Austrittsgebühren für Trusts

Eine Austrittsgebühr entsteht, wenn Kapital aus einem relevanten Vermögenstrust abfließt – die Gebühr ist proportional zur letzten (oder fiktiven ersten) Gebühr zum 10-jährigen Jubiläum.

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Wichtigste Fakten

  • Ausstiegsgebühren fallen an, wenn Kapital aus einem entsprechenden Vermögensfonds an die Begünstigten.
  • Der Zinssatz basiert auf der Gebühr für den letzten 10. Jahrestag (oder ein fiktiver Zinssatz, falls der erste Jahrestag noch nicht eingetreten ist).
  • Die Gebühr beträgt verhältnismäßig — berechnet als Anteil der vollen Quartale seit dem letzten Jahrestag.
  • Der maximale Ausfahrtsgebührensatz beträgt ungefähr 6 % × 10/40 = 1,5 % pro Quartalszeitraum.
  • Verteilungen von Einkommen (Nicht-Kapital) sind im Allgemeinen von Ausstiegsgebühren befreit.

Was ist eine Ausreisegebühr?

Eine Austrittsgebühr ist eine Erbschaftsteuerabgabe, die anfällt, wenn Kapital aus einem relevanten Vermögenstrust austritt. Dies umfasst Ausschüttungen an Begünstigte, die Übertragung von Vermögenswerten aus dem Trust und Fälle, in denen Vermögen nicht mehr als relevantes Vermögen gilt.[1]

Zweck der Austrittsgebühren (sowie der Gebühren zum zehnjährigen Jubiläum) ist es, sicherzustellen, dass das Vermögen eines Trusts einer im Wesentlichen gleichen Erbschaftsteuerbelastung unterliegt wie das persönlich gehaltene Vermögen. Ohne diese Gebühren könnten Vermögenswerte unbegrenzt im Trust verbleiben, ohne der Erbschaftsteuer zu unterliegen.

Wenn Ausreisegebühren anfallen

Austrittsgebühren werden ausgelöst durch:[2]

  • Kapitalausschüttungen — Kapitalzahlungen an Begünstigte
  • Termine ausgebucht — Übertragung von Vermögenswerten aus dem Trust an einen Begünstigten
  • Vertrauen endet — wenn der Trust aufgelöst und die Vermögenswerte verteilt werden
  • Vermögen, das nicht mehr relevant ist — z. B. wenn ein Begünstigter einen absoluten Anspruch erlangt
  • Umsiedlung — Übertragung von Vermögenswerten in einen anderen Trust (wird als Austritt aus dem ersten Trust behandelt)

Ausreisegebühren nicht gelten nicht für Einkommensausschüttungen oder für Kapital, das den Trust innerhalb von 3 Monaten nach seiner Errichtung oder innerhalb von 3 Monaten nach seinem 10-jährigen Jubiläum verlässt.

Auszugsgebühren nach dem ersten 10-jährigen Jubiläum

Wenn Kapital zwischen den zehnjährigen Jahrestagen aus dem Trust abfließt, basiert die Austrittsgebühr auf dem zum jeweiligen Stichtag geltenden Satz. letzten Jahrestag:[3]

  1. Nimm die effektiver Preis aus der letzten Gebühr zum 10-jährigen Jubiläum
  2. Teilen durch 40
  3. Multipliziere mit der Anzahl der komplette Quartiere seit dem letzten Jahrestag
  4. Wenden Sie diesen Zinssatz auf den Wert des aus dem Trust ausscheidenden Vermögens an.

Beispiel: Ein Trust hatte eine durchschnittliche Rendite von 4,2 % über zehn Jahre. Drei Jahre und zwei Monate später (nach 13 vollen Quartalen) werden 100.000 £ Kapital ausgeschüttet. Ausstiegsgebühr: 4,2 % ÷ 40 × 13 = 1.365%Steuer: 100.000 £ × 1,365 % = £1,365.

