Das IHT400-Formular

Die IHT400 ist die vollständige Erbschaftsteuererklärung, die der HMRC vorgelegt werden muss, wenn ein Nachlass nicht als ausgenommener Nachlass gilt – sie enthält detaillierte Angaben zu Vermögen, Verbindlichkeiten, Freibeträgen und Steuererleichterungen des Verstorbenen.

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Wichtigste Fakten

  • Das Formular IHT400 ist erforderlich, wenn der Nachlass qualifiziert sich nicht als ausgenommenes Vermögen.
  • Es muss innerhalb HMRC 12 Monate zum Ende des Todesmonats (die Erbschaftsteuerzahlung ist jedoch 6 Monate später fällig).
  • Das Formular enthält eine Reihe von ergänzende Anhänge (IHT401–IHT423) regeln spezifische Vermögensarten und Steuererleichterungen.
  • HMRC bearbeitet das Formular IHT400 und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Quittung (IHT421) das wird für den Erbscheinsantrag benötigt.
  • Es gelten Strafen für verspätete Einreichung, Ungenauigkeiten oder die Nichtangabe von Vermögenswerten.

Was ist das IHT400?

Die IHT400 ist die vollständige Erbschaftsteuererklärung – eine detaillierte Aufstellung, die von den Nachlassverwaltern beim britischen Finanzamt HMRC eingereicht wird. Sie enthält Angaben zum Vermögen, den Verbindlichkeiten, den Schenkungen zu Lebzeiten, den geltend gemachten Freibeträgen und den angewendeten Steuervergünstigungen des Verstorbenen und ermöglicht HMRC die Berechnung der fälligen Erbschaftsteuer.[1]

Ein IHT400-Formular muss eingereicht werden, wenn der Nachlass nicht als solcher gilt. ausgenommenes AnwesenBei ausgenommenen Nachlässen werden die Informationen zur Erbschaftsteuer stattdessen in den Erbschaftsantrag aufgenommen.

Wann ist ein IHT400 erforderlich?

Sie müssen das Formular IHT400 einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:[2]

  • Der Bruttowert des Nachlasses übersteigt den verfügbaren IHT-Freibetrag (NRB plus etwaiger übertragbarer NRB).
  • Der Verstorbene hat Geschenke im Wert von über 250.000 £ in den 7 Jahren vor dem Tod
  • Das Anwesen umfasst Treuhandvermögen an dem der Verstorbene ein berechtigtes Interesse hatte
  • Das Anwesen umfasst Auslandsvermögen im Wert von mehr als 100.000 £
  • Es wird ein Anspruch erhoben für BPR oder APR wodurch das Vermögen unter die Schwelle sinkt
  • Das Anwesen erfüllt ansonsten nicht die folgenden Kriterien: ausgenommenes Anwesen Bedingungen

Wichtige ergänzende Anhänge

Dem IHT400 liegen ergänzende Anhänge bei, die jeweils einen bestimmten Bereich abdecken:[1]

ZeitplanCoverBei Bedarf
IHT401Wohnsitz außerhalb von England und WalesVerstorbener ohne Wohnsitz in den USA
IHT402übertragbarer Anspruch auf FreibetragInanspruchnahme nicht genutzter NRB-Leistungen eines vorverstorbenen Ehepartners
IHT403Schenkungen und sonstige ÜbertragungenGeschenke, die in den 7 Jahren vor dem Tod getätigt wurden
IHT404Gemeinsam besessene VermögenswerteGemeinsam gehaltenes Eigentum oder Konten
IHT405Häuser, Grundstücke, Gebäude und GrundstücksanteileZum Anwesen gehört auch Eigentum
IHT406Bank- und BausparkassenkontenZum Nachlass gehören Bankkonten
IHT409RentenZum Nachlass gehören auch Rentenleistungen.
IHT411Börsennotierte Aktien und AnteileZum Nachlass gehören börsennotierte Anlagen
IHT413Geschäfts- und Partnerschaftsbeteiligungen (BPR/APR)Beantragung von BPR oder APR
IHT417AuslandsvermögenZum Nachlass gehören auch Vermögenswerte im Ausland
IHT418TreuhandvermögenDer Verstorbene hatte ein Interesse an dem vererbten Vermögen.
IHT423DirektzahlungssystemZahlung der Erbschaftsteuer aus den Konten des Verstorbenen

Wichtigster Punkt: Sie müssen nur die für den Nachlass relevanten Anlagen ausfüllen. Die Hinweise zum IHT400 erläutern, welche Anlagen beizufügen sind. Für die meisten Nachlässe sind mindestens die Anlagen IHT404 (Gemeinschaftsvermögen), IHT405 (Immobilien) und IHT406 (Bankkonten) erforderlich.

