Wichtigste Fakten
- Arbeitnehmer aus der EU/dem EWR können von den britischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein, wenn sie über ein A1-Zertifikat verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie in ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
- Das Vereinigte Königreich hat mit über 50 Nicht-EU-Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um Doppelbeiträge zu vermeiden.
- Entsandte Arbeitnehmer (vorübergehend nach Großbritannien entsandt) zahlen in der Regel bis zu zwei Jahre lang weiterhin Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland.
- Ohne ein A1-Zertifikat oder ein bilaterales Abkommen zahlen Nicht-GB-Arbeitnehmer die britischen Sozialversicherungsbeiträge auf der gleichen Basis wie britische Staatsangehörige.
- Arbeitgeber müssen den NI-Status eines Arbeitnehmers überprüfen, bevor sie eine Ausnahme anwenden.
Die allgemeine Regel
Grundsätzlich zahlt jeder, der in Großbritannien arbeitet, Beiträge zur britischen Sozialversicherung (National Insurance), unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder seinem Aufenthaltsstatus. Es gelten dieselben Beitragssätze, Schwellenwerte und Beitragsklassen wie für britische Staatsangehörige.[1]
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die verhindern sollen, dass Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. zwei Länder gleichzeitig (Doppelbeitrag). Diese Ausnahmen hängen von Folgendem ab:
- Aus welchem Land stammt der Arbeitnehmer?
- Ob ein A1-Zertifikat oder ein bilaterales Abkommen Anwendung findet
- Wie lange sich der Arbeitnehmer in Großbritannien aufhalten wird
- Ob der Arbeitnehmer „abgeordnet“ (vorübergehend eingesetzt) oder lokal eingestellt ist
EU-/EWR- und Schweizer Arbeitnehmer
Trotz des Brexit vereinbarten das Vereinigte Königreich und die EU, die Koordinierung der Sozialversicherung im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) fortzusetzen. Dies bedeutet:[3]
Das A1-Zertifikat
Ein A1-Zertifikat (früher E101) wird von der Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes eines Arbeitnehmers ausgestellt. Es bestätigt, dass der Arbeitnehmer der Sozialversicherungsgesetzgebung dieses Landes unterliegt und daher von UK NI befreit.
| Situation | NI-Verpflichtung |
|---|---|
| EU-Arbeitnehmer mit gültigem A1-Zertifikat | Befreit aus Großbritannien/Nordirland – zahlt im Heimatland |
| EU-Arbeitnehmer ohne A1-Zertifikat, der ausschließlich in Großbritannien arbeitet | Zahlt UK NI wie normal |
| EU-Arbeitnehmer, der in mehreren EU-Ländern arbeitet | Zahlt im Wohnsitzland (sofern dort eine wesentliche Geschäftstätigkeit besteht) — A1 ausgestellt |
| EU-Entsandter Arbeitnehmer (vorübergehender Einsatz in Großbritannien) | Befreit für bis zu 24 Monate mit A1 |
Verantwortung des Arbeitgebers: Wenn Sie einen EU-/EWR-Bürger beschäftigen, bitten Sie ihn um eine A1-Bescheinigung, falls er von den britischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Bewahren Sie eine Kopie auf. Ohne die A1-Bescheinigung müssen Sie die britischen Sozialversicherungsbeiträge wie gewohnt einbehalten.[3]
Entsandte Arbeiter
Ein „entsandter Arbeitnehmer“ ist jemand, der von seinem Arbeitgeber vorübergehend zur Arbeit in ein anderes Land entsandt wird, während er weiterhin in seinem Heimatland angestellt bleibt. Entsandte Arbeitnehmer aus der EU/dem EWR können bis zu [Anzahl der Jahre einfügen] Jahre lang in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben. 24 Monate.[2]
Voraussetzungen für den Status als entsandter Arbeitnehmer:
- Der Arbeitnehmer muss vor seiner Entsendung in seinem Heimatland sozialversichert gewesen sein.
- Die Entsendung muss befristet sein (bis zu 24 Monate, verlängerbar nach Vereinbarung).
- Der Arbeitgeber muss eine bedeutende Präsenz im Heimatland aufrechterhalten.
- Vor oder während der Versetzung muss ein gültiges A1-Zertifikat erworben werden.
Nicht-EU-Länder: Bilaterale Abkommen
Das Vereinigte Königreich hat mit über 50 Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Diese Abkommen umfassen typischerweise:[2]
- Welches Sozialversicherungssystem des Landes gilt?
