Wichtigste Fakten
- A 1,25 Prozentpunkte Anstieg des NI trat im April 2022 in Kraft und dient der Finanzierung des Gesundheits- und Sozialwesens.
- Der Plan war, dies in ein eigenständiges System auszulagern. Gesundheits- und Sozialabgabe ab April 2023.
- Der Anstieg der National Insurance betrug rückgängig gemacht ab dem 6. November 2022Die geplante separate Abgabe wurde daher vollständig gestrichen.
- Eine Parallele Erhöhung der Dividendensteuer um 1,25 Prozentpunkte wurde ebenfalls im April 2022 eingeführt und ab April 2023 wieder rückgängig gemacht.
- Die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge für 2026/27 beinhalten keine Abgabe für Gesundheits- und Sozialwesen.
Hintergrund: Die Ankündigung vom September 2021
Am 7. September 2021 kündigte die britische Regierung eine neue Gesundheits- und Sozialabgabe an, um zusätzliche Investitionen in den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) und eine Reform des Systems der Altenpflege zu finanzieren. Geplant war, etwa [Betrag fehlt] einzunehmen. 12 Milliarden Pfund pro Jahr durch eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 1,25 Prozentpunkte.[1]
Die Ankündigung war bedeutsam, da sie ein Wahlversprechen brach, die Sozialversicherungsbeiträge nicht zu erhöhen. Als Begründung wurden der beispiellose Kostendruck auf das staatliche Gesundheitssystem (NHS) infolge der COVID-19-Pandemie und die Notwendigkeit, die seit Langem bestehende Finanzierungslücke in der Altenpflege zu schließen, angeführt.
Umsetzung: Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge im April 2022
Ab dem 6. April 2022 stiegen die Beiträge zur Nationalversicherung pauschal um 1,25 Prozentpunkte:[1]
| NI-Klasse | Preis vor April 2022 | Tarif ab April 2022 | Zunahme |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter der Klasse 1 (primär) | 12% | 13.25% | +1.25% |
| Arbeitgeber der Klasse 1 (sekundär) | 13.8% | 15.05% | +1.25% |
| Klasse 4 Selbstständige (Haupttarif) | 9% | 10.25% | +1.25% |
| Mitarbeiter der Klasse 1 (über der Gehaltsstufe UEL) | 2% | 3.25% | +1.25% |
| Klasse 4 Selbstständige (über der UPL) | 2% | 3.25% | +1.25% |
Die Erhöhung betraf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Beiträge der Klassen 1, 1A, 1B und 4 zur National Insurance (NI) entrichteten. Sie war als vorübergehende Maßnahme gedacht – ab April 2023 sollten die NI-Sätze wieder auf das Normalniveau zurückkehren und ein separates, transparentes System eingeführt werden. Gesundheits- und Sozialabgabe Ein Betrag von 1,25 % würde auf der Gehaltsabrechnung als separater Abzug erscheinen.
Die geplante separate Abgabe
Das Gesetz – der Health and Social Care Levy Act 2021 – sah ein zweistufiges Vorgehen vor:[1]
- Phase 1 (April 2022): Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 1,25 Prozentpunkte als vorübergehende Maßnahme
- Phase 2 (April 2023): Die Sozialversicherungsbeiträge sollen wieder auf das Normalniveau zurückgesetzt und eine neue, separate Gesundheits- und Sozialabgabe in Höhe von 1,25 % eingeführt werden, die wie folgt lauten würde:
- Wird auf der Gehaltsabrechnung als separate Zeile ausgewiesen (getrennt von den Sozialversicherungsbeiträgen).
- Zu zahlen von erwerbstätigen Erwachsenen über dem staatlichen Rentenalter die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind – die Gebühr wird erstmals auch auf ältere Arbeitnehmer ausgeweitet.
- Für Gesundheits- und Sozialausgaben zweckgebunden
Die Ausweitung auf Arbeitnehmer über dem Rentenalter war ein bemerkenswertes Merkmal, da diese Personen normalerweise keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Abgabe wäre die erste Lohnsteuer im Vereinigten Königreich gewesen, die unabhängig vom Alter erhoben worden wäre.
Die Dividendensteuererhöhung
Parallel zur Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge wurden die Dividendensteuersätze ab April 2022 um 1,25 Prozentpunkte angehoben, um sicherzustellen, dass auch Unternehmenseigentümer, die sich selbst über Dividenden bezahlen, einen Beitrag leisten:[1]
| Steuerband | Preis vor April 2022 | Tarif ab April 2022 |
|---|---|---|
| Grundtarif | 7.5% | 8.75% |
| Höherer Satz | 32.5% | 33.75% |
| Zusätzlicher Tarif | 38.1% | 39.35% |
Umkehrung: November 2022
Nach dem Wechsel des Premierministers im Herbst 2022 kündigte der neue Schatzkanzler am 23. September 2022 (im Rahmen des „Mini-Haushalts“) an, dass die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 1,25 Prozentpunkte rückgängig gemacht und die geplante separate Gesundheits- und Sozialabgabe vollständig gestrichen würde.[3]
Der Umkehrzeitraum war wie folgt:
- 6. November 2022: Die Sozialversicherungsbeiträge kehrten auf das Niveau vor April 2022 zurück (die Erhöhung um 1,25 % wurde Mitte des Jahres aufgehoben).
