Die Nullsatzgruppe (325.000 £)

Der Freibetrag (Nil-Rate Band, NRB) ist der Teil eines Nachlasses, der von der Erbschaftsteuer befreit ist – derzeit 325.000 £, eingefroren bis mindestens April 2028.

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Wichtigste Fakten

  • Die NRB für 2026/27 ist £325,000 pro Person.
  • Der Wert ist seitdem bei 325.000 £ eingefroren. April 2009 und ist nachweislich bis mindestens eingefroren. April 2028.
  • Beliebig ungenutzte NRB kann auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
  • Ehepaare können effektiv einen gemeinsamen NRB von bis zu £650,000.
  • Geschenke gemacht innerhalb 7 Jahre Im Todesfall muss der NRB aufgebraucht werden, bevor er auf den Nachlass angewendet wird.

Was ist die Nullsteuerklasse?

Der Freibetrag (Nullsatzband) ist die Grenze, unterhalb derer keine Erbschaftsteuer anfällt. Er ist die wichtigste Kennzahl bei der Erbschaftsteuer: Die ersten 325.000 £ des Nachlasses einer Person werden mit 0 % (Nullsatz) besteuert, nur der darüber hinausgehende Betrag wird mit 40 % besteuert.[1]

SteuerjahrNullsatzbandStatus
2025/26£325,000Gefroren
2024/25£325,000Gefroren
2023/24£325,000Gefroren
2009/10 – 2022/23£325,000Gefroren
2008/09£312,000
2007/08£300,000

Wie die NRB in der Praxis funktioniert

Der NRB wird auf die „kumulierte Summe“ der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen des Verstorbenen angewendet. Dies umfasst:[2]

  • Der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes
  • Beliebig kostenpflichtige Übertragungen auf Lebenszeit (CLTs), die in den 7 Jahren vor dem Tod erstellt wurden
  • Beliebig potenziell befreite Übertragungen (PETs), die scheitern, weil der Spender innerhalb von 7 Jahren verstorben ist

Die NRB ist für Transfers vorgesehen. chronologische Reihenfolge — Die älteste Übertragung wird zuerst mit dem Freibetrag für nichtselbstständige Vermögen (NRB) besteuert. Wenn die Übertragungen zu Lebzeiten den gesamten Freibetrag für nichtselbstständige Vermögen (NRB) ausschöpfen, wird der gesamte Nachlass mit 40 % besteuert.

Beispiel: Sarah hat fünf Jahre vor ihrem Tod 200.000 £ in eine Stiftung eingebracht. Ihr Nachlass beträgt 400.000 £. Die Erbschaftsteuer (CLT) in Höhe von 200.000 £ beansprucht 200.000 £ ihres Freibetrags (NRB), sodass 125.000 £ für ihren Nachlass verbleiben. Die Erbschaftsteuer (IHT) beträgt somit (400.000 £ − 125.000 £) × 40 % = 110.000 £.

Übertragbares Nullsatzband (TNRB)

Seit Oktober 2007 ist jede NRB unbenutzt Beim ersten Todesfall kann der Freibetrag auf den Nachlass des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Dies wird als übertragbarer Freibetrag (Transferable Null-Rate Band, TNRB) bezeichnet.[3]

Wichtigste Punkte zu TNRB:

  • Es ist das ungenutzter Prozentsatz dass es sich um Überweisungen handelt, nicht um einen festen Betrag
  • Wenn der erste Ehepartner seinen NRB nicht genutzt hat (z. B. alles dem Ehepartner vermacht hat), 100 % Übertragungen
  • Der übertragene Prozentsatz wird auf den jeweils gültigen NRB angewendet. zweiter Tod
  • Du musst beanspruchen TNRB — wird nicht automatisch angewendet (verwenden Sie das Formular IHT402).
  • Für den Anspruch gibt es keine zeitliche Begrenzung – er gilt auch dann, wenn der erste Todesfall Jahrzehnte zurückliegt.

