Wichtigste Fakten
- NI-Satz der Klasse 1A: 15% ab April 2025 (zuvor 13,8 %).
- Bezahlt von der Nur für Arbeitgeber — Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A.
- Gilt für den steuerpflichtigen Wert der Sachleistungen, die auf dem Formular P11D ausgewiesen werden.
- Fällig bis 22. Juli nach Ende des Steuerjahres (19. Juli bei Zahlung per Scheck).
- Lohnbezogene Leistungen unterliegen weiterhin der Steuerklasse 1A, werden aber über das reguläre Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE) erfasst.
Was ist eine NI-Klasse 1A?
Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A werden von Arbeitgebern auf den steuerpflichtigen Wert der meisten Sachleistungen entrichtet, die ihren Mitarbeitern gewährt werden. Sie sind von den Sozialversicherungsbeiträgen der Klasse 1 auf das Gehalt zu unterscheiden – Klasse 1A deckt Sachleistungen mit steuerpflichtigem Wert ab.[2]
Die wichtigsten Punkte sind:
- Es ist ein nur für Arbeitgeber Gebühr – Mitarbeiter zahlen keine Klasse 1A
- Sie wird zum gleichen Satz wie die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Klasse 1) berechnet: 15% ab April 2025
- Es gilt für den Geldwert (steuerpflichtigen Wert) jeder Leistung
- Es umfasst Leistungen, die auf dem Formular P11D gemeldet oder über PAYE abgerechnet werden.
Allgemeine Leistungen unterliegen der Klasse 1A
Folgende Sachleistungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht der Klasse 1A, wenn sie den Arbeitnehmern gewährt werden:[4]
| Nutzen | Wie der steuerpflichtige Wert berechnet wird | Beispiel Klasse 1A (bei 15%) |
|---|---|---|
| Firmenwagen | Listenpreis × CO2-Anteil | Wert von 8.000 £ = 1.200 £ |
| Kraftstoff für den privaten Gebrauch | Fester Multiplikator (27.800 £ im Jahr 2025/26) × CO2-Prozentsatz | Wert von 5.560 £ = 834 £ |
| Private Krankenversicherung | Die Prämie wird vom Arbeitgeber gezahlt. | 1.500 £ Prämie = 225 £ |
| Vorteilhafter Kredit (über 10.000 £) | Darlehensbetrag × offizieller Zinssatz | 400 £ Vorteil = 60 £ |
| Wohnunterkunft | Jährlicher Wert oder vom Arbeitgeber gezahlte Miete | Variiert stark |
| Mitgliedschaft im Fitnessstudio / Abonnements | Kosten für den Arbeitgeber | 600 £ Kosten = 90 £ |
Leistungen, die von der Klasse 1A ausgenommen sind
Nicht alle Sozialleistungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht der Klasse 1A. Folgende Leistungen sind in der Regel ausgenommen:[4]
- Arbeitgeberbeiträge zur Altersversorgung
- Kinderbetreuungsgutscheine (altes System, innerhalb der Freigrenzen)
- Fahrräder im Rahmen des Fahrradleasingprogramms (im Rahmen der Gehaltsumwandlungsregeln)
- Betriebskantinen stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung.
- Mobiltelefone (eines pro Mitarbeiter zur dienstlichen Nutzung)
- Berufsbezogene Weiterbildung
- Betriebsfeiern und Veranstaltungen mit Kosten von 150 £ oder weniger pro Person und Jahr
- Geringfügige Vergünstigungen mit Kosten von 50 £ oder weniger pro Anlass
Notiz: Leistungen, die bereits über die Lohnabrechnung der Sozialversicherungspflicht der Klasse 1 unterliegen (z. B. Bargeldprämien oder Gutscheine, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können), sind nicht unterliegt der Klasse 1A. Klasse 1A gilt nur für Sachleistungen, die nicht als Einkommen über die Lohnabrechnung erfasst werden.
Meldung über P11D
Die traditionelle Methode zur Meldung von Sachbezügen ist die Verwendung des Formulars P11D, das nach Ablauf eines jeden Steuerjahres an HMRC übermittelt wird:[1]
- P11D — listet die steuerpflichtigen Leistungen auf, die jedem Mitarbeiter im Steuerjahr gewährt wurden
- P11D(b) — fasst die gesamten fälligen Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A für alle Mitarbeiter zusammen
- Einreichungsfrist: 6. Juli nach dem Ende des Steuerjahres
- Zahlungsfrist: 22. Juli (elektronisch) oder 19. Juli (überprüfen)
Beispielhafter Zeitplan für 2025/26:
- Steuerjahr: 6. April 2025 bis 5. April 2026
- Einreichungsfrist für P11D und P11D(b): 6. Juli 2026
- Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A: 22. Juli 2026
Sachleistungen bei der Lohnabrechnung
Seit April 2016 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Sachleistungen über die Lohnabrechnung abzuwickeln, anstatt sie auf dem Formular P11D anzugeben. Ab April 2026 wird die Abrechnung über die Lohnabrechnung für die meisten Sachleistungen verpflichtend.[3]
Wie die Lohnabrechnung funktioniert
- Der steuerpflichtige Wert der Leistung wird dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers in jeder Abrechnungsperiode hinzugerechnet.
- Die Einkommensteuer wird über das PAYE-Verfahren vom Bruttobetrag abgezogen.
