Überschlagschutz

Die sogenannte Rollover-Relief-Regelung ermöglicht es Ihnen, die Kapitalertragsteuer aufzuschieben, wenn Sie ein qualifiziertes Betriebsvermögen verkaufen und den Erlös innerhalb eines festgelegten Zeitraums in ein neues qualifiziertes Vermögen reinvestieren.

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Wichtigste Fakten

  • Sie müssen innerhalb von [Zeitraum einfügen] in ein neues qualifizierendes Anlagegut reinvestieren. 1 Jahr vorher bis 3 Jahre nachher die Entsorgung.
  • Der Gewinn beträgt verschoben durch Reduzierung der Basiskosten des Ersatzobjekts.
  • Sowohl die alten als auch die neuen Vermögenswerte müssen in denselben Bereich fallen. qualifizierte Anlageklassen.
  • Verfügbar für Einzelpersonen, Partnerschaften und Unternehmen einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen.
  • Teilweise Entlastung ist möglich, wenn nicht alle Erlöse werden reinvestiert.

Was ist Rollover Relief?

Die sogenannte „Business Asset Rollover Relief“ (manchmal auch „Replacement of Business Assets Relief“ genannt) ermöglicht es Ihnen, die Kapitalertragsteuer aufzuschieben, wenn Sie ein qualifiziertes Betriebsvermögen veräußern und den Erlös in ein neues qualifiziertes Betriebsvermögen reinvestieren.[1]

Der Gewinn aus dem Verkauf des alten Vermögenswerts wird durch Minderung der Anschaffungskosten auf den neuen Vermögenswert übertragen. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Veräußerung keine Kapitalertragsteuer fällig wird, der aufgeschobene Gewinn jedoch erst beim späteren Verkauf des Ersatzvermögenswerts realisiert wird (sofern keine weitere Steuerermäßigung für die Übertragung geltend gemacht wird).

Fristen für die Reinvestition

Um die Vorteile der Übertragung in Anspruch nehmen zu können, muss das Ersatzvermögen innerhalb des folgenden Zeitraums erworben werden:[2]

  • 1 Jahr zuvor die Veräußerung des alten Vermögenswerts,
  • 3 Jahre später die Veräußerung des alten Vermögenswerts

HMRC kann diese Fristen in Ausnahmefällen verlängern, dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde und wird nicht häufig gewährt.

Tipp: Sie können einen vorläufigen Antrag auf Steuererleichterung für die Übertragung von Kapitalgewinnen stellen, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kapital zu reinvestieren, dies aber noch nicht getan haben. Dies ist hilfreich, wenn Sie Ihre Steuererklärung vor Ablauf der dreijährigen Reinvestitionsfrist einreichen. Investieren Sie nicht innerhalb der Frist, verfällt der vorläufige Antrag und der Gewinn wird steuerpflichtig.

Qualifizierende Anlageklassen

Sowohl das alte als auch das Ersatzvermögen müssen unter die in § 155 TCGA 1992 aufgeführten förderfähigen Vermögensklassen fallen. Die wichtigsten Klassen sind:[2]

KlasseBeschreibung
1Grundstücke und Gebäude (einschließlich Gebäudeteile), die für den Handel genutzt werden
2Feste Anlagen und Maschinen, die nicht Bestandteil eines Gebäudes sind
3Schiffe, Flugzeuge und Luftkissenfahrzeuge
4Satelliten, Raumstationen und Raumfahrzeuge
5Goodwill (nur für Einzelpersonen und Personengesellschaften – seit 2002 nicht mehr für Unternehmen)
6Milchquoten und Kartoffelquoten (historisch)
7Prämienquoten für Mutterschafe und Mutterkühe (historisch)
8Fischquoten
9Lloyds Syndikatskapazitäten

Die alten und neuen Vermögenswerte nicht Sie müssen derselben Klasse angehören. Man kann beispielsweise Land (Klasse 1) verkaufen und in Anlagevermögen (Klasse 2) reinvestieren.

Wie die Rollover-Entlastung funktioniert

Der Gewinn aus dem alten Vermögenswert wird aufgeschoben, indem die Anschaffungskosten des neuen Vermögenswerts reduziert werden. Hier ein Beispiel:

SchrittMenge
Verkaufserlös aus dem alten Gebäude£600,000
Ursprüngliche Kosten der alten Räumlichkeiten£200,000
Veräußerungsgewinn£400,000
Kosten neuer Räumlichkeiten£700,000
Gewinn übertragen£400,000
Grundkosten für neue Räumlichkeiten für CGT£700,000 − £400,000 = £300,000

Aktuell fällt keine Kapitalertragsteuer an. Sollten die neuen Räumlichkeiten später für 900.000 £ verkauft werden, beträgt der Gewinn 600.000 £ (900.000 £ − 300.000 £), einschließlich der aufgeschobenen 400.000 £.

