge zur Sozialversicherung der Klasse 4 sind in Ihren Vorauszahlungen (31. Januar und 31. Juli) enthalten.
  • Im Rahmen von MTD für die Einkommensteuer wird das NI im Rahmen der endgültigen Erklärung berechnet.

Nationale Bewertung und Selbsteinschätzung

Wenn Sie selbstständig sind, werden Ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen (wie die Beiträge zur Sozialversicherung der Klasse 1 eines Angestellten). Stattdessen werden sie über das Selbstveranlagungssystem berechnet und eingezogen – dasselbe Verfahren, das Sie auch zur Meldung Ihres Einkommens und zur Zahlung Ihrer Einkommensteuer verwenden.[1]

Was wird berechnet?

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, berechnet HMRC zwei Arten von Sozialversicherungsbeiträgen:[3]

NI-KlasseWie es berechnet wirdZinssatz 2026/27
Klasse 2Pauschalbetrag × Anzahl der Wochen der Selbstständigkeit3,65 £/Woche (189,80 £/Jahr)
Klasse 4Prozentsatz des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit6 % (12.570 £ – 50.270 £); 2 % darüber

Wie die Sozialversicherungsbeiträge auf Ihrer Steuerrechnung erscheinen

Ihre Einkommensteuererklärung (offiziell „Steuerbescheid“ genannt) weist Ihre Gesamtsteuerschuld aufgeschlüsselt aus in:[2]

  • Einkommensteuer — berechnet auf der Grundlage Ihres gesamten steuerpflichtigen Einkommens aus allen Quellen
  • Klasse 2 NI — wird als separate Position angezeigt
  • Klasse 4 NI — wird als separate Position angezeigt
  • Rückzahlung von Studentenkrediten (gegebenenfalls)
  • Weniger: Bereits geleistete Zahlungen auf das Konto
  • Ausgleichszahlung fällig

Beispielhafte Steuerbelastung bei einem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit von 35.000 £ (2026/27):

  • Einkommensteuer: 4.486,00 £ (20 % auf 22.430 £ über dem persönlichen Freibetrag)
  • Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4: 1.345,80 £ (6 % auf 22.430 £ über der unteren Gewinngrenze)
  • Klasse 2 Nordirland: 189,80 £
  • Gesamthaftung: 6.021,60 £

Zahlungen auf Rechnung

Wenn Ihre Steuererklärung mehr als 1.000 £ beträgt (und weniger als 80 % davon über das PAYE-System eingezogen wurden), müssen Sie Vorauszahlungen leisten:[2]

ZahlungFälligkeitsdatumMenge
Erste Zahlung auf das Konto31. Januar (während des Steuerjahres)50 % der Gesamtrechnung des Vorjahres
Zweite Zahlung auf das Konto31. Juli (nach dem Steuerjahr)50 % der Gesamtrechnung des Vorjahres
Ausgleichszahlung31. Januar (nach dem Steuerjahr)Restbetrag nach Zahlung des Kontos

Wichtig: Klasse 4 NI Ist in den Vorauszahlungen enthalten, aber die Klasse 2 der National Insurance ist nichtDie Gebühr der Klasse 2 wird Ihrer Ausgleichszahlung am 31. Januar hinzugefügt. Dies führt zu einer Überraschung bei manchen Kunden – Ihre Januarrechnung könnte etwas höher als die Hälfte Ihrer Gesamtschuld ausfallen.

Der Einreichungsprozess

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen:[1]

  1. Melden Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit auf der Seiten zum Thema Selbstständigkeit (SA103S für kurz oder SA103F für lang)
  2. Ihr Nettogewinn wird berechnet
  3. Das System der HMRC berechnet Ihre Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 automatisch auf Grundlage dieses Gewinns.
  4. Die Beiträge zur Sozialversicherungsklasse 2 werden auf Grundlage der Anzahl der Wochen berechnet, in denen Sie im Laufe des Jahres selbstständig tätig waren.
  5. Wenn Ihre Gewinne unter der Kleingewinngrenze (7.105 £) liegen, können Sie sich freiwillig für die Klasse 2 entscheiden.
  6. Die Summe aus Einkommensteuer, Steuer der Klasse 2 und Steuer der Klasse 4 ergibt Ihre Steuerrechnung.

MTD für die Einkommensteuer: So funktioniert die Sozialversicherung

Mit Inkrafttreten der digitalen Steuererklärung für die Einkommensteuer wird die bisherige Einkommensteuererklärung durch vierteljährliche digitale Aktualisierungen und eine abschließende Erklärung ersetzt:[4]

  • Vierteljährliche Aktualisierungen: Sie reichen vierteljährlich eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht ein. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht berechnet.
  • Abschlussrechnung: Sie bestätigen die Zahlen jeder einzelnen Geschäftsquelle für das Jahr.
  • Abschließende Erklärung: Dies ersetzt die Steuererklärung. HMRC berechnet Ihre Gesamtsteuerlast einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen der Klasse 2 und Sozialversicherungsbeiträgen der Klasse 4.