Ausstiegsgebühren vor dem ersten Jahrestag

Verlässt Kapital den Trust vor dessen erstem zehnten Jahrestag, so kann kein Zinssatz für den vorherigen Jahrestag angewendet werden. Stattdessen gilt: Nominalzins wird berechnet auf der Grundlage von:[2]

  • Der Wert des Treuhandvermögens zum Zeitpunkt der Errichtung der Treuhand.
  • Alle vom Stifter in den 7 Jahren vor der Errichtung des Trusts vorgenommenen CLTs.
  • Der Nullzinsbereich zum Zeitpunkt des Austritts

Die Formel folgt dann dem gleichen Ansatz: Effektivzins ÷ 40 × Anzahl der abgeschlossenen Quartale seit der Gründung des Trusts.

Zusammenfassung der Austrittsgebühren

10-Jahres-ZinssatzAusstieg nach 1 Jahr (4 Quartalen)Ausstieg nach 5 Jahren (20 Quartalen)Ausscheiden nach 9 Jahren (36 Quartalen)
2%0.20%1.00%1.80%
4%0.40%2.00%3.60%
6%0.60%3.00%5.40%

Ausgenommene Ausgänge

Bestimmte Ausgänge sind von der Gebühr ausgenommen:

  • Verteilungen innerhalb 3 Monate Gründung des Trusts
  • Verteilungen innerhalb 3 Monate zum 10-jährigen Jubiläum
  • Zahlungen von Einkommen (nicht Kapital) an Begünstigte
  • Zahlungen für Kosten der Treuhandverwaltung und Gebühren
  • Überweisungen an Wohltätigkeit oder für nationale Zwecke

Planungspunkt: Soweit möglich, sollten Treuhänder Kapitalausschüttungen unmittelbar nach dem zehnjährigen Jubiläum vornehmen (innerhalb der ersten drei Monate für eine Ausstiegsgebühr von null oder zu Beginn des nächsten Jahrzehnts für eine minimale Gebühr). Je später im Zehnjahreszyklus eine Ausschüttung erfolgt, desto höher ist die Ausstiegsgebühr.

Berichterstattung und Zahlung

Die Treuhänder müssen die Ausstiegskosten der HMRC mithilfe des Formulars melden. IHT100 und das entsprechende Ereignisformular. Die Steuer ist sechs Monate nach Ende des Monats fällig, in dem das steuerpflichtige Ereignis eingetreten ist. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Wann entsteht eine Austrittsgebühr?

Eine Austrittsgebühr fällt an, wenn Kapital (nicht Einkommen) aus einem relevanten Vermögenstrust austritt, sei es durch Ausschüttung an Begünstigte, Übertragung von Vermögenswerten aus dem Trust oder Auflösung des Trusts. Sie fällt auch an, wenn Vermögen aufhört, relevantes Vermögen innerhalb des Trusts zu sein.

Wie wird die Austrittsgebühr berechnet?

Der Austrittszinssatz basiert auf dem effektiven Zinssatz zum letzten 10-Jahres-Jahrestag, geteilt durch 40 und multipliziert mit der Anzahl der abgeschlossenen Quartale seit diesem Jahrestag. Erfolgt der Austritt vor Ablauf des ersten 10-Jahres-Jahres, wird stattdessen ein fiktiver Eintrittszinssatz berechnet.

Wird bei Gewinnausschüttungen eine Ausstiegsgebühr erhoben?

Nein. Ausschüttungen von Treuhandeinkünften an Begünstigte unterliegen keinen Austrittsgebühren. Nur Kapitalausschüttungen (oder die Ausgliederung von Vermögen, das nicht mehr als relevantes Vermögen gilt) lösen die Gebühren aus. Im Treuhandvermögen verbleibende und angesammelte Einkünfte werden jedoch zu Kapital und unterliegen bei Ausschüttung den Austrittsgebühren.

Können Ausstiegsgebühren vermieden werden?

Austrittsgebühren lassen sich minimieren, aber nicht vollständig vermeiden, wenn Kapital aus dem Trust entnommen werden muss. Eine Ausschüttung unmittelbar nach dem zehnjährigen Jubiläum (wenn die Quartalszählung von Neuem beginnt) kann die Gebühr reduzieren. Auch die Ausschüttung von Vermögenswerten, die für BPR oder APR qualifiziert sind, kann hilfreich sein.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Stiftungen und Erbschaftssteuer — GOV.UK
  2. IHTM42000 – Relevantes Objekt: Ausfahrtgebühren — HMRC
  3. IHTM42120 – Ausfahrtgebühren: anteilige Gebühr — HMRC

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