Der 60-Tage-CGT-Immobilienbericht

Beim Verkauf einer britischen Wohnimmobilie mit Gewinn müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Verkaufs eine Kapitalertragsteuererklärung abgeben und die Steuer entrichten. Hier erfahren Sie, wer zur Abgabe verpflichtet ist, wie die Erklärung abläuft und welche Strafen bei verspäteter Abgabe drohen.

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Wichtigste Fakten

  • Einwohner des Vereinigten Königreichs müssen den Kauf von Wohnimmobilien im Vereinigten Königreich melden und die Kapitalertragsteuer (CGT) entrichten. innerhalb von 60 Tagen bis zum Fertigstellungstermin.
  • Nicht-EU-Bürger müssen sich melden alle Immobilienverkäufe in Großbritannien innerhalb von 60 Tagen – auch wenn kein Gewinn erzielt wird.
  • Die Steuererklärung wird über HMRC -Portal eingereicht. Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Großbritannien Online-Dienst.
  • Ein Anfang Strafe von 100 Pfund beantragt verspätete Einreichung (innerhalb von 6 Monaten).
  • Der Gewinn muss auch in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. jährliche Selbstveranlagungserklärung, unter Anrechnung bereits gezahlter Steuern.

Wer muss die Einreichung vornehmen?

Die 60-Tage-Frist für die Meldung der Kapitalertragsteuer auf Immobilien gilt in zwei Hauptsituationen:[1]

Einwohner des Vereinigten Königreichs

In Großbritannien ansässige Privatpersonen, Treuhänder und Nachlassverwalter müssen innerhalb von 60 Tagen eine Meldung abgeben, wenn sie Vermögen veräußern. Wohnimmobilien in Großbritannien und es gibt CGT zu zahlen. Du tust nicht Sie müssen einen Antrag stellen, wenn:

  • Der Gewinn ist vollständig gedeckt durch Befreiung von der Befreiung für Privatwohnungen (Ihr Hauptwohnsitz)
  • Der Gewinn ist durch die Jährlicher Freibetrag und andere Vergünstigungen, sodass keine Steuer fällig wird
  • Die Entsorgung führt zu einem Verlust

Nicht-britische Staatsbürger

Personen mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens müssen eine 60-Tage-Erklärung abgeben am alle Veräußerungen von Immobilien im Vereinigten Königreich (Wohn- und Gewerbeimmobilien), unabhängig davon, ob ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wird.Dies ist eine strengere Anforderung als für Einwohner Großbritanniens.

Gewerbeimmobilien: Die 60-Tage-Meldepflicht für Einwohner des Vereinigten Königreichs gilt nur für Wohnen Immobilien. Gewinne aus Gewerbeimmobilien werden wie üblich im Rahmen der Selbstveranlagung angegeben. Personen mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens müssen alle Veräußerungen von Immobilien in Großbritannien melden.[2]

Die 60-Tage-Frist

Der 60-Tage-Zeitraum beginnt am Fertigstellungsdatum (Das Datum des rechtlichen Eigentumsübergangs), nicht das Datum des Vertragsabschlusses. Wichtige Punkte:

  • Der Fertigstellungstermin ist üblicherweise der Zeitpunkt, an dem der Käufer bezahlt und die Schlüssel erhält.
  • Bei unbedingten Verträgen kann dies das Datum des Vertragsabschlusses selbst sein.
  • Erfolgt die Fertigstellung in Etappen, ist der maßgebliche Zeitpunkt derjenige, an dem die Veräußerung für Zwecke der Kapitalertragsteuer als erfolgt gilt.
  • Sowohl die Rücksendung als auch die Zahlung müssen innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

So reichen Sie die Steuererklärung ein

Die Steuererklärung wird über den Online-Service der HMRC eingereicht:[1]

  1. Melden Sie sich bei Ihrem Konto an Government Gateway-Konto (oder erstellen Sie einen)
  2. Navigieren Sie zu „Kapitalertragsteuer auf Immobilien im Vereinigten Königreich“ Service
  3. Geben Sie die Details der Immobilie ein (Adresse, Art).
  4. Geben Sie die Entsorgungsdatum Und Erlös aus der Veräußerung
  5. Geben Sie die Erwerbsdatum Und Anschaffungskosten
  6. Füge beliebige hinzu zulässige Kosten (Verbesserungen, Gebühren)
  7. Beanspruchen Sie irgendeine Reliefs (PRR, Mietbeihilfe, Verluste)
  8. Geben Sie Ihre Daten ein geschätztes Einkommen für das Steuerjahr (zur Ermittlung des Kapitalertragsteuersatzes)
  9. Der Service berechnet die fällige Kapitalertragsteuer.
  10. Steuer bezahlen (Online-Banking, Debitkarte oder andere Zahlungsmethoden)