- Die Beiträge zur Sozialversicherung der Klasse 1A werden weiterhin erhoben (nicht Klasse 1), jedoch werden sie zusammen mit Ihrem regulären monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung eingezogen.
- Für Lohnnebenkosten ist kein P11D-Formular erforderlich.
Vorteile der Lohnabrechnung
- Entfällt die Notwendigkeit, P11D-Formulare für Lohnbestandteile einzureichen.
- Die Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern in Echtzeit und nicht erst im Folgejahr durch eine Anpassung des Steuergesetzes.
- Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Klasse 1A) werden über das Jahr verteilt, anstatt im Juli als Einmalzahlung fällig zu sein.
- Einfachere Verwaltung nach der Einrichtung
Tipp: Auch bei geldwerten Vorteilen gilt die Sozialversicherungsklasse 1A (nicht Klasse 1). Dies ist wichtig, da die Klasse 1A nur vom Arbeitgeber zu tragen ist. Der Arbeitnehmer zahlt daher keine Sozialversicherungsbeiträge auf die geldwerten Vorteile, sondern nur Einkommensteuer. Wenden Sie nicht versehentlich die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 auf geldwerte Vorteile an.
Berechnung der Nettoverschuldung der Klasse 1A
Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A für ein Steuerjahr werden wie folgt berechnet:[2]
NI Klasse 1A = 15 % × Gesamtsteuerwert aller Sachleistungen
Beispielrechnung – der Arbeitgeber bietet drei Leistungen an:
- Firmenwagen (steuerpflichtiger Wert): 6.200 £
- Private Krankenversicherung: 1.800 £
- Vorteilhafter Darlehenszins: 350 £
- Gesamtvorteile: 8.350 £
- Klasse 1A NI: 15% × 8.350 £ = £1,252.50
Klasse 1A vs. Klasse 1: Wichtigste Unterschiede
| Besonderheit | Klasse 1 (Sekundarstufe) | Klasse 1A |
|---|---|---|
| Gilt für | Bareinnahmen (Gehalt, Boni) | Sachleistungen (nicht-monetäre Vergünstigungen) |
| Zinssatz (2026/27) | 15% | 15% |
| Bezahlt von | Arbeitgeber (plus Arbeitnehmer zahlt primär) | Nur für Arbeitgeber |
| Schwelle | Sekundärschwelle (5.000 £/Jahr) | Keine Schwellenwerte – gilt für den vollen Leistungswert |
| Zahlungszeitpunkt | Monatlich über PAYE | Jährlich bis zum 22. Juli (oder monatlich, falls über die Gehaltsabrechnung abgerechnet) |
| Berichterstattung | FPS (Echtzeitinformationen) | P11D und P11D(b) oder Lohnabrechnung |
Häufig gestellte Fragen
Was ist die nationale Versicherung der Klasse 1A?
Die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A werden ausschließlich vom Arbeitgeber auf die meisten Sachleistungen (nicht-monetäre Vergünstigungen) erhoben, die Mitarbeitern gewährt werden. Sie betragen ab April 2025 15 % des steuerpflichtigen Werts der Leistung. Arbeitnehmer zahlen die Beiträge der Klasse 1A nicht – nur der Arbeitgeber.
Welche Sachleistungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht der Klasse 1A?
Die meisten steuerpflichtigen Sachbezüge unterliegen der Sozialversicherungssteuerklasse 1A, darunter Firmenwagen, Kraftstoff für den privaten Gebrauch, private Krankenversicherungen, zinsgünstige Darlehen über 10.000 £, Wohnraum und Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Steuerbefreite Sachbezüge wie Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge und Fahrräder im Rahmen des Fahrradleasingprogramms (innerhalb bestimmter Grenzen) unterliegen nicht der Sozialversicherungssteuerklasse 1A.
Wann ist die NI-Versicherung der Klasse 1A fällig?
Für Leistungen, die auf dem P11D-Formular gemeldet werden, ist der Beitrag zur Sozialversicherung (Klasse 1A) für das Steuerjahr bis zum 22. Juli nach Ende des Steuerjahres fällig (bei Zahlung per Scheck bis zum 19. Juli). Beispielsweise ist der Beitrag zur Sozialversicherung (Klasse 1A) für Leistungen des Steuerjahres 2025/26 bis zum 22. Juli 2026 fällig. Bei lohnabgerechneten Leistungen wird der Beitrag zur Sozialversicherung (Klasse 1A) über die monatlichen Lohnsteuerabzüge (PAYE) erhoben.
Worin besteht der Unterschied zwischen Lohnabrechnungsleistungen und der Verwendung von P11D?
Bei der P11D-Meldung melden Sie den geldwerten Vorteil nach Ende des Steuerjahres an HMRC und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A bis zum 22. Juli als Einmalzahlung. Bei der Lohnabrechnung addieren Sie den geldwerten Vorteil monatlich zum steuerpflichtigen Gehalt des Mitarbeiters, ziehen die Lohnsteuer über das PAYE-System ein und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A im Rahmen Ihrer regulären monatlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Weiterführende Literatur
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung — Verständnis der NI-Gehälter der Sekundarstufe 1
- NI zu Abfindungszahlungen — Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1A auf Abfindungen über 30.000 £
- Meldung von NI über RTI / PAYE — wie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung über Echtzeitinformationen gemeldet und bezahlt werden
- NI-Wichtigterminkalender — alle wichtigen NI-Fristen einschließlich des P11D-Einreichungstermins
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