Wichtigste Fakten
- Der Verkauf eines Einzelunternehmens ist keine einzige Entsorgung — Jeder Vermögenswert wird separat für die Kapitalertragsteuer veräußert.
- Goodwill ist oft der wertvollste steuerpflichtige Vermögenswert und unterliegt der Kapitalertragsteuer.
- Handelsaktien Der Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen des Geschäftsbetriebs wird als Betriebseinkommen und nicht als Kapitalgewinn besteuert.
- BADR bei 18 % (ab dem 6. April 2026) ist die Steuer auf qualifizierte Gewinne anwendbar, wenn Sie das Unternehmen seit mindestens 2 Jahren besitzen.
- Das Unternehmen muss Handel einstellen zur Veräußerung einzelner Vermögenswerte, um die Voraussetzungen für BADR zu erfüllen.
Wie der Verkauf eines Einzelunternehmens für die Kapitalertragsteuer funktioniert
Im Gegensatz zum Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (was eine einmalige Veräußerung darstellt), beinhaltet der Verkauf eines Einzelunternehmens die Einzelveräußerung jedes VermögenswertsJeder steuerpflichtige Vermögenswert generiert einen eigenen Kapitalgewinn oder -verlust.[1]
Die wichtigsten Kategorien von Vermögenswerten und ihre steuerliche Behandlung sind:
| Vermögenswert | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Goodwill | Kapitalgewinn (Anschaffungskosten in der Regel null für selbst geschaffenen Firmenwert) |
| Eigentums-/Pachtgrundstück | Kapitalgewinn (Basiskosten = ursprünglicher Kaufpreis + Wertsteigerungen) |
| Anlagen und Maschinen | Ausgleichsgebühr/-gutschrift (Handelseinkommen, nicht Kapitalertragsteuer) |
| Handelsaktien | Handelseinkommen (nicht CGT) |
| Schuldner | Handelserlöse, wenn sie erhoben werden |
| Kasse | Keine steuerlichen Folgen |
| Geistiges Eigentum (Patente, Marken) | Kapitalgewinn |
Goodwill
Für die meisten Einzelunternehmer Wohlwollen Der Firmenwert ist die größte Quelle steuerpflichtiger Gewinne bei einem Unternehmensverkauf. Er repräsentiert den Wert des Unternehmens, der über seine identifizierbaren Vermögenswerte – einschließlich Kundenstamm, Reputation und Marke – hinausgeht.[2]
Da Goodwill selbstgeneriert (im Laufe der Zeit durch eigene Anstrengungen aufgebaut), beträgt der Basiswert für die Kapitalertragsteuer NullDies bedeutet, dass der gesamte dem Firmenwert zuzurechnende Verkaufserlös ein steuerpflichtiger Gewinn ist.
Die Bewertung des Firmenwerts erfordert sorgfältige Überlegungen. Zu den Methoden gehören:
- Gewinnmultiplikator: Typischerweise das 1- bis 3-fache des jährlichen Übergewinns (Gewinne über der normalen Rendite).
- Umsatzbasiert: Ein Prozentsatz des Jahresumsatzes (üblich in freiberuflichen Praxen)
- Vergleichbare Transaktionen: Zu welchem Preis wurden ähnliche Unternehmen verkauft?
Tipp: Die Aufteilung des Verkaufspreises zwischen Firmenwert und anderen Vermögenswerten kann die steuerliche Situation erheblich beeinflussen. Käufer und Verkäufer sollten die Aufteilung vereinbaren, idealerweise mithilfe professioneller Gutachten. Unangemessene Aufteilungen können HMRC beanstandet werden.
Anlagen und Maschinen
Anlagen und Maschinen (Fahrzeuge, Werkzeuge, Computer, Möbel) werden über die Kapitalzulagen System, nicht CGT. Bei Geschäftsaufgabe:[4]
- Wenn Der Verkaufserlös übersteigt den steuerlich abgesetzten WertDabei entsteht eine Ausgleichsgebühr – diese wird im letzten Jahr als Handelseinkommen wieder hinzugerechnet.
- Wenn Der Erlös ist geringer Über den Buchwert hinaus gewährt ein Ausgleichsbetrag eine zusätzliche Steuerentlastung.
- Der Erlös ist aus Gründen der Ausgleichszahlung auf die ursprünglichen Anschaffungskosten begrenzt (ein Überschuss über die ursprünglichen Anschaffungskosten wäre ein Kapitalgewinn, dies ist jedoch bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern selten).
Handelsaktien
Für im Rahmen des Geschäftsbetriebs verkaufte Waren wird folgende Steuer erhoben: Handelserträge, nicht als Kapitalgewinn. Der Erlös wird in Ihre endgültige Handelsgewinnberechnung einbezogen.[4]
Wird die Ware im Rahmen eines Gesamtpakets unter Marktwert an den Käufer übertragen, kann HMRC ) den Wert für Steuerzwecke auf den Marktwert anpassen. Sind Käufer und Verkäufer verbundene Personen, wird der Marktwert automatisch herangezogen.