Die grundlegenden Berechnungen des Nettoeinkommens bleiben gleich – die Änderung besteht in der Art und Weise, wie Sie die zugrunde liegenden Einnahmen und Ausgaben ausweisen.

Häufige Situationen

Erstes Jahr der Selbstständigkeit

Im ersten Jahr fallen keine Vorauszahlungen an. Ihre erste Rechnung ist am 31. Januar nach Ende des Steuerjahres fällig, zuzüglich einer ersten Vorauszahlung für das Folgejahr. Daher kann sich Ihre erste Rechnung im Januar wie eine „Doppelzahlung“ anfühlen.

Schließung Ihres Unternehmens

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit im Laufe des Steuerjahres beenden, werden die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 nur für die Wochen berechnet, in denen Sie selbstständig tätig waren. Die Beiträge der Klasse 4 werden auf Grundlage der während der Selbstständigkeit erzielten Gewinne berechnet.

Verluste

Wenn Ihre Selbstständigkeit zu einem Verlust führt, fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung (Klasse 4) an (da kein Gewinn erzielt wurde). Beiträge zur Sozialversicherung (Klasse 2) sind weiterhin fällig, es sei denn, Ihr Gewinn liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze – liegt ein Verlust unter dieser Grenze, werden die Beiträge zur Sozialversicherung (Klasse 2) freiwillig.

Wichtige Fristen

FristWozu dient es?
5. OktoberRegistrieren Sie sich bei HMRC für die Selbstveranlagung (falls Sie neu selbstständig sind).
31. OktoberAbgabefrist für die Steuererklärung in Papierform
31. JanuarOnline-Einreichungsfrist + Zahlung des Restbetrags + erste Anzahlung
31. JuliZweite Zahlung auf das Konto

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Sozialversicherungsbeiträge separat von meiner Steuer zahlen?

Nein. Für Selbstständige sind die Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 2 und 4 in der Einkommensteuererklärung enthalten. Sie zahlen diese zusammen mit Ihrer Einkommensteuer – in einer einzigen Zahlung. Es gibt keine separate Rechnung für die Sozialversicherungsbeiträge.

Sind die Sozialversicherungsbeiträge in meinen Vorauszahlungen enthalten?

Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 sind in den Vorauszahlungen enthalten. Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 sind nicht Diese Zahlung ist in den Vorauszahlungen enthalten und wird als separater Betrag zu Ihrer Restzahlung am 31. Januar hinzugefügt. Daher kann Ihre Januarrechnung etwas höher ausfallen als erwartet.

Wie wird NI im Rahmen von MTD für die Einkommensteuer funktionieren?

Im Rahmen von „Making Tax Digital“ übermitteln Sie vierteljährlich aktualisierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch erst mit der endgültigen Steuererklärung (die die bisherige Einkommensteuererklärung ersetzt) berechnet. Die Beiträge der Klassen 2 und 4 werden dann ermittelt und in Ihre Endabrechnung aufgenommen.

Was ist, wenn ich meine Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen kann?

Da die Sozialversicherungsbeiträge (NI) Teil Ihrer Einkommensteuererklärung sind, können Sie bei HMRC eine Zahlungsaufschubvereinbarung beantragen, falls Sie den vollen Betrag nicht fristgerecht entrichten können. Rufen Sie die Hotline für Einkommensteuerzahlungen unter 0300 200 3822 an, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen erhoben.

Weiterführende Literatur

Suchen Sie eine einfache Steuersoftware?

# GoFile ist von HMRC anerkannt und wird von über 50.000 britischen Unternehmen genutzt. In wenigen Minuten eingerichtet, Steuererklärungen sicher einreichen.

Jetzt kostenlos starten

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar

Quellen

  1. Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK
  2. Verstehen Sie Ihre Einkommensteuererklärung — GOV.UK
  3. Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige — GOV.UK
  4. Digitalisierung der Einkommensteuer — GOV.UK

Bereit zur Einreichung?

Reichen Sie noch heute Ihre Sozialversicherungsbeiträge ein!

# GoFile ist eine HMRC anerkannte Software, die von über 50.000 britischen Unternehmen genutzt wird. Die Einrichtung dauert nur wenige Minuten – Buchhaltungskenntnisse sind nicht erforderlich.

Jetzt kostenlos starten →

Keine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar

Haben Sie eine Frage?

Unser Team in Großbritannien hat bereits Tausenden von Unternehmen bei der Anmeldung zur Sozialversicherung geholfen. Wir unterstützen Sie gerne.

Kontaktieren Sie unser Team