Teilreinvestition

Wenn Sie weniger als den gesamten Verkaufserlös reinvestieren, können Sie dennoch eine teilweise Steuererleichterung in Anspruch nehmen. Der Betrag nicht reinvestiert wird sofort fällig, der Restgewinn wird übertragen:[1]

SchrittMenge
Verkaufserlös£600,000
Gewinnen£400,000
Kosten des Wiederbeschaffungswerts£500,000
Nicht reinvestierter Betrag£100,000
Gewinn, der jetzt steuerpflichtig ist (der niedrigere Wert aus Gewinn und nicht reinvestiertem Betrag)£100,000
Gewinn übertragen£300,000

Wichtig: Der sofort steuerpflichtige Betrag entspricht dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge: (a) dem Gewinn und (b) dem nicht reinvestierten Erlös. Übersteigt der nicht reinvestierte Betrag den Gewinn, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, und eine Übertragung des Gewinns ist nicht möglich.

Wichtigste Bedingungen

  • Sowohl die alten als auch die neuen Vermögenswerte müssen für die Zwecke eines/einer Handel durchgeführt vom Kläger
  • Das alte Anlagegut muss im Handel verwendet worden sein. während der gesamten Besitzzeit (Teilnutzung schränkt die Erleichterung ein)
  • Das neue Anlagegut muss eingeführt werden sofortige Verwendung im Handel
  • Bei Grundstücken und Gebäuden ist jeder Teil, der nicht gewerblich genutzt wird (z. B. an Dritte vermietet), von der Steuerbefreiung ausgenommen.

Übertragung in abschreibungsfähige Vermögenswerte

Wenn es sich bei dem Ersatzgut um ein abnutzbares Vermögen Bei einem verschleißenden Wirtschaftsgut oder einem Wirtschaftsgut mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 60 Jahren oder weniger, wie beispielsweise einem Leasingvertrag, wird der Gewinn nicht von den Anschaffungskosten des Ersatzwirtschaftsguts abgezogen. Stattdessen wird der Gewinn „eingefroren“ und ist auf die Anschaffungskosten des Ersatzwirtschaftsguts zurückzuführen. frühesten von:[2]

  • Der abnutzbare Vermögenswert wird verkauft
  • Das abnutzbare Wirtschaftsgut wird nicht mehr im Handel genutzt.
  • 10 Jahre ab dem Erwerbsdatum des abnutzbaren Vermögenswerts

Der eingefrorene Gewinn kann „aufgetaut“ und in ein nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut eingebracht werden, wenn ein solches vor der Realisierung des Gewinns erworben wird.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich weniger als den gesamten Verkaufserlös reinvestiere?

Sie können weiterhin eine teilweise Übertragung der Kapitalertragsteuer geltend machen, der nicht reinvestierte Betrag unterliegt jedoch sofort der Kapitalertragsteuer. Wenn Sie beispielsweise ein Wirtschaftsgut für 500.000 £ (mit einem Gewinn von 200.000 £) verkaufen und nur 400.000 £ reinvestieren, werden die nicht reinvestierten 100.000 £ sofort steuerpflichtig, und die verbleibenden 100.000 £ Gewinn werden übertragen.

Kann ich in eine andere Anlageklasse wechseln?

Ja. Sie müssen nicht in dieselbe Art von Vermögenswerten reinvestieren – Sie können beispielsweise Grundstücke verkaufen und Anlagen und Maschinen erwerben. Allerdings müssen sowohl die alten als auch die neuen Vermögenswerte unter die in § 155 TCGA 1992 definierten zulässigen Anlageklassen fallen.

Gibt es eine Steuererleichterung für die Übertragung von Übertragungsansprüchen bei Anlageimmobilien?

Nein. Die Vermögenswerte müssen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers genutzt werden. Mietobjekte und Anlageimmobilien zählen nicht zu den anrechenbaren Vermögenswerten, da Vermietung im Sinne der Übertragungsentlastung nicht als gewerbliche Tätigkeit gilt.

Kann ein Unternehmen eine Übertragungsentlastung in Anspruch nehmen?

Ja. Die Übertragung von Vermögenswerten ist sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen und Personengesellschaften möglich. Das Unternehmen muss sowohl die alten als auch die neuen Vermögenswerte für seine Geschäftstätigkeit nutzen.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Erleichterungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen — GOV.UK
  2. Handbuch zu Kapitalgewinnen: Übertragungsbefreiung — HMRC
  3. HS290 Erleichterung bei der Übertragung von Betriebsvermögen — HMRC

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