Jährlicher Freibetrag (3.000 £)

Mit dem jährlichen Freibetrag können Sie jedes Steuerjahr bis zu 3.000 Pfund völlig steuerfrei verschenken – mit der Option, ein nicht genutztes Jahr ins nächste zu übertragen.

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Wichtigste Fakten

  • Du kannst verschenken £3,000 pro Steuerjahr frei von Erbschaftsteuer – der jährliche Freibetrag.
  • Wenn Sie die Befreiung aus dem Vorjahr nicht in Anspruch genommen haben, können Sie übertrage es ein Jahr lang (bis zu 6.000 £).
  • Die Ausnahme gilt für die Spendernicht an jeden Empfänger.
  • Es wird angewendet nach Weitere spezifische Ausnahmen (kleine Geschenke, Hochzeitsgeschenke usw.).
  • Der jährliche Freibetrag beträgt seitdem 3.000 Pfund. 1981 und wurde nie erhöht.

Wie hoch ist der jährliche Freibetrag?

Der jährliche Freibetrag ist eine einfache Erbschaftsteuerfreigrenze: Jede Person kann bis zu … verschenken. £3,000 pro Steuerjahr (6. April bis 5. April), ohne dass die Schenkungen der Erbschaftsteuer unterliegen. Die Befreiung gilt sofort – es ist nicht erforderlich, sieben Jahre zu überleben.[1]

Die 3.000 Pfund sind ein pro Spender Es gilt eine Begrenzung, nicht pro Empfänger. Sie können alles einer Person geben oder es auf mehrere Personen aufteilen.

Übertragung nicht genutzter Freibeträge

Wenn Sie Ihren jährlichen Freibetrag in einem Steuerjahr nicht vollständig ausschöpfen, kann der nicht genutzte Betrag in das nächste Steuerjahr übertragen werden. nur im nächsten Steuerjahr. Das heisst:[2]

  • Höchstfreibetrag pro Jahr: £6,000 (3.000 £ im laufenden Jahr + 3.000 £ vorgetragen)
  • Sie müssen die die diesjährige Befreiung zuerst
  • Nicht genutzte Beträge können nicht mehr als einmal übertragen werden. ein Jahr
  • Wenn Sie dieses Jahr keine Geschenke machen, können Sie 3.000 £ ins nächste Jahr übertragen – wenn Sie sie aber auch dann nicht verwenden, verfallen sie.

Beispiel: Im Steuerjahr 2024/25 tätigen Sie keine Schenkungen. Im Steuerjahr 2025/26 schenken Sie Ihrer Tochter 5.000 £. Die ersten 3.000 £ fallen unter Ihren Freibetrag aus dem Steuerjahr 2025/26. Die restlichen 2.000 £ fallen unter Ihren übertragenen Freibetrag aus dem Steuerjahr 2024/25. Nur der Betrag, der 0 £ übersteigt, ist potenziell steuerfrei. Die gesamten 5.000 £ sind steuerfrei.

Wie die jährliche Freigrenze angewendet wird

Der jährliche Freibetrag gilt für Schenkungen in chronologische Reihenfolge Während des Steuerjahres. Es wird angewendet nach etwaige spezifische Ausnahmen, die für ein bestimmtes Geschenk gelten können (wie z. B. die Ausnahme für kleine Geschenke oder die Ausnahme für Hochzeitsgeschenke).[2]

Das heisst:

  • Prüfen Sie zunächst, ob eine bestimmte Ausnahme für die Schenkung gilt.
  • Anschließend kann der jährliche Freibetrag auf alle verbleibenden, nicht freigestellten Schenkungen angewendet werden.
  • Jeder Saldo über dem jährlichen Freibetrag ist ein PET oder CLT.

