Wichtigste Fakten
- EIS-Aktien gehalten für 3+ Jahre sind völlig von der Kapitalertragsteuer befreit zur Entsorgung.
- Gewinne aus jeglichem Vermögenswert können sein verschoben durch Reinvestition in EIS-qualifizierte Aktien.
- SEIS-Aktien gehalten für 3+ Jahre sind auch CGT-befreit zur Entsorgung.
- SEIS-Reinvestitionserleichterungen ausgenommen 50 % des reinvestierten Gewinns im Steuerjahr 2026/27.
- Maximale EIS-Investition: 1 Million Pfund pro Jahr (oder 2 Millionen Pfund, wenn in wissensintensive Unternehmen investiert wird).
Überblick über EIS und SEIS
Das Enterprise Investment Scheme (EIS) und das Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) sind staatlich geförderte Risikokapitalprogramme, die Investitionen in kleine, risikoreiche Handelsunternehmen fördern sollen. Beide Programme bieten Investoren großzügige Steuervorteile, darunter erhebliche Kapitalertragsteuererleichterungen.[1]
| Besonderheit | EIS | SEIS |
|---|---|---|
| Einkommensteuererleichterung | 30% | 50% |
| Maximale jährliche Investition | 1 Mio. £ (2 Mio. £ für KICs) | £200,000 |
| Mindesthaltedauer | 3 Jahre | 3 Jahre |
| CGT-Befreiung bei Veräußerung | Ja | Ja |
| Aufschub der Kapitalertragsteuer (Reinvestition) | Ja (unbegrenzt) | Ja (50 % Gewinn) |
| Schadenersatzleistungen verfügbar | Ja | Ja |
EIS: CGT-Befreiung bei Veräußerung
Beim Verkauf von EIS-qualifizierten Aktien wird jeder Gewinn als vollständig befreit von CGT, bereitgestellt:[4]
- Sie haben die Einkommensteuerermäßigung im Rahmen des EIS-Programms für die Aktien beantragt, und dieser Antrag wurde nicht zurückgezogen.
- Sie hielten die Aktien für eine mindestens 3 Jahre
- Das Unternehmen erfüllte während des gesamten dreijährigen Zeitraums weiterhin die EIS-Qualifikationsbedingungen.
Wenn die Aktien mit Verlust verkauft werden, können Sie einen Verlustausgleich geltend machen – der zulässige Verlust wird um den Betrag der einbehaltenen EIS-Einkommensteuerermäßigung reduziert und kann entweder mit Kapitalgewinnen oder Einkommen verrechnet werden.
EIS: Aufschub der Kapitalertragssteuer
Die EIS-Steuerstundung ermöglicht es Ihnen, einen steuerpflichtigen Gewinn aufzuschieben. jegliches Vermögen durch Reinvestition eines Betrags in Höhe des Gewinns in EIS-qualifizierte Aktien. Wichtigste Punkte:[3]
- Der Gewinn kann entstehen bei jegliche Art von Vermögenswerten (Immobilien, Aktien, sonstige Betriebsvermögenswerte)
- Die EIS-Anteile müssen im Zeitraum vom 1 Jahr vorher bis 3 Jahre nachher die Veräußerung, die zu dem Gewinn führte
- Es gibt keine Obergrenze auf die Höhe des Gewinns, der aufgeschoben werden kann
- Sie müssen keinen Mindestanteil am Unternehmen halten.
- Eine Steuerstundung ist auch dann möglich, wenn Sie keine Einkommensteuerermäßigung im Rahmen des EIS-Programms beantragen.
Wann wird der aufgeschobene Gewinn realisiert? Der aufgeschobene Gewinn wird steuerpflichtig, wenn Sie die EIS-Anteile veräußern, das Unternehmen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder Sie innerhalb von drei Jahren Ihren Wohnsitz außerhalb Großbritanniens verlegen. Halten Sie die Anteile drei Jahre oder länger und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung, ist der Gewinn aus den EIS-Anteilen selbst steuerfrei – der aufgeschobene Gewinn aus dem ursprünglichen Vermögenswert wird jedoch weiterhin steuerpflichtig.
SEIS: CGT-Vorteile
SEIS bietet ähnliche CGT-Vorteile wie EIS, jedoch mit einem wichtigen Zusatz – der SEIS-Reinvestitionsbefreiung:[2]
SEIS-Kapitalertragsteuerbefreiung bei Veräußerung
Wie bei EIS sind Gewinne aus SEIS-Aktien von der Kapitalertragsteuer befreit, wenn die Aktien mindestens 3 Jahre gehalten werden und eine Einkommensteuerermäßigung beantragt und beibehalten wurde.
SEIS-Reinvestitionsentlastung
Wenn Sie im selben Steuerjahr, in dem Sie in SEIS-Anteile investieren, einen steuerpflichtigen Gewinn erzielen, 50 % des investierten Betrags Investitionen im Rahmen des SEIS-Programms (bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 £) sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Es handelt sich um eine dauerhafte Befreiung, nicht um eine Stundung.