Inanspruchnahme von BADR beim Verkauf
Die Steuererleichterung bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (Business Asset Disposal Relief, BADR) kann den Kapitalertragsteuersatz reduzieren auf 18% (ab dem 6. April 2026) zu anrechnungsfähigen Gewinnen beim Verkauf Ihres Einzelunternehmens:[3]
- Sie müssen die das Ganze oder ein bestimmter Teil des Geschäfts
- Das Geschäft muss gewesen sein seit mindestens 2 Jahren im Besitz
- Die Entsorgung muss eine echte sein. Handel (kein Investmentunternehmen)
- Wenn Sie nach Beendigung des Geschäftsbetriebs einzelne Vermögenswerte veräußern, muss die Veräußerung innerhalb von 3 Jahre des Geschäftsbetriebs
Beendigung und endgültige Steuererklärung
Bei der Einstellung des Geschäftsbetriebs entstehen verschiedene steuerliche Pflichten:
- Sie müssen ein Formular ausfüllen endgültige Einkommensteuererklärung die alle Einkünfte und Gewinne bis zum Zeitpunkt der Beendigung abdeckt
- Überlappungsrelief (Die Überschneidung der Bemessungsgrundlagen seit Ihrem Eintritt) wird im Handelsgewinn des letzten Jahres abgezogen
- Du musst Abmeldung von der Umsatzsteuer (sofern registriert) innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung der steuerpflichtigen Lieferungen
- Du solltest HMRC benachrichtigen dass das Geschäft eingestellt wurde, indem Sie Ihre Selbstveranlagungsregistrierung aktualisieren.
Einnahmen nach Beendigung der Tätigkeit: Alle nach der Geschäftsaufgabe eingehenden Beträge (z. B. von säumigen Schuldnern) werden als nach der Geschäftsaufgabe entstandene Einnahmen besteuert. Ebenso können nach der Geschäftsaufgabe entstandene Ausgaben abzugsfähig sein, sofern sie aus dem ehemaligen Geschäftsbetrieb stammen.
Durchgerechnetes Beispiel
David verkauft sein Beratungsunternehmen (Einzelunternehmer) für 350.000 £, aufgeteilt wie folgt:
| Vermögenswert | Verkaufspreis | Grundkosten | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|---|
| Goodwill | £200,000 | £0 | Kapitalgewinn: 200.000 £ |
| Büroausstattung | £15,000 | WDV 8.000 £ | Ausgleichsgebühr: 7.000 £ (Einnahmen) |
| Schuldner | £35,000 | £35,000 | Handelserlöse (bereits erfasst) |
| Bargeld auf dem Bankkonto | £50,000 | n / A | Keine Steuerbelastung |
| Website/IP | £50,000 | £5,000 | Kapitalgewinn: 45.000 £ |
Gesamter steuerpflichtiger Gewinn: 245.000 £. Abzüglich des jährlichen Freibetrags (3.000 £) = 242.000 £ steuerpflichtiger Betrag. Bei einem BADR von 18 % (ab dem 6. April 2026) beträgt die Kapitalertragsteuer £43,560.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auf den vollen Verkaufspreis meines Unternehmens Kapitalertragsteuer zahlen?
Nein. Jeder Vermögenswert wird einzeln behandelt. Kapitalgewinne entstehen bei steuerpflichtigen Vermögenswerten (Firmenwert, Immobilien, Ausrüstung). Handelswaren werden als Einkommen besteuert. Übertragene Bargeldbestände und Forderungen führen in der Regel nicht zu Kapitalgewinnen. Sie können außerdem abzugsfähige Kosten und den jährlichen Freibetrag abziehen.
Ist der Firmenwert ein steuerpflichtiges Vermögen?
Ja. Bei einem Einzelunternehmer hat der Firmenwert Anschaffungskosten von null (da er selbst erwirtschaftet wurde), daher ist der gesamte Verkaufserlös des Firmenwerts ein steuerpflichtiger Gewinn. Dies ist oft der größte Teil der Kapitalertragsteuerbelastung beim Verkauf eines Unternehmens.
Kann ich BADR in Anspruch nehmen, wenn ich mein Einzelunternehmen verkaufe?
Ja, vorausgesetzt, Sie sind seit mindestens zwei Jahren Eigentümer und Betreiber des Unternehmens. Sie müssen das gesamte Unternehmen oder Teile davon veräußern (nicht nur einzelne Vermögenswerte bei fortgeführtem Geschäftsbetrieb). Die BADR senkt den Kapitalertragsteuersatz auf 18 % (ab dem 6. April 2026).
Was geschieht mit den Investitionszulagen, wenn ich Ausrüstung verkaufe?
Beim Verkauf von Anlagen und Maschinen entsteht in Ihrer endgültigen Steuerberechnung eine Ausgleichszahlung oder ein Ausgleichsbetrag. Übersteigt der Verkaufserlös den steuerlichen Restbuchwert, wird der Überschuss als Ausgleichszahlung hinzugerechnet (und als Betriebseinkommen versteuert). Ist der Erlös geringer, erhalten Sie einen Ausgleichsbetrag.
Weiterführende Literatur
- Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (BADR) — vollständiger Leitfaden zum 18%-Satz
- Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte — detaillierte Anleitung zur Bewertung von Firmenwerten und Steuern
- Unternehmensgründung: Kapitalertragsteuer — Übertragung an ein Unternehmen anstatt Verkauf
- Kapitalverluste — Verluste aus dem Verkauf mit Gewinnen verrechnen
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