Ausgenommene Güter

Bei einem von der Erbschaftsteuer befreiten Nachlass kommt eine vereinfachte IHT-Meldepflicht in Frage – das Formular IHT400 ist nicht erforderlich, und die IHT-Informationen werden stattdessen in den Erbschaftsantrag aufgenommen.

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Wichtigste Fakten

  • Ausgenommene Güter tun nicht Sie benötigen ein vollständiges IHT400-Formular – die IHT-Details sind im Erbschaftsantrag enthalten.
  • Es gibt drei Kategorien: geringer Wert Anwesen, befreit Nachlässe (Ehepartner/Wohltätigkeitsorganisation) und ausländischer Wohnsitz Anwesen.
  • Seit Januar 2022 waren die Schwellenwerte deutlich erhöhtDas bedeutet, dass mehr Anwesen als ausgenommen gelten.
  • Für ein minderwertiges AnwesenDer Bruttowert darf den NRB (einschließlich eines übertragbaren NRB) nicht überschreiten.
  • Für einen befreites VermögenDer Bruttowert kann bis zu 3 Millionen Pfund betragen, wenn der Überschuss an den Ehepartner oder eine Wohltätigkeitsorganisation geht.

Was ist ein ausgenommener Nachlass?

Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Nachlass ist ein solcher, der bestimmte Bedingungen der Erbschaftsteuerverordnung (Abgabe der Steuererklärung) (Ausgenommene Nachlässe) erfüllt. Für diese Nachlässe müssen die Nachlassverwalter kein vollständiges Formular IHT400 beim HMRC einreichen. Stattdessen werden die Erbschaftsteuerinformationen direkt in den Erbscheinsantrag aufgenommen.[1]

Seit Januar 2022 wurden die Ausnahmeregelungen für Nachlässe deutlich vereinfacht, sodass nun die überwiegende Mehrheit der Nachlässe im Vereinigten Königreich (rund 90 %) für dieses vereinfachte Verfahren in Frage kommt.

Drei Kategorien von ausgenommenen Vermögenswerten

Es gibt drei Kategorien von ausgenommenen Vermögenswerten:[2]

1. Ausgenommene Nachlässe mit geringem Wert

Die häufigste Kategorie. Die Bedingungen sind:

  • Der Bruttowert überschreitet nicht den verfügbaren Freibetrag (bis zu 650.000 £, wenn ein übertragbarer Freibetrag von einem vorverstorbenen Ehepartner verfügbar ist)
  • Der Verstorbene war im Vereinigten Königreich ansässig hindurch
  • Auslandsvermögen dürfen nicht überschreiten £100,000
  • Zum Anwesen gehören nicht Vermögen (mit wenigen Ausnahmen)
  • Spezifiziert lebenslange Übertragungen nicht mehr als 250.000 £

2. Steuerbefreite Nachlässe

Bei größeren Nachlässen, bei denen der Überschuss an befreite Erben geht:

  • Der Bruttowert überschreitet nicht 3 Millionen Pfund
  • Das zu versteuernde Nettovermögen (nach Abzug der Freibeträge für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und gemeinnützige Organisationen) liegt innerhalb des verfügbaren Freibetrags.
  • Der Überschuss über dem NRB geht vollständig an einen überlebender Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder zu Wohltätigkeit
  • Der Verstorbene hatte seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich.

3. Ausgenommene Nachlässe für Personen mit ausländischem Wohnsitz

Für Verstorbene ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich:

  • Der Verstorbene war nie in Großbritannien ansässig
  • Der Immobilien in Großbritannien Der Wert übersteigt nicht 150.000 £.
  • Der Nachlass besteht ausschließlich aus Vermögenswerten im Vereinigten Königreich (keine feststehenden Immobilien).

Wichtigster Punkt: Selbst wenn ein Nachlass als ausgenommen gilt, behält sich HMRC das Recht vor, innerhalb von [Zeitraum einfügen] die vollständige Erbschaftsteuererklärung IHT400 zu verlangen. 35 Tage der Erteilung des Erbscheins. Die Nachlassverwalter sollten für diesen Fall vollständige Aufzeichnungen führen.