- April 2023: Die geplante separate Gesundheits- und Sozialabgabe wurde nicht in Kraft treten
- 6. April 2023: Die Dividendensteuersätze wurden auf das Niveau vor April 2022 zurückgesetzt.
Das Gesetz über die Gesundheits- und Sozialabgabe 2021 wurde formell aufgehoben durch Gesetz zur Aufhebung der Gesundheits- und Sozialabgabe 2022.
Komplexität der Gehaltsabrechnung 2022/23: Da die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge im Laufe des Steuerjahres 2022/23 rückgängig gemacht wurde, mussten Arbeitgeber innerhalb eines Steuerjahres zwei unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge anwenden – die höheren Beiträge vom 6. April bis zum 5. November 2022 und die ursprünglichen Beiträge ab dem 6. November 2022. Die Lohnabrechnungssoftware wurde aktualisiert, um diese Änderung im laufenden Steuerjahr zu berücksichtigen.
Aktueller Kontext der Sozialversicherungsbeiträge (2026/27)
Die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge für 2026/27 enthalten kein Element der Gesundheits- und SozialabgabeDie Sozialversicherungsbeiträge haben sich jedoch aus anderen Gründen geändert:[2]
- Primärtarif für Mitarbeiter der Klasse 1: 8 % (Reduzierung von 12 % in zwei Schritten im Laufe des Jahres 2024)
- Sekundärtarif für Arbeitgeber der Klasse 1: 15 % (erhöht von 13,8 % ab April 2025 zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen)
- Haupttarif für Selbstständige der Klasse 4: 6 % (vorher 9 %)
Die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf 15 % im April 2025 steht in keinem Zusammenhang mit der Abschaffung der Gesundheits- und Sozialabgabe. Sie wurde im Herbsthaushalt 2024 als allgemeine Maßnahme zur Einnahmenerhöhung angekündigt.
Tipp: Obwohl die Gesundheits- und Sozialabgabe nicht mehr existiert, werden die Sozialreformen der Regierung (einschließlich der Kostenobergrenze für Pflegeleistungen) weiterhin umgesetzt und über allgemeine Steuern anstatt über eine zweckgebundene Abgabe finanziert. Unternehmen sollten sich über alle künftigen Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen des Haushaltsplans angekündigt werden, auf dem Laufenden halten.
Häufig gestellte Fragen
Was war die Gesundheits- und Sozialabgabe?
Es handelte sich um eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 1,25 Prozentpunkte, die die Regierung im September 2021 ankündigte, um jährlich rund 12 Milliarden Pfund für das staatliche Gesundheitssystem (NHS) und die Sozialfürsorge einzunehmen. Sie galt ab April 2022 für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige. Geplant war, die Erhöhung ab April 2023 als eigenständige Steuer einzuführen, doch diese Maßnahme wurde im November 2022 vollständig revidiert.
Warum wurde die Abgabe aufgehoben?
Der neue Premierminister und Schatzkanzler machten im Herbst 2022 die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen eines Steuersenkungspakets zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums rückgängig. Das Gesetz zur Gesundheits- und Sozialabgabe von 2021 wurde durch das Gesetz zur Aufhebung der Gesundheits- und Sozialabgabe von 2022 aufgehoben. Die Sozialversicherungsbeiträge kehrten zum 6. November 2022 auf das Niveau vor April 2022 zurück.
Gibt es die Gesundheits- und Sozialabgabe noch?
Nein. Die Abgabe wurde vollständig abgeschafft und findet keine Anwendung mehr. Die Sozialversicherungsbeiträge für 2026/27 werden unabhängig von einer Gesundheits- und Sozialabgabe festgelegt. Die Finanzierung der Sozialreform erfolgt nun aus allgemeinen Steuermitteln und nicht mehr über einen zweckgebundenen Sozialversicherungszuschlag.
Was ist aus der Erhöhung der Dividendensteuer geworden?
Parallel dazu wurde im April 2022 eine Erhöhung der Dividendensteuersätze um 1,25 Prozentpunkte eingeführt. Diese wurde zum 6. April 2023 rückgängig gemacht, wodurch die Steuersätze wieder auf 8,75 % (Grundsteuersatz), 33,75 % (höherer Steuersatz) und 39,35 % (Zusatzsteuersatz) zurückgesetzt wurden. Diese Steuersätze blieben bis zum 6. April 2026 unverändert. An diesem Tag stiegen der reguläre und der höhere Dividendensteuersatz jeweils um 2 Prozentpunkte auf 10,75 % bzw. 35,75 % (der Zusatzsteuersatz blieb bei 39,35 %).
Weiterführende Literatur
- Arbeitnehmer der Klasse 1 (NI) — aktuelle Sozialversicherungsbeiträge und Schwellenwerte der Mitarbeiter
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung — der Arbeitgeberbeitragssatz zur Sozialversicherung für 2026/27 und seine Anwendung
- Erläuterung der NI-Klassen — Übersicht aller NI-Klassen und wer welche bezahlt
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