Zahlung der Erbschaftsteuer (Ratenzahlung)

Die Erbschaftsteuer muss normalerweise innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Todesmonats entrichtet werden – bei bestimmten Vermögenswerten wie Immobilien und Grundstücken kann die Steuer jedoch auf 10 jährliche Raten verteilt werden.

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Wichtigste Fakten

  • Erbschaftssteuer ist fällig 6 Monate vom Ende des Monats, in dem die Person verstorben ist.
  • Auf alle Erbschaftssteuern, die nicht fristgerecht entrichtet werden, werden Zinsen erhoben, auch wenn die Ratenzahlungsoption wird verwendet.
  • Der 10-jährige Ratenzahlungsoption gilt für bestimmte Vermögenswerte: Grundstücke, Immobilien, bestimmte Aktien und Unternehmensbeteiligungen.
  • Der Direktzahlungssystem ermöglicht die Zahlung der Erbschaftsteuer von den Bankkonten des Verstorbenen vor Erteilung des Erbscheins.
  • Testamentsvollstrecker können auch per Banküberweisung, per Scheck oder über die Ersparnisse des Verstorbenen (NS&I).

Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?

Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von 6 Monate Ab dem Ende des Monats, in dem die Person verstorben ist, werden Zinsen auf alle unbezahlten Steuern erhoben.[1]

Zum Beispiel:

TodesdatumFrist für die Zahlung der Erbschaftsteuer
15. Januar 202631. Juli 2026
3. Juni 202631. Dezember 2026
28. Oktober 202530. April 2026

Wichtigster Punkt: In der Praxis müssen Testamentsvollstrecker in der Regel Erbschaftsteuer zahlen. vor Der Erbschein wird erteilt, da das Nachlassgericht eine Bestätigung über die Zahlung der Erbschaftsteuer verlangt. Dies bedeutet in der Regel, dass die Zahlung innerhalb von drei bis vier Monaten nach dem Tod erfolgen muss.

Zahlungsmethoden

Die Erbschaftssteuer kann auf verschiedene Arten entrichtet werden:[1]

  • Direktzahlungssystem — Gelder, die direkt von den Bankkonten des Verstorbenen an HMRC ) überwiesen wurden (siehe unten)
  • Banküberweisung (CHAPS/Faster Payments) — unter Verwendung der Bankverbindung und der IHT-Referenznummer der HMRC
  • Überprüfen — zahlbar an „HM Revenue and Customs“ mit dem IHT-Referenzvermerk auf der Rückseite
  • NS&I — Produkte der National Savings können direkt an HMRC zurückgezahlt werden.
  • Annahme anstelle von — HMRC kann Kulturgüter (Kunst, Artefakte, Grundstücke) anstelle der Erbschaftsteuer akzeptieren.

Das Direktzahlungssystem

Das Direktzahlungsverfahren löst das Henne-Ei-Problem, dass die Erbschaftsteuer vor der Erteilung des Erbscheins entrichtet werden muss. Es funktioniert wie folgt:[3]

  1. Formular ausfüllen IHT423 für jede Bank oder Bausparkasse, die die Gelder des Verstorbenen verwahrt.
  2. Fügen Sie die HMRC Zahlungsreferenz aus dem IHT400-Formular hinzu.
  3. Senden Sie das Formular (zusammen mit der Sterbeurkunde) an die Bank.
  4. Die Bank überweist den angegebenen Betrag direkt an HMRC
  5. HMRC stellt eine Quittung aus, die für den Erbscheinsantrag verwendet wird.