Schätzungen sind zulässig: Sollten Ihnen zum 60-Tage-Zeitpunkt keine genauen Zahlen vorliegen (beispielsweise, weil Ihr Jahreseinkommen noch nicht endgültig feststeht), können Sie plausible Schätzungen verwenden. Sie können die Angaben später in Ihrer Einkommensteuererklärung korrigieren; etwaige Über- oder Unterzahlungen werden dann automatisch ausgeglichen.[1]

Strafen für verspätete Einreichung

VerzögerungStrafe
Bis zu 6 Monate verspätetanfängliche feste Strafe von 100 £
6 – 12 Monate verspätetZusätzliche 300 £ oder 5 % der fälligen Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
Über 12 Monate verspätetWeitere 300 £ oder 5 % der fälligen Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist)

Zusätzlich, Interesse Die Zinsen werden auf alle unbezahlten Steuern ab dem Fälligkeitsdatum (60 Tage nach Fertigstellung) erhoben. Der Zinssatz entspricht dem Basiszinssatz der Bank of England zuzüglich 2,5 %.

Zahlungsmethoden

Sie können die Kapitalertragsteuer wie folgt bezahlen:

  • Online-Banking (Schnellere Zahlungen, CHAPS)
  • Debitkarte über den Online-Dienst
  • Lastschriftverfahren (falls bereits bei HMRC registriert)
  • Banküberweisung unter Angabe der Zahlungsreferenz

Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit: Bei Sofortüberweisungen erfolgt die Zustellung in der Regel am selben oder am nächsten Werktag, bei CHAPS-Zahlungen erfolgt die Zustellung noch am selben Tag, sofern sie vor dem Annahmeschluss abgeschickt werden.

Berichterstattung über die Selbsteinschätzung

Die Einreichung der 60-Tage-Rückmeldung bedeutet nicht Ihre Verpflichtungen zur Selbstveranlagung ersetzen. Sie müssen außerdem:[3]

  • Berücksichtigen Sie den Gewinn in Ihrem SA108 (Zusammenfassung der Kapitalgewinne) Seiten
  • Geben Sie den Betrag der bereits über die 60-Tage-Erklärung gezahlten Kapitalertragsteuer an.
  • HMRC berechnet etwaige zusätzliche Steuern oder Rückerstattungen auf Grundlage Ihrer endgültigen Einkommenszahlen.

Mehrere Veräußerungen in einem Steuerjahr

Wenn Sie in einem Steuerjahr mehr als eine Immobilie verkaufen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. separate 60-Tage-Rückgabe Für jede Veräußerung. Der jährliche Freibetrag kann nur einmal für alle Veräußerungen im Jahr genutzt werden, daher wird er auf die erste eingereichte Steuererklärung angewendet und kann nicht in nachfolgenden Steuererklärungen erneut geltend gemacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die 60-Tage-CGT-Immobiliensteuererklärung einreichen?

Beim Verkauf oder der Veräußerung von Wohnimmobilien im Vereinigten Königreich, sofern Kapitalertragsteuer anfällt, müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach dem Abschlussdatum eine Steuererklärung einreichen. Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen müssen die Steuererklärung unabhängig von einem Gewinn oder Verlust innerhalb von 60 Tagen einreichen.

Wie reiche ich die 60-Tage-CGT-Immobiliensteuererklärung ein?

Sie reichen Ihre Steuererklärung online über den Service „Capital Gains Tax on UK property“ der britischen HMRC ein. Dafür benötigen Sie ein Government Gateway-Konto. Sie geben die Daten der Immobilie, des Verkaufs, der Kosten und etwaiger Steuervergünstigungen ein. Der Service berechnet die fällige Steuer, die Sie gleichzeitig entrichten.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Einreichung?

Bei einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung bis zu sechs Monate wird eine anfängliche Strafe von 100 £ fällig. Nach sechs Monaten beträgt die Strafe zusätzlich 300 £ oder 5 % der fälligen Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Nach zwölf Monaten wird eine weitere Strafe von 300 £ oder 5 % fällig. Auf die nicht gezahlte Steuer fallen außerdem Zinsen an.

Muss ich das trotzdem in meiner Steuererklärung angeben?

Ja. Auch wenn Sie die 60-Tage-Meldung eingereicht und die Steuer bezahlt haben, muss der Gewinn in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung (SA108-Seiten) angegeben werden. Die bereits über die 60-Tage-Meldung gezahlte Steuer wird angerechnet.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Melden und zahlen Sie die Kapitalertragsteuer auf Immobilien in Großbritannien — GOV.UK
  2. Handbuch für Kapitalgewinne: CG73920 – 60-Tage-Meldepflicht — HMRC
  3. Selbstveranlagung: Zusammenfassung der Kapitalgewinne (SA108) — HMRC

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