Fristen und Strafen

Der IHT400 hat zwei wichtige Fristen:[2]

  • Zahlungsfrist: Die Erbschaftsteuer ist sechs Monate nach Ende des Todesmonats fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden auf die nicht gezahlte Steuer Zinsen erhoben.
  • Einreichungsfrist: Das Formular IHT400 muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Todesmonats eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung fallen Strafen an.

In der Praxis reichen die meisten Testamentsvollstrecker das Formular IHT400 ein und zahlen die Steuer gleichzeitig, typischerweise innerhalb von 4 bis 6 Monaten nach dem Tod, um die für den Erbscheinsantrag benötigte Quittung IHT421 zu erhalten.

Tipps zum Ausfüllen des IHT400

  • Erhalten professionelle Wertgutachten für Immobilien, Unternehmen und wertvolle persönliche Gegenstände
  • Verwenden Sterbedatum für alle Vermögenswerte (ausgenommen Nachlass- und Verkaufserlöse)
  • Enthalten alle Vermögenswerte Weltweit kann die Nichtmeldung zu Strafen führen.
  • Alle verfügbaren Optionen beanspruchen Befreiungen und Erleichterungen (NRB, RNRB, Ehegattenfreibetrag, BPR, APR, Wohltätigkeitsfreibetrag)
  • Bewahren Sie Beweismittel und Belege mindestens 20 Jahre ( HMRC kann für diesen Zeitraum Erbschaftssteueranfragen stellen.)

Fehlerkorrektur: Wenn Sie nach der Einreichung der IHT400 einen Fehler entdecken, sollten Sie HMRC die Korrektur so schnell wie möglich mitteilen. HMRC kann Ihnen ein Formular zur „korrigierten Steuererklärung“ (C4) ausstellen. Die Strafen für Ungenauigkeiten sind geringer, wenn Sie den Fehler freiwillig melden.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich das Formular IHT400 einreichen?

Sie müssen das Formular IHT400 einreichen, wenn der Nachlass nicht als befreiter Nachlass gilt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Bruttonachlass den Freibetrag (einschließlich etwaiger übertragbarer Freibeträge) übersteigt, der Nachlass ausländische Vermögenswerte im Wert von über 100.000 £ umfasst oder bestimmte Treuhandverhältnisse oder Schenkungen zu Lebzeiten vorliegen.

Wie lange habe ich Zeit, das Formular IHT400 einzureichen?

Die Erbschaftsteuererklärung (IHT400) muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Todesmonats eingereicht werden. Die Zahlungsfrist für die Erbschaftsteuer (IHT) beträgt jedoch bereits 6 Monate nach Ende des Todesmonats. In der Praxis reichen die meisten Menschen die IHT400 ein und zahlen die Steuer gleichzeitig, also deutlich innerhalb der 12-Monats-Frist.

Welche Zeitpläne muss ich beifügen?

Die spezifischen Formulare hängen vom Nachlass ab. Gängige Formulare sind IHT403 (Schenkungen), IHT404 (Gemeinschaftsvermögen), IHT405 (Häuser und Grundstücke), IHT406 (Bankkonten), IHT409 (Renten), IHT411 (börsennotierte Aktien), IHT413 (BPR/APR), IHT417 (ausländisches Vermögen) und IHT418 (Vermögen in Treuhandverwaltung).

Kann ich das Formular IHT400 online einreichen?

Das Formular IHT400 kann online über den Service der HMRC ausgefüllt und eingereicht werden. Alternativ kann es auch in Papierform ausgefüllt und per Post an HMRC gesendet werden. Der Online-Service ist in der Regel schneller und ermöglicht die Nachverfolgung des Einreichungsstatus.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftsteuerkonto (IHT400) — GOV.UK
  2. IHTM05000 – Lieferung von Rechnungen — HMRC
  3. Wie man den Wert eines Nachlasses für die Erbschaftssteuer ermittelt — GOV.UK

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