Jährlicher Freibetrag für Ehepaare

Jeder Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat einen eigenen jährlichen Freibetrag von 3.000 £. Ein Ehepaar kann daher verschenken 6.000 £ pro Jahr zwischen ihnen (oder 12.000 £, wenn beide einen nicht genutzten Freibetrag aus dem Vorjahr übertragen).[1]

Übertragungen zwischen Ehegatten sind von der Regelung zur getrennten Ehegattenfreigrenze ausgenommen, daher eignet sich die jährliche Freigrenze am besten für Schenkungen an Kinder, Enkelkinder oder andere Begünstigte.

Praktische Anwendungen

  • Regelmäßige Geschenke für Kinder: Geben Sie jährlich 3.000 £, um das Vermögen schrittweise zu reduzieren.
  • Aufstockung größerer Geschenke: Nutzen Sie den jährlichen Freibetrag, um den steuerpflichtigen Wert einer größeren Schenkung zu reduzieren (z. B. wird aus einer Schenkung von 53.000 £ nach Abzug des Freibetrags eine Sachspende von 50.000 £).
  • Beiträge der Stiftung: Nutzen Sie die Ausnahme, um den steuerpflichtigen Wert einer CLT zu reduzieren.
  • In Kombination mit anderen Ausnahmen: Nutzen Sie den jährlichen Freibetrag zusammen mit dem Freibetrag für kleine Geschenke und dem Freibetrag für Hochzeitsgeschenke, um maximal steuerfrei zu schenken.

Eine Anmerkung zur Geschichte

Der jährliche Freibetrag beträgt seit 1981 3.000 £. Anders als die meisten Steuerfreibeträge wurde er nie erhöht – nicht einmal an die Inflation angepasst. Wäre er mit dem Einzelhandelspreisindex (RPI) gestiegen, läge er heute bei etwa 12.000 £. Durch die eingefrorene Höhe des Freibetrags sinkt sein realer Wert jedes Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die jährliche Freigrenze von 3.000 £?

In jedem Steuerjahr (6. April bis 5. April) können Sie bis zu 3.000 £ steuerfrei verschenken. Sie können den Betrag einer einzelnen Person zukommen lassen oder ihn auf mehrere Personen aufteilen. Die Steuerbefreiung gilt für Schenkungen in der Reihenfolge ihres Eingangs im Laufe des Jahres.

Kann ich meinen nicht genutzten jährlichen Freibetrag ins nächste Jahr übertragen?

Ja, aber nur für ein Jahr. Wenn Sie Ihren Freibetrag von 3.000 £ im vorangegangenen Steuerjahr nicht genutzt haben, können Sie ihn ins Folgejahr übertragen und mit dem Freibetrag des laufenden Jahres kombinieren, wodurch sich Ihr Freibetrag auf bis zu 6.000 £ erhöht. Sie müssen den Freibetrag des laufenden Jahres zuerst nutzen.

Kann ich den jährlichen Freibetrag für dieselbe Person wie den Freibetrag von 250 £ für kleine Geschenke nutzen?

Ja. Der jährliche Freibetrag und der Freibetrag für kleine Geschenke sind getrennt. Der Freibetrag von 250 £ für kleine Geschenke kann jedoch nicht zur Aufstockung eines größeren Geschenks verwendet werden. Wenn Sie jemandem 3.250 £ schenken, fallen die ersten 3.000 £ unter Ihren jährlichen Freibetrag, die verbleibenden 250 £ sind jedoch nicht durch den Freibetrag für kleine Geschenke abgedeckt (dieser gilt nur für Geschenke bis zu 250 £). einer bestimmten Person).

Gilt der jährliche Freibetrag auch für Schenkungen in Treuhandverhältnisse?

Ja. Der jährliche Freibetrag kann für jede Art von Übertragung, einschließlich Schenkungen in Trusts (CLTs), geltend gemacht werden. Dadurch kann die unmittelbare Steuerbelastung zu Lebzeiten reduziert oder ganz vermieden werden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftssteuer: Schenkungen — GOV.UK
  2. IHTM14141 – Jährliche Befreiung — HMRC

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