Wichtigste Fakten
- PRR befreit Gewinne aus Ihrem Hauptwohnsitz von der Kapitalertragsteuer – jedoch nur für Zeiträume tatsächlicher oder fiktiver Nutzung.
- Der letzte 9 Monate Eigentum wird immer als fingierte Nutzung behandelt (unabhängig davon, ob man dort wohnt).
- Bis zu 3 Jahre Abwesenheit aus jeglichem Grund kann als fiktive Nutzung gelten, vorausgesetzt, Sie kehren in die Immobilie zurück, um dort zu wohnen.
- Mietbeihilfe (bis zu £40,000) gilt nun nur noch, wenn Sie Anteilsbelegung mit dem Mieter.
- Wenn Sie zwei Häuser besitzen, können Sie nominieren die innerhalb von 2 Jahren Ihr Hauptwohnsitz sein wird.
So funktioniert PRR
Die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz (Private Residence Relief, PRR) befreit den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die Ihr einziger oder Hauptwohnsitz war, ganz oder teilweise von der Steuer. Die Befreiung wird anhand des Anteils Ihrer Besitzzeit berechnet, in dem die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz gilt.[1]
Die Grundformel lautet:
Steuerfreier Gewinn = Gesamtgewinn × (qualifizierende Monate ÷ Gesamtdauer des Besitzes)
Wenn Sie die Immobilie während der gesamten Besitzdauer als Ihren einzigen Wohnsitz genutzt haben, beträgt der Gewinn 100% befreit Und es gibt nichts zu berichten. Komplikationen entstehen bei längeren Abwesenheitszeiten, geschäftlicher Nutzung oder mehreren Wohnsitzen.
Anrechenbare Abwesenheitszeiten
Bestimmte Zeiträume, in denen Sie nicht Das Wohnen in der Immobilie kann für PRR-Zwecke weiterhin als „fiktive Nutzung“ gelten, vorausgesetzt, Sie haben die Immobilie sowohl vor als auch nach der Abwesenheit als Ihren Hauptwohnsitz genutzt (die „Ausklammerungsregel“):[2]
| Art der Abwesenheit | Maximale Periode | Bedingungen |
|---|---|---|
| Aus welchem Grund auch immer | 3 Jahre (insgesamt, nicht pro Abwesenheit) | Muss anschließend wieder in die Immobilie zurückkehren. |
| Arbeit an einem anderen Ort in Großbritannien (Arbeitgeber erforderlich) | Unbegrenzt | Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis handeln (keine Selbstständigkeit); der Arbeitgeber muss den Umzug verlangen. |
| Arbeiten im Ausland | Unbegrenzt | Jede Beschäftigung im Ausland ist zulässig; sowohl Angestelltenverhältnisse als auch Selbstständigkeit sind möglich. |
Diese zulässigen Abwesenheiten können in beliebiger Reihenfolge genutzt und kombiniert werden. Beispielsweise könnten Sie drei Jahre aus beliebigem Grund abwesend sein, anschließend fünf Jahre im Ausland arbeiten und dann zurückkehren – alle acht Jahre würden als Beschäftigung angerechnet.
Tipp: Die Rückkehrpflicht („Ausnahmeregelung“) wird gelockert, wenn Sie aufgrund einer Anweisung Ihres Arbeitgebers, an einem anderen Ort zu arbeiten, nicht zurückgekehrt sind. In diesem Fall werden die Abwesenheitszeiten dennoch angerechnet, auch wenn Sie nicht physisch zum Betriebsgelände zurückgekehrt sind.
Die Befreiung für den letzten Zeitraum
Der letzten 9 Monaten Eigentum gilt immer als fiktive Nutzung, unabhängig davon, ob man tatsächlich in der Immobilie gewohnt hat. Es genügt, wenn man während der Besitzzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt dort gewohnt hat.[3]
Die letzte Periode betrug 36 Monate bis April 2014, dann 18 Monate bis April 2020 und beträgt nun 9 Monate. Eine verlängerte letzte Periode von 36 Monate Gilt weiterhin, wenn:
- Du bist deaktiviert (wie für Leistungen im Zusammenhang mit Behinderungen definiert)
- Du bist ein Langzeitbewohner eines Pflegeheims
Die Ausnahmeregelung für den letzten Zeitraum ist besonders dann nützlich, wenn Sie bereits in ein neues Zuhause umgezogen sind, Ihr vorheriges Zuhause aber noch nicht verkauft haben.