- Wie entsandte Arbeitnehmer behandelt werden
- Wie die Rentenansprüche in beiden Ländern berechnet werden
| Land/Region | Vereinbarung umfasst | Veröffentlichungszeitraum |
|---|---|---|
| USA | Sozialversicherungsbeiträge und Rente | Bis zu 5 Jahre |
| Kanada | NI/CPP-Beiträge und Rente | Bis zu 5 Jahre |
| Australien | Nur Rente (keine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen) | N / A |
| Japan | Sozialversicherungsbeiträge und Rente | Bis zu 5 Jahre |
| Indien | Sozialversicherungsbeiträge | Bis zu 3 Jahre (verlängerbar) |
| Südkorea | Sozialversicherungsbeiträge und Rente | Bis zu 5 Jahre |
Quelle: GOV.UK[2]
Keine Einigung? Wenn ein Arbeitnehmer aus einem Land kommt, mit dem kein bilaterales Abkommen besteht (beispielsweise viele afrikanische und südamerikanische Länder), zahlt er die britischen Sozialversicherungsbeiträge genauso wie jeder andere britische Arbeitnehmer. Unter Umständen muss er auch in seinem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge entrichten, was zu doppelten Beiträgen ohne Entlastung führt.[4]
Bescheinigung über den fortbestehenden Versicherungsschutz
Für Arbeitnehmer aus Ländern mit bilateralen Abkommen entspricht ein A1-Zertifikat einem Bescheinigung über den fortbestehenden Versicherungsschutz (Manchmal auch Versicherungsnachweis genannt). Dieser wird von der Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes ausgestellt und bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin im dortigen Sozialversicherungssystem versichert ist.[2]
Der Arbeitgeber sollte:
- Fordern Sie den Arbeitnehmer auf, ein Zertifikat aus seinem Heimatland vorzulegen.
- Bewahren Sie eine Kopie in Ihren Akten auf.
- Solange das Zertifikat gültig ist, werden keine britischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
- Nehmen Sie die Abzüge für die britischen Sozialversicherungsbeiträge wieder auf, wenn die Bescheinigung ohne Verlängerung abläuft.
Selbstständige Arbeitnehmer außerhalb Großbritanniens
Für Selbstständige aus dem Ausland, die in Großbritannien arbeiten, gelten ähnliche Regeln:
- EU/EWR mit A1: Ausgenommen von den britischen Klassen 2 und 4 in Nordirland
- Bilaterales Abkommen Land mit Zertifikat: Je nach Vereinbarung kann eine Ausnahme gelten.
- Keine Einigung: Die britischen Klassen 2 und 4 werden wie gewohnt über die Selbstveranlagung bezahlt.
Pflichten des Arbeitgebers
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die nicht aus Großbritannien stammen, müssen Sie Folgendes beachten:[3]
- Prüfen Sie, ob der Arbeitnehmer über ein A1-Zertifikat oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
- Die britischen Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen, sofern keine gültige Befreiungsbescheinigung vorliegt.
- Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge (15 %) auf das Einkommen des Arbeitnehmers zahlen, sofern keine Befreiung vorliegt.
- Bewahren Sie Aufzeichnungen über alle Zertifikate auf.
- Überwachen Sie Ablaufdaten und nehmen Sie die Sozialversicherungsbeiträge wieder auf, wenn ein Zertifikat abläuft.
Häufig gestellte Fragen
Müssen EU-Arbeitnehmer in Großbritannien britische Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Grundsätzlich ja, es sei denn, sie besitzen eine gültige A1-Bescheinigung, die belegt, dass sie weiterhin Sozialversicherungsbeiträge in ihrem EU-/EWR-Heimatland entrichten. Die A1-Bescheinigung wird von der Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes des Arbeitnehmers ausgestellt.
Was ist ein A1-Zertifikat?
Ein A1-Zertifikat (früher E101) bestätigt, dass ein Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften eines bestimmten EU-/EWR-Landes unterliegt. Es befreit ihn von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in allen anderen EU-/EWR-Ländern, in denen er vorübergehend arbeitet.
Wie sieht es mit Arbeitnehmern aus Ländern außerhalb der EU aus?
Das Vereinigte Königreich hat mit über 50 Ländern, darunter den USA, Kanada, Australien, Indien, Japan und anderen, bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Diese Abkommen regeln, welches nationale Sozialversicherungssystem Anwendung findet. Ohne ein solches Abkommen zahlt der Arbeitnehmer britische Sozialversicherungsbeiträge.
Wie lange kann ein entsandter Arbeitnehmer von der britischen Sozialversicherung befreit bleiben?
Nach den EU-Koordinierungsvorschriften kann ein entsandter Arbeitnehmer bis zu 24 Monate im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes verbleiben. Bei bilateralen Abkommen variiert dieser Zeitraum (in der Regel 12–60 Monate, je nach Abkommen).
Weiterführende Literatur
- NI bei einem Umzug ins Ausland — Aufrechterhaltung der britischen Nordirland-Politik aus dem Ausland
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung — Sozialversicherungsbeiträge und Schwellenwerte des Arbeitgebers
- Arbeitnehmer der Klasse 1 (NI) — Standard-Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
- NI-Aufschub — Vermeidung von Überzahlungen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen
Suchen Sie eine einfache Steuersoftware?
# GoFile ist von HMRC anerkannt und wird von über 50.000 britischen Unternehmen genutzt. In wenigen Minuten eingerichtet, Steuererklärungen sicher einreichen.
Jetzt kostenlos startenKeine Kreditkarte erforderlich · Jederzeit kündbar