Die 10-Jahres-Ratenzahlungsoption

Bei bestimmten Vermögensarten können die Nachlassverwalter die Zahlung der Erbschaftsteuer wählen. 10 gleiche Jahresraten statt einer einmaligen Zahlung. Die erste Rate ist nach den üblichen sechs Monaten fällig.[2]

Qualifizierende Vermögenswerte

  • Grundstücke und Immobilien (Eigentum oder Pacht)
  • Geschäfts- oder Partnerschaftsinteresse
  • Aktien oder Wertpapiere die Kontrolle über das Unternehmen übertragen (mehr als 50 % der Stimmrechte)
  • Nicht börsennotierte Aktien (unter bestimmten Bedingungen)
  • Holz vorbehaltlich der Waldschutzbestimmungen

Zinsen auf Ratenzahlungen

AnlagentypZinsbehandlung
Grundstücke, Immobilien und einige betriebliche VermögenswerteZinsen nur auf verspätete Raten (Keine Zinsen auf zukünftige Raten)
Aktien und WertpapiereZinsen auf vollständiger ausstehender Saldo ab dem Fälligkeitsdatum

Wichtig: Wenn ein qualifizierter Vermögenswert verkauftAlle verbleibenden Raten werden sofort fällig. Die Ratenzahlungsoption ist für Nachlässe mit hohem Vermögenswert, aber geringen liquiden Mitteln vorgesehen – nach der Veräußerung des Vermögenswerts muss die volle Steuer entrichtet werden.

Erbschaftsteuer-Zinssätze

HMRC erhebt Zinsen auf verspätete Erbschaftsteuerzahlungen. Der Zinssatz ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach den Änderungen des Leitzinses der Bank of England. Den aktuellen Zinssatz können Sie auf GOV.UK einsehen. Die Zinsen fallen ab dem Zahlungsziel (sechs Monate nach Ende des Todesmonats) bis zum Zahlungseingang an.[2]

Im umgekehrten Fall, wenn HMRC eine Rückerstattung schuldet (z. B. nachdem ein Nachlass nach unten neu bewertet wurde), werden Zinsen auf die Überzahlung vom Zahlungsdatum bis zum Rückerstattungsdatum gezahlt, allerdings zu einem niedrigeren „Rückzahlungssatz“.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss die Erbschaftsteuer entrichtet werden?

Die Erbschaftsteuer ist sechs Monate nach Ende des Monats fällig, in dem die Person verstorben ist. Stirbt beispielsweise jemand am 10. Mai, ist die Erbschaftsteuer bis zum 30. November fällig. Auf den ausstehenden Betrag fallen ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen an, auch wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben.

Welche Ratenzahlungsoption gibt es?

Für bestimmte Vermögenswerte (hauptsächlich Grundstücke, Immobilien, Mehrheitsbeteiligungen und nicht börsennotierte Aktien) können Sie die Erbschaftsteuer in zehn gleichen jährlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist innerhalb der üblichen Frist von sechs Monaten fällig. Zinsen werden auf den ausstehenden Betrag erhoben, wobei bei einigen Vermögenswerten (insbesondere Grundstücken und Immobilien) Zinsen nur auf verspätete Raten anfallen.

Was passiert, wenn das Anlagegut verkauft wird?

Wird ein für die Ratenzahlung qualifizierter Vermögenswert verkauft, werden alle verbleibenden Raten sofort fällig. Die Ratenzahlung soll nämlich dann helfen, wenn der Nachlass zwar vermögensreich, aber liquiditätsschwach ist – nach dem Verkauf des Vermögenswerts steht das Geld zur Begleichung der Steuer zur Verfügung.

Wie nutze ich das Direktzahlungssystem?

Bitte wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Formular IHT423 (oder dem bankeigenen Trauerformular) und der HMRC -Zahlungsreferenz aus dem Formular IHT400 an die Bank des Verstorbenen. Die Bank überweist den Betrag direkt an HMRC . Dadurch kann die Erbschaftsteuer vor Erteilung des Erbscheins entrichtet werden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Zahlung der Erbschaftssteuer — GOV.UK
  2. IHTM30000 – Steuerzahlung — HMRC
  3. Die Erbschaftssteuer vom Bankkonto des Verstorbenen bezahlen. — GOV.UK

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