Die Residenz-Nullsatzband

Der Freibetrag für den Wohnsitz (RNRB) gewährt einen zusätzlichen steuerfreien Betrag von 175.000 £, wenn ein Haus an direkte Nachkommen vererbt wird – wodurch ein Ehepaar potenziell 1 Million £ erbschaftsteuerfrei erhält.

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Wichtigste Fakten

  • Die RNRB ist £175,000 pro Person für 2026/27, eingefroren bis mindestens April 2028.
  • Es gilt, wenn ein qualifizierender Wohnsitz geht an direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder).
  • In Kombination mit dem NRB kann eine einzelne Person bis zu £500,000 Erbschaftsteuerfrei; ein Paar bis zu £1,000,000.
  • Die RNRB verjüngt sich Bei Vermögen über 2 Millionen Pfund reduziert sich der Betrag um 1 Pfund für je 2 Pfund darüber.
  • Wenn die Person verkleinert oder ihr Haus nach dem 8. Juli 2015 verkauft haben, kann ein „Verkleinerungsanbau“ den RNRB erhalten.

Was ist die Freigrenze für Einwohner?

Der Freibetrag für den Wohnsitz (RNRB) ist ein zusätzlicher erbschaftsteuerfreier Betrag, der im April 2017 eingeführt wurde. Er greift, wenn das Haus einer Person (oder ein Anteil daran) im Todesfall an deren Erben übergeht. direkte Nachkommen — Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder und so weiter.[1]

Für 2026/27 beträgt der RNRB 175.000 £ pro Person. Wie der reguläre Freibetrag ist er bis mindestens April 2028 eingefroren.[3]

Kombinierte IHT-freie Schwellenwerte

ZuschussEinzelpersonEhepaar / eingetragene Lebenspartner
Nullsatzband (NRB)£325,000£650,000
Freibetragsgrenze für den Wohnsitz (RNRB)£175,000£350,000
Gesamter IHT-freier Schwellenwert£500,000£1,000,000

Bei Ehepaaren setzt der kombinierte Freibetrag von 1 Million Pfund voraus, dass sowohl der NRB als auch der RNRB aus dem ersten Todesfall vollständig auf den Nachlass des überlebenden Ehegatten übertragen werden.

Qualifikationsbedingungen

Damit die RNRB-Regelung Anwendung findet, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:[2]

  • Ein qualifizierendes Wohninteresse: Der/Die Verstorbene muss Eigentümer/in einer Immobilie gewesen sein, die zu einem bestimmten Zeitpunkt als Wohnsitz genutzt wurde (es muss nicht der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes gewesen sein).
  • Eng vererbt: Das Eigentum (oder ein Anteil) muss im Todesfall an einen oder mehrere direkte Nachkommen übergehen, entweder gemäß Testament, gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund des Rechts des Überlebenden.
  • Immobilienwert: Der Nachlass darf den Schwellenwert von 2 Millionen Pfund nicht überschreiten (andernfalls wird der RNRB reduziert).

Wer sind die direkten Nachkommen?

Die Definition von „direkter Nachkomme“ ist weit gefasst:[1]

  • Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder)
  • Enkelkinder und weitere Nachkommen
  • Pflegekinder, die von einer örtlichen Behörde mit dem Verstorbenen zusammen untergebracht wurden
  • Kinder, für die der Verstorbene Vormund oder besonderer Vormund war
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner der oben genannten Personen

Geschwister, Eltern, Neffen, Nichten und Freunde tun das. nicht Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Wenn das Haus an eine dieser Parteien übergeht, ist die RNRB-Leistung nicht verfügbar (es sei denn, die Regelung zur Verkleinerung des Wohnraums trifft zu).

Die 2-Millionen-Pfund-Stufe

Der RNRB-Freibetrag verringert sich für Anwesen mit einem Wert von über 2 Millionen Pfund. Die Verringerung beträgt 1 Pfund für je 2 Pfund über 2 Millionen Pfund.[2]

NachlasswertRNRB verfügbarGesamtschwelle (NRB + RNRB)
2.000.000 £ oder weniger£175,000£500,000
£2,100,000£125,000£450,000
£2,200,000£75,000£400,000
2.350.000 £ oder mehr£0£325,000

Wichtig: Die Verjüngung basiert auf der Bruttonachlasswert Vor Abzug der Verbindlichkeiten und vor Anwendung von Steuererleichterungen wie BPR oder APR kann die Staffelung den RNRB aufheben, selbst wenn das steuerpflichtige Vermögen nach Abzug der Steuererleichterungen unter 2 Millionen Pfund liegt.