Wenn Sie beispielsweise einen Gewinn von 100.000 £ erzielen und diese 100.000 £ im selben Steuerjahr in SEIS-Aktien investieren, sind 50.000 £ des Gewinns (50 % von 100.000 £) steuerfrei. Die verbleibenden 50.000 £ unterliegen der regulären Kapitalertragsteuer.
Bedingungen für die Qualifizierung von Unternehmen
Damit Anleger die Vorteile der Kapitalertragssteuer in Anspruch nehmen können, muss das Unternehmen während des gesamten Förderzeitraums strenge Bedingungen erfüllen:[1]
- Muss ein nicht börsennotiertes Unternehmen (AIM-notierte Unternehmen können sich für EIS qualifizieren)
- Muss mitführen qualifizierender Handel (Die meisten Branchen sind qualifiziert, ausgenommen sind jedoch Immobilienentwicklung, Finanzdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen)
- Es dürfen weniger als 250 Mitarbeiter (EIS) oder 25 Mitarbeiter (SEIS)
- Das Bruttovermögen darf nicht überschreiten 15 Millionen Pfund (EIS) oder £350,000 (SEIS) vor der Investition
- Das Unternehmen muss unter einem bestimmten Kurs gehandelt worden sein. 7 Jahre (EIS) oder 3 Jahre (SEIS) ab dem ersten kommerziellen Verkauf
Praktische Planungspunkte
- Timing: Sie können in EIS-Anteile investieren. vor die Veräußerung, die den Gewinn generiert, vorausgesetzt, die Veräußerung erfolgt innerhalb von 3 Jahren nach der EIS-Investition.
- Rücktrag: Die Einkommensteuerermäßigung im Rahmen des EIS-Programms kann auf das vorherige Steuerjahr zurückgetragen werden, die CGT-Aufschubermäßigung bezieht sich jedoch auf das Steuerjahr, in dem der Gewinn entstanden ist.
- Verbundene Personen: Sie dürfen keine Verbindung zum Unternehmen haben (im Allgemeinen dürfen Sie und Ihre Geschäftspartner nicht mehr als 30 % des Unternehmens kontrollieren).
- Vorabzusicherung: Unternehmen können bei der HMRC eine Vorabzusage beantragen, dass sie die Bedingungen des EIS/SEIS erfüllen, bevor Aktien ausgegeben werden.
Tipp: Die Steuerstundung im Rahmen des EIS-Programms ist besonders vorteilhaft in Kombination mit der Kapitalertragsteuerbefreiung. Wenn Sie einen Gewinn von 500.000 £ durch Investitionen in EIS-Aktien stunden, diese mindestens drei Jahre halten und das EIS-Unternehmen erfolgreich ist, ist der Gewinn aus den EIS-Aktien steuerfrei. Der gestundete Gewinn von 500.000 £ wird zwar fällig, kann aber anschließend erneut in weitere EIS-Investitionen gestundet werden – wodurch sich Gewinne potenziell unbegrenzt vorverlagern lassen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Kapitalertragsteuer zahlen, wenn ich EIS-Anteile verkaufe?
Nein, vorausgesetzt, Sie haben die Aktien mindestens drei Jahre lang gehalten und die Einkommensteuerermäßigung im Rahmen des EIS-Programms in Anspruch genommen (und beibehalten). Bei einem Verkauf innerhalb von drei Jahren entfällt die Einkommensteuerermäßigung, und die regulären Kapitalertragsteuerregeln gelten.
Wie funktioniert die Stundung der Kapitalertragssteuer im Rahmen des EIS-Programms?
Erzielen Sie mit einem Vermögenswert einen steuerpflichtigen Gewinn, können Sie diesen aufschieben, indem Sie einen Betrag in Höhe des Gewinns in EIS-qualifizierte Aktien reinvestieren. Der aufgeschobene Gewinn wird fällig, sobald Sie die EIS-Aktien veräußern, das Unternehmen die Förderkriterien verliert oder Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Großbritanniens verlegen.
Kann ich sowohl die Einkommensteuerermäßigung im Rahmen des EIS als auch die Kapitalertragsteuerstundung in Anspruch nehmen?
Ja. Es handelt sich um separate Steuervergünstigungen. Sie können eine Einkommensteuerermäßigung von 30 % auf den investierten Betrag, eine Kapitalertragsteuerbefreiung bei der späteren Veräußerung der EIS-Anteile und einen Kapitalertragsteueraufschub auf einen Gewinn aus einem anderen Vermögenswert geltend machen – alles für dieselbe Investition.
Wie hoch ist der maximale Investitionsbetrag, den ich über SEIS investieren kann?
Die maximale SEIS-Investition, die für eine Einkommensteuerermäßigung in Frage kommt, beträgt 200.000 £ pro Steuerjahr. Das Unternehmen kann insgesamt maximal 250.000 £ über SEIS einwerben.
Weiterführende Literatur
- Erleichterung der Anleger — 18 % Kapitalertragsteuersatz für Aktien nicht börsennotierter Unternehmen
- Kapitalertragsteuer auf Aktien — Allgemeine Regeln für die Veräußerung von Aktien
- Kapitalverluste — wie man die EIS/SEIS-Schadensbeihilfe nutzt
- Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen — alternativer Zinssatz von 18 % für Geschäftsinhaber
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