Zuschlag für Nichtansässige (2 %)

Seit April 2021 zahlen Nicht-EU-Bürger, die Wohnimmobilien in England oder Nordirland erwerben, zusätzlich zu allen anderen anwendbaren Steuersätzen einen SDLT-Zuschlag von 2 %.

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Wichtigste Fakten

  • Der Zuschlag beträgt 2% zusätzlich zu allen Standard- und höheren Grunderwerbsteuersätzen.
  • Es gilt für Käufe von Personen, die kein Einwohner Großbritanniens für mindestens 183 Tage in den 12 Monaten vor dem Kauf.
  • Bei gemeinsamen Käufen, wenn beliebig Da der Käufer nicht in Großbritannien ansässig ist, gilt der Aufschlag für die gesamte Transaktion.
  • Auch Unternehmen, die von Nicht-EU-Bürgern kontrolliert werden, fallen ins Visier.
  • A Erstattung ist verfügbar, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf Ihren Wohnsitz in Großbritannien verlegen.

Überblick

Der Zuschlag für Nichtansässige wurde eingeführt am 1. April 2021 Die Grunderwerbsteuer (SDLT), die von ausländischen Käufern von Wohnimmobilien in England und Nordirland zu entrichten ist, soll erhöht werden. Der Zuschlag beträgt 2%, zusätzlich zu allen anderen SDLT-Sätzen (einschließlich der höheren Sätze für zusätzliche Wohneinheiten, falls zutreffend).[1]

Der Wohnsitztest

Für SDLT-Zwecke sind Sie Einwohner des Vereinigten Königreichs Wenn Sie sich mindestens 183 Tage im 12-Monats-Zeitraum, der mit dem Wirksamkeitsdatum der Transaktion (in der Regel dem Tag des Abschlusses) endet.[1]

Wichtigste Punkte zum Test:

  • Ein „Tag“ bezeichnet einen Tag, an dem Sie sich am Ende des Tages (Mitternacht) in Großbritannien aufgehalten haben.
  • Dies ist ein einfacherer Test als der für die Einkommensteuer verwendete Statutory Residence Test (SRT).
  • Der 12-Monats-Zeitraum beginnt rückwärts vom Datum des Inkrafttretens – er richtet sich nicht nach dem Steuerjahr.
  • Man kann für Zwecke der Einkommensteuer im Vereinigten Königreich ansässig sein, aber für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht, oder umgekehrt.

Anders als die Einkommensteuer: Die SDLT-Ansässigkeitsprüfung basiert ausschließlich auf der physischen Anwesenheit (183 Tage). Sie berücksichtigt nicht die für die Einkommensteuer geltenden Regelungen zu „Verbindungen“ oder „geteilten Steuerjahren“. Jemand, der hauptsächlich im Ausland lebt, aber Verbindungen zum Vereinigten Königreich hat, kann dennoch für die SDLT als nicht ansässig gelten.

Wer wurde gefasst?

Der Zuschlag gilt für:[2]

  • Personen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs (basierend auf dem 183-Tage-Test)
  • Unternehmen die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind (im Allgemeinen solche, die nicht im Vereinigten Königreich gegründet oder verwaltet und kontrolliert werden)
  • Gemeinsame Einkäufe wenn einer der Käufer nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist
  • Trusts wenn zu den Treuhändern ein Treuhänder mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens gehört und der Trust Wohnimmobilien erwirbt

Kombinierte Tariftabellen

Der Zuschlag wird sowohl mit den Standardtarifen als auch mit dem Zuschlag für zusätzliche Wohneinheiten addiert:[3]

BandStandardNur für Nichtansässige (+2%)Zusätzliche Wohneinheit (+5%)Nichtansässiger + Zuschlag (+7%)
Bis zu 125.000 £0%2%5%7%
£125,001–£250,0002%4%7%9%
£250,001–£925,0005%7%10%12%
925.001 £ – 1,5 Mio. £10%12%15%17%
Über 1,5 Millionen Pfund12%14%17%19%

Durchgerechnetes Beispiel

Ein Nicht-Brite kauft eine Immobilie im Wert von 400.000 Pfund als Zweitwohnsitz:

ScheibeMengeSatz (Standard + 5 % + 2 %)SDLT
£0 – £125,000£125,0007%£8,750
£125,001 – £250,000£125,0009%£11,250
£250,001 – £400,000£150,00012%£18,000
Gesamt-SDLT£38,000
Vergleich der Standardtarife (nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs, nur für Privatkunden)£10,000

Rückerstattung bei Erwerb eines Wohnsitzes im Vereinigten Königreich

Wenn Sie den 2%igen Zuschlag bezahlt haben, aber anschließend innerhalb des [Datum einfügen] Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich nehmen (mindestens 183 Tage im Vereinigten Königreich verbringen) 12 Monate nach dem WirksamkeitsdatumSie können eine Rückerstattung beantragen:[1]

  • Der Anspruch muss innerhalb von zwei Jahre mit Wirkungsdatum
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die 183-Tage-Testphase innerhalb der 12 Monate nach dem Kauf erfüllt haben.
  • Die Rückerstattung gilt nur für den 2%igen Anteil für Nichtansässige – ein etwaiger Zuschlag für weitere Wohnungen wird auf diesem Weg nicht erstattet.

Tipp: Wenn Sie dauerhaft nach Großbritannien umziehen, überlegen Sie, ob Sie den Kaufabschluss bis zu einem Aufenthalt von 183 Tagen in Großbritannien hinauszögern können. Dadurch könnten Sie den 2%igen Zuschlag vollständig vermeiden. Bedenken Sie jedoch das Risiko von Preisänderungen bei Immobilien in der Zwischenzeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Wohnsitz in Großbritannien für die Grunderwerbsteuer (SDLT) bestimmt?

Für die Zwecke der Grunderwerbsteuer (SDLT) gelten Sie als im Vereinigten Königreich ansässig, wenn Sie sich in den zwölf Monaten vor dem Wirksamkeitsdatum der Transaktion mindestens 183 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Dies ist ein einfacherer Test als der für die Einkommensteuer geltende Wohnsitztest.

Kann ich die 2%ige Gebühr zurückerstattet bekommen?

Ja. Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten der Regelung Ihren Wohnsitz in Großbritannien verlegen (und sich dort 183 Tage oder länger aufhalten), können Sie eine Rückerstattung beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Regelung gestellt werden.

Gilt der Zuschlag auch für Gewerbeimmobilien?

Nein. Der Zuschlag für Nichtansässige gilt nur für Wohnen Immobilienkäufe. Der Kauf von Gewerbe- und Mischnutzungsimmobilien ist nicht betroffen.

Was ist, wenn ich mit einem in Großbritannien ansässigen Partner kaufe?

Ist ein Käufer nicht in Großbritannien ansässig, fällt der Aufschlag für die gesamte Transaktion an. Ein in Großbritannien ansässiger Käufer, der gemeinsam mit einem nicht in Großbritannien ansässigen Käufer erwirbt, zahlt den Aufschlag auf den gesamten Kaufpreis.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Grunderwerbsteuer: Nicht-EU-Bürger, die Wohnimmobilien erwerben — GOV.UK
  2. SDLTM09900 – Zuschlag für Nichtansässige — HMRC
  3. Grunderwerbsteuersätze — GOV.UK

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