Historie der Erbschaftsteuersätze und -grenzen

Der Freibetrag ist seit 2009 bei 325.000 £ eingefroren – diese Seite zeichnet die Geschichte der Erbschaftsteuersätze und -grenzen von der Einführung der Erbschaftsteuer im Jahr 1986 bis heute nach.

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Wichtigste Fakten

  • IHT ersetzt Kapitaltransfersteuer (CTT) am 18. März 1986.
  • Der Standardtarif Der Anteil liegt seit 1988 bei 40 % (im obersten Segment lag er von 1986 bis 1988 kurzzeitig bei 60 %).
  • Der Nullsatzbereich wurde eingefroren bei 325.000 £ seit April 2009 — bestätigt eingefroren bis mindestens April 2028.
  • Der Wohnsitz-Nullsatzband Der Betrag von 175.000 £ wurde im April 2017 eingeführt und ist seit April 2021 eingefroren.
  • Der 36% reduzierter Tarif Die Regelung für gemeinnützige Nachlässe wurde im April 2012 eingeführt.

Geschichte der Erbschaftsteuersätze

Die Erbschaftsteuer wurde am 18. März 1986 eingeführt und ersetzte die Kapitaltransfersteuer. Seit 1988 gilt ein einheitlicher Steuersatz. 40% auf das steuerpflichtige Vermögen oberhalb des Freibetrags. Die einzige Abweichung besteht in der 36% Ermäßigter Steuersatz für Nachlässe, bei denen 10 % oder mehr an wohltätige Zwecke gehen; gilt seit April 2012.[1]

Geschichte der Nullsteuerbande

Der Freibetrag ist die steuerfreie Grenze, unterhalb derer keine Erbschaftsteuer erhoben wird. Er ist seit April 2009 bei 325.000 £ eingefroren.[3]

SteuerjahrNullsatzbandAnmerkungen
2028/29£325,000Eingefroren bestätigt (Herbstbudget 2024)
2027/28£325,000Eingefroren bestätigt
2026/27£325,000Eingefroren bestätigt
2025/26£325,000Aktuelles Jahr – gefroren
2024/25£325,000Gefroren
2021/22 – 2023/24£325,000Frozen (Frühlingsbudget 2021)
2009/10 – 2020/21£325,000Frozen aus dem Jahr 2009
2008/09£312,000
2007/08£300,000Übertragbare NRB eingeführt (Okt. 2007)
2006/07£285,000
2005/06£275,000
2004/05£263,000
2003/04£255,000
2002/03£250,000
2000/01 – 2001/02£234,000
1999/00£231,000
1997/98 – 1998/99£215,000
1996/97£200,000
1995/96£154,000
1991/92 – 1994/95£140,000 – £150,000Allmähliche Zunahmen
1988/89 – 1990/91£110,000 – £128,000Einheitlicher Zinssatz von 40 % ab 1988
1986/87 – 1987/88£71,000 – £90,000Die Erbschaftsteuer wurde im März 1986 eingeführt.

Die wahren Kosten des Einfrierens: Wenn der NRB seit 2009 mit der Verbraucherpreisinflation gestiegen wäre, läge er bei etwa £450,000 im Jahr 2025/26. Der Einfrierungsbeschluss bedeutet faktisch, dass jedes Jahr mehr Nachlässe in die Erbschaftsteuer fallen, da die Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) weiter steigen.

Geschichte der Wohnsitz-Nullsteuerband

Die Einführung des RNRB erfolgte schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren ab April 2017:[3]

SteuerjahrRNRBKombinierte NRB + RNRB (pro Person)
2025/26 (aktuell)£175,000£500,000
2020/21 – 2024/25£175,000£500,000
2019/20£150,000£475,000
2018/19£125,000£450,000
2017/18£100,000£425,000
Vor 2017/18N / A£325,000

Zeitlicher Ablauf der Änderungen der Erbschaftsteuersätze

DatumÄndern
18. März 1986Die Erbschaftsteuer wurde eingeführt (ersetzt die bisherige Körperschaftsteuer). Steuersätze: 30 %–60 % in gestaffelten Gruppen.
15. März 1988Vereinfacht auf einen einzigen Satz von 40% oberhalb der NRB.
9. Oktober 2007Übertragbare NRB eingeführt für überlebende Ehepartner.
6. April 201236% reduzierter Tarif für Nachlässe, die 10 % oder mehr an wohltätige Zwecke vermachen.
6. April 2017Wohnsitz-Nullsatzband Einführungspreis: 100.000 £.
Herbstbudget 2024Die Einfrierung der NRB- und RNRB-Beiträge wurde bis April 2028 verlängert. Die BPR/APR-Beiträge wurden ab April 2026 gedeckelt. Renten unterliegen ab April 2026 der Erbschaftsteuer.

Blick in die Zukunft: Der Herbsthaushalt 2024 bestätigte, dass der NRB und der RNRB bis mindestens April 2028 eingefroren bleiben. Ab dem 6. April 2026 sind der BPR und APR auf Betriebs- und Landwirtschaftsvermögen auf 2,5 Millionen Pfund pro Nachlass begrenzt (100 % Befreiung auf die ersten 2,5 Millionen Pfund, danach 50 %) – eine Erhöhung gegenüber den ursprünglich am 23. Dezember 2025 angekündigten 1 Million Pfund – und ab April 2027 unterliegen nicht genutzte Pensionsfonds der Erbschaftsteuer.[2]

Häufig gestellte Fragen

Seit wann besteht die Nullsteuergrenze?

Der Mindestreservebetrag (NRB) liegt seit April 2009 – also seit über 16 Jahren – bei 325.000 £. Ursprünglich sollte er mit der Inflation steigen, doch die aufeinanderfolgenden Regierungen haben die Anpassung immer wieder ausgesetzt. Nun ist er bis mindestens April 2028 eingefroren. Wäre er mit der Verbraucherpreisinflation gestiegen, läge er im Jahr 2025/26 bei etwa 450.000 £.

Betrug der Erbschaftsteuersatz schon immer 40%?

Nein. Bei Einführung der Erbschaftsteuer im Jahr 1986 gab es mehrere Steuersätze mit bis zu 60 %. Das System wurde 1988 vereinfacht und auf einen einheitlichen Steuersatz von 40 % oberhalb des Freibetrags reduziert. Die einzige Änderung seither ist der ermäßigte Steuersatz von 36 % für gemeinnützige Nachlässe (eingeführt 2012).

Wann wurde der Freibetrag für den Wohnsitz eingeführt?

Der RNRB wurde am 6. April 2017 mit 100.000 £ eingeführt und stieg jährlich um 25.000 £ auf 175.000 £ im April 2020. Er sollte ab April 2021 mit dem Verbraucherpreisindex steigen, wurde aber bis mindestens April 2028 bei 175.000 £ eingefroren.

Was war die Kapitaltransfersteuer?

Die Kapitalübertragungssteuer (CTT) war der Vorgänger der Erbschaftssteuer (IHT) und galt von 1975 bis 1986. Die CTT besteuerte alle Schenkungen zu Lebzeiten mit gestaffelten Steuersätzen (nicht nur im Todesfall oder innerhalb von sieben Jahren). Die Erbschaftssteuer ersetzte die CTT durch das heutige System der Schenkungssteuern (PETs) und Kapitalübertragungssteuern (CLTs).

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftsteuersätze und Freibeträge — GOV.UK
  2. IHTM04000 – Einführung in die IHT — HMRC
  3. Freibetrag für die Erbschaftsteuer und Schwellenwerte für den Freibetrag für den Wohnsitz — GOV.UK

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