Vermietungshilfe
Die Vermietungserleichterung sieht eine zusätzliche Befreiung von bis zu £40,000 pro Person (80.000 £ für ein Paar), wenn eine förderfähige Immobilie als Wohnraum vermietet wurde. Seit dem 6. April 2020 gilt die Vermietungserleichterung jedoch nur noch, wenn Sie Anteilsbelegung mit dem Mieter.[4]
Das bedeutet, dass die Steuererleichterung für Vermietungen nun nur noch für Untermietverhältnisse gilt, bei denen ein Mieter mit Ihnen zusammen in Ihrem Haus wohnt. Die Vermietung der gesamten Immobilie, während Sie woanders wohnen – was bisher die häufigste Verwendung der Steuererleichterung war – ist nicht mehr berechtigt.
Soweit dies anwendbar ist, besteht die Erleichterung in der am niedrigsten von:
- Der bereits verfügbare PRR-Betrag
- Der dem Vermietungszeitraum zuzurechnende Gewinn
- £40,000
Zwei Residenzen und Nominierungen
Wenn Sie zwei oder mehr Immobilien besitzen, die als Hauptwohnsitz dienen könnten, können Sie nominieren Welche Person ist für PRR qualifiziert? Die Nominierung muss schriftlich an HMRC erfolgen:[1]
- Innerhalb 2 Jahre den Erwerb der zweiten Immobilie (oder 2 Jahre nach jeder Änderung Ihrer Wohnsitzkombination)
- Eine Nominierung kann sein jederzeit geändert — Die neue Nominierung tritt mit dem Datum der Änderung in Kraft.
- Wird keine Benennung vorgenommen, ermittelt HMRC anhand der Fakten, welche Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist.
Tipp: Eine gängige Planungsstrategie besteht darin, eine Zweitimmobilie (z. B. eine vermietete Immobilie oder ein Ferienhaus) für einen kurzen Zeitraum als Hauptwohnsitz anzugeben und anschließend wieder zum Hauptwohnsitz zurückzukehren. Dadurch wird die PRR-Regelung für diesen Zeitraum und die abschließende neunmonatige Steuerbefreiung gesichert. HMRC kann jedoch Angaben, die keine tatsächliche Nutzung der Immobilie als Wohnsitz widerspiegeln, anfechten.
Geschäftliche Nutzung des Hauses
Wenn ein Teil Ihres Hauses genutzt wird ausschließlich Für geschäftliche Zwecke ist dieser Teil nicht für die PRR qualifiziert. Der Gewinn muss zwischen dem Wohn- und dem Geschäftsnutzungsanteil aufgeteilt werden.[2]
Wenn Sie jedoch einen Raum tagsüber geschäftlich nutzen, er aber abends wieder privat genutzt wird (z. B. ein Gästezimmer als Büro), dann ist dies nicht Die ausschließliche geschäftliche Nutzung und die öffentliche Nutzung sind nicht eingeschränkt. Das Schlüsselwort ist „ausschließlich“ – ein separater Workshop- oder Beratungsraum würde die öffentliche Nutzung einschränken, ein Mehrzweckraum hingegen nicht.
Garten und Gelände
PRR erstreckt sich auf den Garten und das Grundstück des Anwesens bis zu einer Gesamtfläche (einschließlich des Grundstücks des Hauses) von 0,5 Hektar (ungefähr 1,24 Hektar).[3]
Größere Grundstücke können unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen, wenn sie „für die angemessene Nutzung des Wohnhauses erforderlich sind“, wobei Größe und Beschaffenheit des Hauses zu berücksichtigen sind. HMRC interpretiert dies restriktiv – ein bescheidenes Haus auf einem weitläufigen Grundstück wird voraussichtlich keine Steuererleichterung für das überschüssige Land erhalten.
