Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und der 36%-Satz

Schenkungen an in Großbritannien registrierte Wohltätigkeitsorganisationen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit – und wenn mindestens 10 % des Nettovermögens an eine Wohltätigkeitsorganisation vererbt werden, kann der Erbschaftsteuersatz von 40 % auf 36 % gesenkt werden.

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Wichtigste Fakten

  • Geschenke an im Vereinigten Königreich registrierte Wohltätigkeitsorganisationen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit (sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall).
  • Mindestens 10% Die Spende des Nettonachlasses an eine Wohltätigkeitsorganisation reduziert den Erbschaftsteuersatz von 40 % auf 36%.
  • Der Steuersatz von 36 % gilt für das Anwesen. nach Abzug die NRB, RNRB und die wohltätigen Spenden selbst.
  • Der reduzierte Tarif kann den Abschied erleichtern mehr für wohltätige Zwecke kosten weniger als es scheinen mag.
  • Der Schwellenwert von 10% wird für jede „Komponente“ des Nachlasses (Vermögensgemeinschaft, gemeinschaftliches Vermögen, freies Vermögen) separat berechnet.

Steuerbefreiung für wohltätige Zwecke

Spenden an in Großbritannien registrierte Wohltätigkeitsorganisationen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt sowohl für Spenden zu Lebzeiten als auch für testamentarische Zuwendungen. Es gibt keine Obergrenze für den Betrag, den Sie steuerfrei an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden können.[3]

Wohltätige Zuwendungen werden vom Nachlass abgezogen, bevor die Erbschaftsteuer berechnet wird. Dadurch verringert sich sowohl der zu versteuernde Nachlass als auch der verbleibende Nachlass kann unter Umständen für den ermäßigten Steuersatz von 36 % in Frage kommen.

Der reduzierte Satz von 36 %

Seit April 2012, wenn mindestens 10% Wird der „Basisbetrag“ des Nachlasses einer Wohltätigkeitsorganisation vermacht, sinkt der Erbschaftsteuersatz auf den nicht für wohltätige Zwecke bestimmten Teil von 40 % auf 36%.[1]

Der Basisbetrag beträgt im Großen und Ganzen:

  • Der Wert des Anwesens
  • Abzüglich des Freibetrags (NRB) und des Freibetrags für den Wohnsitz (RNRB)
  • Abzüglich etwaiger Steuererleichterungen (BPR, APR) und anderer Freibeträge (ausgenommen die Spende selbst)

Durchgerechnetes Beispiel

ArtikelOhne WohltätigkeitsspendeMit 10% Spende für wohltätige Zwecke
Nettovermögen£525,000£525,000
Weniger NRB−£325,000−£325,000
Basiswert£200,000£200,000
Wohltätige Spende (10 % des Basiswerts)£0−£20,000
Steuerpflichtiges Vermögen£200,000£180,000
Erbschaftsteuersatz40%36%
Erbschaftsteuer zu zahlen£80,000£64,800
Für wohltätige Zwecke£0£20,000
An die Begünstigten£445,000£440,200

In diesem Beispiel reduziert eine Spende von 20.000 £ an eine Wohltätigkeitsorganisation das Erbe der Begünstigten aufgrund des niedrigeren Steuersatzes lediglich um 4.800 £ (nicht 20.000 £). Die Wohltätigkeitsorganisation erhält somit 20.000 £, während die Familie tatsächlich 4.800 £ zahlen muss.

Der „optimale Punkt“: In manchen Fällen kann es tatsächlich hilfreich sein, etwas mehr für wohltätige Zwecke zu hinterlassen. Zunahme Was die Familie erhält. Dies geschieht, wenn die Steuerersparnis durch den Wechsel zu 36 % die zusätzliche Spende übersteigt. Es lohnt sich immer, die Zahlen durchzurechnen.

Die Komponentenberechnung

Der 10%-Test wird auf jede „Komponente“ des Nachlasses separat angewendet:[2]

  • Das freie Land — Vermögenswerte, die gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge vererbt werden
  • Gemeinsames Eigentum — Vermögen, das durch Überleben übertragen wird
  • Abgeschiedenes Eigentum — Treuhandvermögen, an dem der Verstorbene ein Interesse hatte

Jede einzelne Komponente muss die 10%-Hürde erfüllen. Die Nachlassverwalter können jedoch Komponenten zusammenfassen, wenn dadurch der Steuersatz von 36 % Anwendung finden würde, wo dies andernfalls nicht der Fall wäre.

Abmeldung

Der ermäßigte Satz gilt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Leistungsberechtigte können jedoch wählen, Opt-out den ermäßigten Steuersatz, wenn sie dies wünschen (zum Beispiel, wenn die Wohltätigkeitsorganisation eine größere Spende erhalten möchte, anstatt dass die Steuerersparnis der Familie zugutekommt).[2]

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert der ermäßigte Steuersatz von 36 %?

Wenn Sie mindestens 10 % Ihres „Basisvermögens“ (im Wesentlichen der Nettonachlass nach Abzug des Freibetrags und der Freibeträge) an eine gemeinnützige Organisation vermachen, sinkt der Erbschaftsteuersatz für den verbleibenden Betrag von 40 % auf 36 %. Diese Ersparnis von 4 % kann unter Umständen dazu führen, dass die Begünstigten mehr erhalten, obwohl mehr an gemeinnützige Organisationen gespendet wurde.

Gilt die Steuerbefreiung für wohltätige Zwecke auch für Schenkungen zu Lebzeiten?

Ja. Schenkungen zu Lebzeiten an in Großbritannien registrierte Wohltätigkeitsorganisationen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Es handelt sich dabei nicht um Schenkungen nach dem PET- oder CLT-Prinzip, sondern um steuerbefreite Übertragungen. Sie verbrauchen auch keinen Teil Ihres Freibetrags.

Kann ich eine beliebige Wohltätigkeitsorganisation auswählen?

Die Wohltätigkeitsorganisation muss von HMRC für Steuerzwecke anerkannt sein. Dies umfasst im Vereinigten Königreich registrierte Wohltätigkeitsorganisationen, gemeinnützige Amateursportvereine (CASCs) und bestimmte ausländische Wohltätigkeitsorganisationen, die die britischen Standards erfüllen. Die Wohltätigkeitsorganisation muss die Bedingungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Spende erfüllen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftssteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Spenden an gemeinnützige Organisationen — GOV.UK
  2. IHTM45001 – Ermäßigter Erbschaftsteuersatz — HMRC
  3. Erbschaftssteuer: Schenkungen an Wohltätigkeitsorganisationen — GOV.UK

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