Historie der Sozialversicherungsbeiträge und Schwellenwerte

Eine umfassende, jahrweise Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und -schwellenwerte von 2015/16 bis 2025/26 – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige.

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Wichtigste Fakten

  • Die Arbeitnehmer-Klasse-1-NI ist gesunken von 12 % bis 8 % zwischen 2015/16 und 2025/26.
  • Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind gestiegen von 13,8 % bis 15 % im April 2025.
  • Der sekundäre Schwellenwert sank rapide von 9.100 £ bis 5.000 £ im April 2025.
  • Die Beiträge der Klasse 4 zur National Insurance für Selbstständige sind gesunken von 9 % bis 6 % über den gleichen Zeitraum.
  • Klasse 2 NI wurde freiwillig Ab April 2024 – nicht mehr verpflichtend für Selbstständige.

Sozialversicherungsbeiträge im Zeitverlauf

Die Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung ändern sich regelmäßig, oft im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans oder anderer fiskalischer Ereignisse. Diese Seite bietet eine vollständige Übersicht über die Entwicklung vom Steuerjahr 2015/16 bis zum aktuellen Steuerjahr 2025/26.[1]

Das Verständnis der Veränderungen der Steuersätze ist nützlich für die Steuerplanung, den Vergleich historischer Lohnkosten und die Überprüfung vergangener NI-Berechnungen.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer der Klasse 1

SteuerjahrHaupttarif (PT–UEL)Zusatztarif (über dem oberen Grenzwert)Primärschwelle (wöchentlich)UEL (wöchentlich)
2015/1612%2%£155£815
2016/1712%2%£155£827
2017/1812%2%£157£866
2018/1912%2%£162£892
2019/2012%2%£166£962
2020/2112%2%£183£962
2021/2212%2%£184£967
2022/2312% 2%£242 £967
2023/2412% 2%£242£967
2024/258%2%£242£967
2025/268%2%£242£967

2022/23: Die PT betrug ab April 190 £/Woche und wurde ab Juli 2022 auf 242 £/Woche erhöht. Eine befristete Gesundheits- und Sozialabgabe in Höhe von 1,25 % wurde ab April 2022 eingeführt, aber im November 2022 wieder abgeschafft.
2023/24: Der Zinssatz betrug ab April 2023 12% und wurde dann ab dem 6. Januar 2024 auf 10% gesenkt.

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Klasse 1)

SteuerjahrArbeitgebertarifSekundärschwelle (wöchentlich)Sekundärschwelle (jährlich)
2015/1613.8%£156£8,112
2016/1713.8%£156£8,112
2017/1813.8%£157£8,164
2018/1913.8%£162£8,424
2019/2013.8%£166£8,632
2020/2113.8%£169£8,788
2021/2213.8%£170£8,840
2022/2313.8% £175£9,100
2023/2413.8%£175£9,100
2024/2513.8%£175£9,100
2025/2615%£96£5,000

2022/23: Ab April 2022 wurde ein befristeter Zuschlag von 1,25 % auf die Gesundheits- und Sozialabgabe erhoben (wodurch sich der effektive Satz auf 15,05 % erhöhte), der jedoch im November 2022 wieder abgeschafft wurde.

Schlüsseländerung: Die Änderung im April 2025 stellte den größten Anstieg der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung innerhalb eines Jahres seit Einführung des Systems dar. Der Beitragssatz stieg um 1,2 Prozentpunkte, während die Beitragsbemessungsgrenze um 4.100 £ pro Mitarbeiter und Jahr sank.[4]

Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 4 (Selbstständige)

SteuerjahrHaupttarifZusätzlicher TarifUntere Gewinngrenze (jährlich)Obere Gewinngrenze (jährlich)
2015/169%2%£8,060£42,385
2016/179%2%£8,060£43,000
2017/189%2%£8,164£45,000
2018/199%2%£8,424£46,350
2019/209%2%£8,632£50,000
2020/219%2%£9,500£50,000
2021/229%2%£9,568£50,270
2022/239.73% 2%£11,909 £50,270
2023/249% 2%£12,570£50,270
2024/256%2%£12,570£50,270
2025/266%2%£12,570£50,270

2022/23: Der Zinssatz betrug ab April 9 %; inklusive des Zuschlags für die Gesundheits- und Sozialabgabe (H&SC Levy) lag der kombinierte Zinssatz bei 9,73 %. Die LPL betrug ab April 9.880 £ und stieg ab Juli 2022 auf 12.570 £.
2023/24: Der Zinssatz betrug ab April 2023 9% und wurde dann ab dem 6. Januar 2024 auf 8% gesenkt.

Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 (Selbstständige)

SteuerjahrWochenrateJährliche KostenSchwelle für geringe GewinneAnmerkungen
2015/16£2.80£145.60£5,965Obligatorisch oberhalb von SPT
2016/17£2.80£145.60£5,965
2017/18£2.85£148.20£6,025
2018/19£2.95£153.40£6,205
2019/20£3.00£156.00£6,365
2020/21£3.05£158.60£6,475
2021/22£3.05£158.60£6,515
2022/23£3.15£163.80£6,725
2023/24£3.45£179.40£6,725
2024/25£3.45£179.40£6,725Nicht mehr verpflichtend
2025/26£3.50£182.00£6,845Nur auf freiwilliger Basis

Änderung der Klasse 2 im Jahr 2024: Ab April 2024 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Klasse 2) für Selbstständige mit einem Gewinn oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr verpflichtend. Für die Berechnung der staatlichen Rente gelten sie weiterhin als Beitragszahler der Klasse 2. Wer unterhalb der Grenze liegt, kann weiterhin freiwillig 3,50 £ pro Woche einzahlen, um seinen Anspruch auf die staatliche Rente zu sichern.[3]

Freiwillige Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 3

SteuerjahrWochenrateJährliche Kosten
2015/16£14.10£733.20
2016/17£14.10£733.20
2017/18£14.25£741.00
2018/19£14.65£761.80
2019/20£15.00£780.00
2020/21£15.30£795.60
2021/22£15.40£800.80
2022/23£15.85£824.20
2023/24£17.45£907.40
2024/25£17.45£907.40
2025/26£17.75£923.00

Historie der unteren Verdienstgrenze (LEL)

SteuerjahrLEL (wöchentlich)LEL (jährlich)
2015/16£112£5,824
2016/17£112£5,824
2017/18£113£5,876
2018/19£116£6,032
2019/20£118£6,136
2020/21£120£6,240
2021/22£120£6,240
2022/23£123£6,396
2023/24£123£6,396
2024/25£123£6,396
2025/26£125£6,500

Beschäftigungszulagenverlauf

SteuerjahrMengeTeilnahmeberechtigungsgrenze
2014/15 (eingeführt)£2,000Keine Obergrenze
2015/16£2,000Keine Obergrenze
2016/17£3,000Keine Obergrenze
2017/18 – 2019/20£3,000NI-Rechnung unter 100.000 £
2020/21 – 2021/22£4,000NI-Rechnung unter 100.000 £
2022/23 – 2024/25£5,000NI-Rechnung unter 100.000 £
2025/26£10,500NI-Rechnung unter 100.000 £

Häufig gestellte Fragen

Wie stark haben sich die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in den letzten 10 Jahren verändert?

Der Hauptarbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung sank von 12 % im Jahr 2015/16 auf 8 % im Jahr 2025/26. Die bedeutendsten Senkungen erfolgten im Januar 2024 (von 12 % auf 10 %) und im April 2024 (von 10 % auf 8 %). Der Zuschlagssatz über der oberen Einkommensgrenze (UEL) sank ebenfalls von 2 % auf 2 % (unverändert).

Wann wurde der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung auf 15 % erhöht?

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung stiegen am 6. April 2025 von 13,8 % auf 15 %. Gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die Sekundärversicherung von 9.100 £ auf 5.000 £ gesenkt. Beide Änderungen wurden im Herbsthaushalt 2024 angekündigt.

Was geschah mit Klasse 2 NI?

Ab April 2024 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Klasse 2) für Selbstständige mit einem Gewinn oberhalb der Geringverdienergrenze nicht mehr verpflichtend. Selbstständige, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, werden für die staatliche Rentenversicherung so behandelt, als hätten sie Beiträge der Klasse 2 entrichtet. Wer unterhalb der Grenze verdient, kann weiterhin freiwillig Beiträge zahlen.

Wie hat sich der primäre Schwellenwert verändert?

Der primäre Schwellenwert stieg stetig von 155 £/Woche im Jahr 2015/16 auf 242 £/Woche im Jahr 2022/23 und blieb bis 2025/26 unverändert. Der jährliche Gegenwert beträgt 12.570 £, was dem persönlichen Freibetrag der Einkommensteuer entspricht.

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Quellen

  1. Sozialversicherungsbeiträge und -kategorien — GOV.UK
  2. Sätze und Schwellenwerte für Arbeitgeber 2026 bis 2027 — GOV.UK
  3. Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige — GOV.UK
  4. Herbstbudget 2024: Arbeitgeber-Sozialversicherung — GOV.UK

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