Wenn Sie einen Teil des Gartens separat verkaufen (zum Beispiel zur Bebauung), wird diese Teilveräußerung gesondert behandelt und kann unter Umständen nicht von der PRR profitieren, wenn der Garten zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vom Wohngebäude abgetrennt wurde.
Durchgerechnetes Beispiel
Emma besaß eine Immobilie 15 Jahre lang (180 Monate). Sie wohnte die ersten 5 Jahre (60 Monate) darin, zog dann für 4 Jahre (48 Monate) berufsbedingt ins Ausland und vermietete sie anschließend für die verbleibenden 6 Jahre (72 Monate).
| Zeitraum | Monate | PRR-Status |
|---|---|---|
| Tatsächliche Tätigkeit | 60 | Qualifizierend (tatsächlich) |
| Arbeiten im Ausland | 48 | Anrechenbar (als Beschäftigung im Ausland angesehen) |
| Vermietung (die letzten 9 Monate sind in der Endperiode enthalten) | 63 | Nicht qualifiziert |
| Die letzten 9 Monate | 9 | Qualifikation (letzter Zeitraum) |
| Gesamtqualifikation | 117 von 180 | 65 % befreit |
Wenn Emmas Gesamtgewinn 300.000 £ beträgt, wären davon 195.000 £ (65 %) steuerfrei, sodass 105.000 £ steuerpflichtig wären.
Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich PRR für eine Immobilie, in der ich nie gewohnt habe?
Nein. Sie müssen die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt als Hauptwohnsitz genutzt haben, um Anspruch auf eine dauerhafte Wohnberechtigungsbescheinigung (PRR) zu haben. Die einzige Ausnahme bilden bestimmte Regelungen zur berufsbedingten Unterbringung, bei denen Sie aus beruflichen Gründen woanders wohnen müssen.
Was ist die Befreiung für den letzten Zeitraum?
Die letzten neun Monate des Eigentums berechtigen immer zur Inanspruchnahme der PRR-Förderung, unabhängig davon, ob Sie die Immobilie zu diesem Zeitpunkt bewohnen. Diese Frist wurde im April 2020 von 18 Monaten verkürzt. Für Menschen mit Behinderung und Bewohner von Pflegeheimen bleibt die Frist bei 36 Monaten.
Kann ich die Vermietungsermäßigung in Anspruch nehmen, wenn ich die gesamte Immobilie vermiete?
Seit April 2020 gilt die Vermietungserleichterung nur noch, wenn Sie die Immobilie mit dem Mieter teilen (z. B. wenn ein Untermieter in Ihrem Haus wohnt). Die Vermietung der gesamten Immobilie, während Sie selbst woanders wohnen, berechtigt nicht mehr dazu.
Wie kann ich meinen Hauptwohnsitz angeben?
Sie müssen HMRC innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der zweiten Immobilie (oder innerhalb von zwei Jahren nach jeder Änderung der Wohnsitzkombination) schriftlich benachrichtigen. Die Benennung kann jederzeit geändert werden und tritt mit dem Datum der neuen Benennung in Kraft.
Sind Garten und Grundstück für das PRR-Programm qualifiziert?
Ja, bis zu 0,5 Hektar (ca. 1,24 Acres) einschließlich des Grundstücks, auf dem sich das Haus befindet. Größere Grundstücke können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa für die angemessene Nutzung des Anwesens erforderlich, unter Berücksichtigung seiner Größe und Beschaffenheit, in Frage kommen – dies wird jedoch häufig von HMRC angezweifelt.
Weiterführende Literatur
- Steuerbefreiung für Privatwohnungen (Übersicht) — der grundlegende Leitfaden zu PRR
- Vermietungshilfe — detaillierte Regeln für die Befreiung von der Vermietungssteuer
- Verkauf eines Zweitwohnsitzes — Auswirkungen der Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Zweitimmobilien
- Der 60-Tage-CGT-Immobilienbericht — Wie man Immobilienverkäufe in Großbritannien meldet und bezahlt
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