Was ist die Sozialversicherung?

Die National Insurance ist eine britische Steuer auf Einkünfte und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, mit der die staatliche Rente, bestimmte Sozialleistungen und der NHS finanziert werden.

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Wichtigste Fakten

  • Die Beiträge zur Nationalversicherung (National Insurance contributions, NICs) sind von der Einkommensteuer getrennt und werden anders berechnet.
  • Die meisten Arbeitnehmer zahlen 8 % Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 auf ein Einkommen zwischen 242 £ und 967 £ pro Woche (2026/27).
  • Selbstständige zahlen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 (Pauschalsatz) und der Klasse 4 (Prozentsatz des Gewinns).
  • Ihre Sozialversicherungsdaten bestimmen Ihren Anspruch auf die staatliche Rente und beitragsbezogene Leistungen.

Wie die britische Sozialversicherung Sozialleistungen und Renten finanziert

Die Nationalversicherung (National Insurance, NI) ist ein System obligatorischer Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Vereinigten Königreich gezahlt werden. Sie wurde 1911 eingeführt und ist seither ein Eckpfeiler des britischen Sozialsystems.[1]

Anders als die Einkommensteuer, die die allgemeinen Staatsausgaben finanziert, sind die Beiträge zur Nationalversicherung direkt an Ihren Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen gekoppelt. Je mehr Beitragsjahre Sie ansammeln, desto höher fällt Ihre staatliche Rente aus.

Welche nationalen Versicherungsfonds

Die Beiträge zur National Insurance (NI) werden in den National Insurance Fund eingezahlt, der Folgendes finanziert:[1]

  • Die staatliche Rente — der größte Einzelposten, der von NI finanziert wird
  • Beitragspflichtiges Arbeitslosengeld (neue JSA-Art)
  • Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (Beitrag der ESA)
  • Mutterschaftsgeld
  • Trauerleistungen
  • Teil des NHS-Budgets — ein Teil der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung geht an den NHS.

Wichtig: Die Sozialversicherung funktioniert nicht wie ein privates Sparkonto. Ihre Beiträge liegen nicht in einem separaten Fonds und warten auf Sie. Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die heutigen Rentner, und Ihre Beitragszeiten bei der Sozialversicherung bestimmen Ihre zukünftigen Ansprüche.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge, wenn Sie:[2]

  • Ein Mitarbeiter ab 16 Jahren, mit einem Einkommen oberhalb der Grundeinkommensschwelle
  • Selbstständig mit Gewinnen oberhalb der Kleingewinnschwelle (für Klasse 2) bzw. der unteren Gewinngrenze (für Klasse 4)
  • Ein Arbeitgeber Mitarbeiter über der sekundären Gehaltsschwelle bezahlen

Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr als Angestellter oder Selbstständiger, wenn Sie einen bestimmten Betrag erreichen. RenteneintrittsalterAllerdings zahlen Arbeitgeber weiterhin Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf die Einkünfte von Arbeitnehmern, die das Rentenalter erreicht haben.[3]

Sozialversicherung vs. Einkommensteuer

Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer werden oft verwechselt, weil beide vom Einkommen abgezogen werden, aber sie funktionieren sehr unterschiedlich:

BesonderheitEinkommensteuerSozialversicherung
Berechnet aufGesamtes steuerpflichtiges Einkommen aus allen QuellenEinkünfte aus jeder Beschäftigung separat; Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
Steuerfreigrenze12.570 £ persönlicher FreibetragPrimäre Einkommensgrenze: 242 £/Woche (Angestellte); Untere Gewinngrenze: 12.570 £ (Selbstständige)
Hauptpreis20 % (Grundsatz)8 % Angestellte / 6 % Selbstständige Klasse 4
Höherer Satz40 % über 50.270 £2 % über der oberen Gewinnschwelle
Von Steuergesetzen betroffen?JaNein – NI verwendet feste Schwellenwerte.
Endet mit dem Renteneintrittsalter?NEINJa (Angestellte und Selbstständige)
Erwirbt einen Anspruch auf Sozialleistungen?NEINJa – staatliche Rente, Arbeitslosengeld II, Erwerbsunfähigkeitsrente, Mutterschaftsgeld

Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge im Überblick (2026/27)