Ausgenommene vs. nicht ausgenommene Nachlässe

BesonderheitAusgenommenes VermögenNicht ausgenommenes Vermögen
Erforderliches HMRC FormularKeine (Erbschaftsteuerdetails im Erbschaftsantrag)IHT400 + Zeitpläne
Erbschaftsteuer zu zahlenNEINHängt vom Wert des Nachlasses ab.
Maximaler Bruttowert650.000 £ (geringer Wert) oder 3 Mio. £ (befreit)Keine Grenzen
Ablauf des NachlassverfahrensSchneller – keine Bearbeitungsverzögerung HMRCLangsamer – warten Sie auf die Quittung HMRC
Risiko HMRC UntersuchungHMRC kann die IHT400-Erklärung innerhalb von 35 Tagen anfordern.HMRC kann bis zu 20 Jahre zurückliegende Daten erfragen.

Die Änderungen im Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 wurden die Ausnahmeregelungen für Nachlässe grundlegend reformiert:[3]

  • Der Formular IHT205 wurde abgeschafft – die Ausnahmeregelung für Nachlassinformationen ist nun Teil des Erbscheinsantrags.
  • Der Freibetrag wurde von 1 Million Pfund auf 3 Millionen Pfund erhöht.
  • Der Schenkungsschwellenwert wurde auf 250.000 Pfund erhöht
  • Der Vertrauensbedingung wurde gelockert, um einzelne Treuhandanteile bis zu 250.000 £ zu ermöglichen.
  • Das Ergebnis: ungefähr 90 % der nicht steuerpflichtigen Nachlässe Sie müssen kein HMRC -Formular mehr ausfüllen.

Praktischer Tipp: Auch bei befreiten Nachlässen empfiehlt es sich, ein vollständiges Vermögensverzeichnis zu erstellen, so als würden Sie das Formular IHT400 ausfüllen. Dies gewährleistet genaue Nachlasswerte und dient als Nachweis, falls HMRC später eine vollständige Steuererklärung anfordert.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein ausgenommener Nachlass?

Ein befreiter Nachlass ist ein Nachlass, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt und somit eine vereinfachte Erbschaftsteuererklärung ermöglicht. Anstatt das vollständige Formular IHT400 auszufüllen, geben die Nachlassverwalter die Erbschaftsteuerinformationen im Erbschaftsteuerantrag an. Für einen qualifizierten befreiten Nachlass fällt keine Steuer an.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung eines minderwertigen Nachlasses als Ausnahme erfüllt sein?

Der Bruttowert des Nachlasses darf den verfügbaren Freibetrag (einschließlich etwaiger übertragbarer Freibeträge eines vorverstorbenen Ehegatten) nicht überschreiten. Der Nachlass muss vollständig im Vereinigten Königreich beheimatet sein, wobei bestimmte ausländische Vermögenswerte 100.000 £ nicht übersteigen dürfen. Bestimmte Bedingungen für Treuhandverhältnisse und Schenkungen zu Lebzeiten gelten ebenfalls.

Kann ein Nachlass im Wert von über 325.000 £ von der Regelung ausgenommen werden?

Ja. Wenn ein übertragbarer Freibetrag vom vorverstorbenen Ehepartner verfügbar ist, kann der Freibetrag bis zu 650.000 £ betragen. Darüber hinaus können „freigestellte Nachlässe“ einen Bruttowert von bis zu 3 Millionen £ aufweisen, wenn der den Freibetrag übersteigende Betrag an den Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner oder eine gemeinnützige Organisation geht.

Was hat sich im Januar 2022 geändert?

Ab dem 1. Januar 2022 wurden die Regelungen für befreite Nachlässe deutlich gelockert. Das Formular IHT205 wurde abgeschafft, und die Erbschaftsteuererklärung für befreite Nachlässe wurde in den Antrag auf Erbschaftsteuererklärung integriert. Die Freibeträge wurden angehoben und die Bedingungen vereinfacht, sodass nun rund 90 % der Nachlässe als befreit gelten.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Beantragung des Erbscheins — GOV.UK
  2. IHTM06012 – Ausgenommene Liegenschaften — HMRC
  3. Änderungen bei der Erbschaftsteuererklärung ab Januar 2022 — GOV.UK

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