Übertragbare RNRB

Wie beim regulären NRB kann auch der nicht genutzte RNRB aus dem ersten Todesfall auf den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der erste Todesfall vor der Einführung des RNRB im April 2017 eingetreten ist.[1]

Der Anspruch wird auf dem Formular IHT436 im Rahmen der Erbschaftsteuerabrechnung des zweiten Nachlasses geltend gemacht.

Verkleinerungszuwachs

Die „Verkleinerungsregelung“ erhält den RNRB (Residential Residential Benefit), wenn der Verstorbene in eine weniger wertvolle Immobilie umgezogen ist oder sein Haus vollständig verkauft hat. am oder nach dem 8. Juli 2015Die Bedingungen sind:[2]

  • Der Verstorbene bewohnte zuvor ein Haus, das für das RNRB-Programm in Frage gekommen wäre.
  • Das Haus wurde am oder nach dem 8. Juli 2015 veräußert (verkauft oder durch ein weniger wertvolles Haus ersetzt).
  • Der Nachlass vererbt Vermögenswerte von gleichwertigem Wert an direkte Nachkommen.

Der Zuschlag für die Verkleinerung des Wohnraums entspricht dem niedrigeren Wert aus dem „verlorenen“ RNRB und dem Wert anderer Vermögenswerte, die an direkte Nachkommen vererbt wurden.

Stufenweise Einführung des RNRB

SteuerjahrRNRB-Betrag
2017/18£100,000
2018/19£125,000
2019/20£150,000
Ab 2020/21175.000 £ (gefroren)

Häufig gestellte Fragen

Wer gilt als direkter Nachkomme für die RNRB?

Zu den direkten Nachkommen zählen Kinder, Enkelkinder, Urenkel, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Auch deren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gehören dazu. Nicht dazu zählen jedoch Neffen, Nichten, Geschwister und andere Verwandte.

Gilt die RNRB-Regelung auch, wenn ich mein Haus meinem Ehepartner vererbe?

Nein. Der Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum (RNRB) gilt nur, wenn das Haus an direkte Nachkommen, nicht an den Ehepartner, vererbt wird. Der nicht genutzte RNRB aus dem ersten Todesfall kann jedoch (ähnlich dem Freibetrag für nicht selbstgenutztes Wohneigentum) auf den Nachlass des überlebenden Ehepartners übertragen werden, sodass der volle RNRB beim zweiten Todesfall geltend gemacht werden kann.

Was passiert, wenn mein Vermögen über 2 Millionen Pfund liegt?

Der Freibetrag für den Wohnsitz (RNRB) verringert sich um 1 £ für je 2 £, um die Ihr Nachlass 2 Millionen £ übersteigt. Bei einem Nachlasswert von 2,35 Millionen £ entfällt der RNRB vollständig. Diese Reduzierung wird auf Basis des Bruttonachlasswertes vor Abzug von Freibeträgen wie dem Grunderwerbsteuerfreibetrag (BPR) oder dem Vermögenserwerbsteuerfreibetrag (APR) berechnet.

Kann ich die RNRB-Leistungen noch erhalten, wenn ich mein Haus vor meinem Tod verkauft habe?

Unter Umständen ja. Wenn Sie nach dem 8. Juli 2015 in eine weniger wertvolle Immobilie umgezogen sind oder Ihr Haus ganz verkauft haben, könnte ein „Verkleinerungszuschlag“ möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Nachlass Vermögenswerte von gleichwertigem Wert an direkte Nachkommen vererbt.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftsteuer: Freibetrag für den Wohnsitz — GOV.UK
  2. IHTM46001 – Freibetrag für Wohnsitze — HMRC
  3. Erbschaftsteuersätze und Freibeträge — GOV.UK

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