Wer zahlt?KlasseRate
MitarbeiterKlasse 1 (Grundschule)8 % zwischen PT und UEL; 2 % über UEL
ArbeitgeberKlasse 1 (Sekundarstufe)15 % über dem Schwellenwert für die Sekundarstufe (5.000 £/Jahr)
SelbstständigKlasse 23,65 £ pro Woche (Pauschalpreis)
SelbstständigKlasse 46 % auf Gewinne zwischen 12.570 £ und 50.270 £; 2 % auf Gewinne über 12.570 £.
FreiwilligKlasse 318,40 £ pro Woche (2026/27)

Die NI-Klassen: Eine kurze Zusammenfassung

Es gibt sechs Klassen der Sozialversicherung, die jeweils für unterschiedliche Gruppen gelten:[2]

  • Klasse 1 — wird von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern auf das Einkommen gezahlt
  • Klasse 1A — vom Arbeitgeber für Sachleistungen (Firmenwagen, private Krankenversicherung usw.) bezahlt.
  • Klasse 1B — von Arbeitgebern für Posten in einer Lohnsteuerabzugsvereinbarung gezahlt
  • Klasse 2 — wöchentliche Pauschalzahlung durch den Selbstständigen
  • Klasse 3 — freiwillige Beiträge zur Schließung von Lücken in Ihrem Sozialversicherungsnachweis
  • Klasse 4 — wird von Selbstständigen auf ihre Gewinne über die Selbstveranlagung gezahlt.

Tipp: Nur Beiträge der Klasse 1 (Arbeitnehmerbeiträge), Klasse 2 und Klasse 3 begründen den Anspruch auf die staatliche Rente und beitragsbezogene Leistungen. Beiträge der Klasse 4 zur Nationalversicherung begründen keinen Leistungsanspruch – sie stellen im Grunde eine Steuer auf Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit dar.

Die untere Einkommensgrenze

Zwischen der unteren Einkommensgrenze (129 £ pro Woche im Steuerjahr 2026/27) und der primären Beitragsbemessungsgrenze (242 £ pro Woche) gibt es einen wichtigen Einkommensbereich. Liegt Ihr Einkommen innerhalb dieses Bereichs, gelten Sie für die betreffende Woche als sozialversicherungspflichtig – auch wenn kein tatsächlicher Beitrag von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Dadurch wird Ihr Beitragsregister geschützt, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.[2]

Überprüfung Ihrer Sozialversicherungsdaten

Sie können Ihre Sozialversicherungsdaten online einsehen, um zu erfahren, wie viele Beitragsjahre Sie haben, ob es Lücken gibt und wie Ihre voraussichtliche staatliche Rente ausfällt. Dazu benötigen Sie ein Konto bei Government Gateway oder GOV.UK Verify.[4]

Besuchen gov.uk/check-national-insurance-record um Ihre Daten einzusehen.

Häufig gestellte Fragen

Wofür werden die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?

Die Beiträge zur Nationalversicherung finanzieren die staatliche Rente, beitragsbezogene Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe, Hinterbliebenenleistungen sowie einen Teil des NHS-Budgets. Sie fließen nicht in einen persönlichen Topf, sondern werden mit anderen staatlichen Einnahmen zusammengelegt.

Ist die Sozialversicherung dasselbe wie die Einkommensteuer?

Nein. Obwohl beide Steuern vom Einkommen abgezogen werden, handelt es sich um separate Steuern mit unterschiedlichen Steuersätzen, Freibeträgen und Regelungen. Die Einkommensteuer hat einen persönlichen Freibetrag und mehrere Steuerklassen, während die Sozialversicherung eigene Freibeträge (Grundfreibetrag, Höchstgrenze für Verdienstausfälle) verwendet und nicht durch Steuerklassen oder Freibeträge reduziert wird.

Ab welchem Alter muss ich keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen?

Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge endet mit Erreichen des Rentenalters. Arbeitnehmer zahlen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls keine Arbeitgeberbeiträge mehr zur Sozialversicherung, sofern sie in die Sozialversicherungskategorie C eingestuft werden.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich sehr wenig verdiene?

Liegt Ihr Verdienst unter dem primären Schwellenwert (242 £ pro Woche für Arbeitnehmer im Steuerjahr 2026/27), zahlen Sie keine Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Verdienste zwischen der unteren Verdienstgrenze (129 £ pro Woche) und dem primären Schwellenwert werden jedoch weiterhin für Ihre Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, ohne dass Sie tatsächlich etwas zahlen müssen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Nationalversicherung: Einführung — GOV.UK
  2. Sozialversicherungsbeiträge und -kategorien — GOV.UK
  3. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nach dem Renteneintrittsalter — GOV.UK
  4. Überprüfen Sie Ihre Sozialversicherungsunterlagen. — GOV.UK

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