Beispiel: John starb 2005, als der Freibetrag für die Altersvorsorge 275.000 £ betrug. Er vererbte alles seiner Frau Mary, ohne dabei seinen Freibetrag auszuschöpfen. Mary stirbt 2026/27, als der Freibetrag 325.000 £ beträgt. Der Nachlass beansprucht 100 % von Johns nicht genutztem Freibetrag, wodurch Mary ein effektiver Freibetrag von 325.000 £ + 325.000 £ = 275.000 £ erhält. £650,000.

NRB kombiniert mit dem Wohnsitz-Nullsatzband

Der Wohnsitz-Nullsatzband Der RNRB (Residential Home Retirement Allowance) ist eine separate, zusätzliche Freigrenze von bis zu 175.000 £, die gilt, wenn ein qualifiziertes Eigenheim an direkte Nachkommen vererbt wird. In Kombination mit dem regulären NRB (Non-Residential Relief Allowance) gilt Folgendes:[2]

SzenarioNRBRNRBVollständig steuerfrei
Einzelperson£325,000£175,000£500,000
Ehepaar (beide NRBs & RNRBs versetzt)£650,000£350,000£1,000,000

Strategien für die Nutzung der NRB

Verschiedene Ansätze der Nachlassplanung nutzen den NRB effektiv:

  • NRB-Vermächtnis in einem Testament — 325.000 £ werden den Kindern (oder einem Treuhandfonds) hinterlassen, der Rest geht an den Ehepartner; der Freibetrag für den ersten Todesfall wird genutzt
  • sich auf TNRB verlassen — im Todesfall des ersten Todesfalls alles dem Ehepartner zu vererben und im Todesfall des zweiten Todesfalls den übertragbaren Freibetrag für Nichtansässige geltend zu machen. Dies ist einfacher, aber weniger flexibel.
  • Geschenke fürs Leben — frühzeitig Schenkungen tätigen (und 7 Jahre überleben), damit der Freibetrag für den Nachlass im Todesfall vollständig zur Verfügung steht
  • Angleichung der Grundstücke — um sicherzustellen, dass beide Ehepartner über ausreichend Vermögen verfügen, um ihre individuellen NRBs nutzen zu können

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Nullsteuergrenze?

Der Freibetrag (Nullsatzband) ist die Erbschaftsteuergrenze – der Teil eines Nachlasses, der mit 0 % (Null) besteuert wird. Für 2026/27 beträgt er 325.000 £. Nur der Wert des Nachlasses, der diesen Freibetrag übersteigt, wird mit 40 % Erbschaftsteuer besteuert.

Kann der Freibetrag zwischen Ehepartnern übertragen werden?

Ja. Wenn der zuerst versterbende Ehepartner seinen Freibetrag nicht vollständig ausschöpft (beispielsweise weil er alles dem überlebenden Ehepartner im Rahmen des Ehegattenfreibetrags vermacht), kann der nicht genutzte Prozentsatz auf den Nachlass des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Dadurch kann sich der Freibetrag effektiv auf 650.000 £ verdoppeln.

Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten auf den Freibetrag aus?

Steuerpflichtige Schenkungen zu Lebzeiten (z. B. Schenkungen in eine Stiftung) und potenziell steuerbefreite Schenkungen, die scheitern (weil der Schenker innerhalb von 7 Jahren verstirbt), werden in chronologischer Reihenfolge mit dem Freibetrag verrechnet. Reichen diese Schenkungen den Freibetrag aus, wird der gesamte Nachlass mit 40 % besteuert.

Warum wurde der Nullsteuersatz eingefroren?

Der Freibetrag für Erbschaften (NRB) ist seit April 2009 aus Gründen der Staatseinnahmen bei 325.000 £ eingefroren. Trotz der Inflation haben die aufeinanderfolgenden Regierungen diesen Wert beibehalten. Real bedeutet dies, dass jedes Jahr mehr Nachlässe der Erbschaftsteuer unterliegen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erbschaftsteuersätze und Freibeträge — GOV.UK
  2. Freibetrag für die Erbschaftsteuer und Freibetrag für den Wohnsitz — GOV.UK
  3. Übertragbares Nullsatzband — GOV.UK
  4. IHTM43001 – Übertragbares Nullsatzband — HMRC

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