Kapitalertragsteuersätze (2026/27)

Ab dem 30. Oktober 2024 beträgt die Kapitalertragsteuer für die meisten Veräußerungen 18 % für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz und 24 % für Steuerzahler mit dem höheren Steuersatz. Hier die vollständigen Details.

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Wichtigste Fakten

  • Der Grundtarif von CGT ist 18% für Gewinne, die innerhalb des Basiszinssatzbandes liegen.
  • Der höherer Satz von CGT ist 24% für Gewinne oberhalb des Basiszinssatzes.
  • Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (BADR) wird angeklagt bei 18% (ab dem 6. April 2026) bis zur lebenslangen Höchstgrenze von 1 Million Pfund.
  • Treuhänder und Nachlassverwalter zahlen Kapitalertragsteuer bei 24% auf alle Gewinne.
  • Diese Sätze gelten für Veräußerungen am oder nach dem 30. Oktober 2024.

Aktuelle Kapitalertragsteuersätze (2026/27)

Die nachstehende Tabelle zeigt die Kapitalertragsteuersätze, die für Veräußerungen am oder nach dem 30. Oktober 2024 gelten. Diese Sätze wurden im Herbstbudget 2024 festgelegt und gelten für das gesamte Steuerjahr 2026/27:[1]

SteuerbandZinssatz für die meisten VermögenswerteBADR / Anlegerentlastungsrate
Grundsteuersatz (zu versteuerndes Einkommen bis zu 37.700 £)18%18%
Höherer Steuersatz (zu versteuerndes Einkommen 37.701 £ – 125.140 £)24%18%
Zusätzlicher Steuersatz (zu versteuerndes Einkommen über 125.140 £)24%18%
Treuhänder und Nachlassverwalter24%18%

Ein Satz von Tarifen: Ab dem 30. Oktober 2024 gelten die gleichen Tarife für alle Anlagearten Es wird nicht mehr zwischen Wohnimmobilien und anderen Vermögenswerten unterschieden. Zuvor wurden Immobiliengewinne mit höheren Steuersätzen (18 %/28 %) besteuert als andere Vermögenswerte (10 %/20 %).[2]

Wie Ihr Kapitalertragsteuersatz ermittelt wird

Die Höhe des Steuersatzes hängt davon ab, wo der Gewinn im Verhältnis zum Grundsteuersatz liegt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:[1]

  1. Berechnen Sie Ihren zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug des persönlichen Freibetrags)
  2. Ziehen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen vom Freibetragsgrenzwert (37.700 £ für 2026/27) ab, um zu ermitteln, wie viel des Freibetrags nicht ausgeschöpft wird.
  3. Gewinne, die in den Bereich fallen ungenutztes Basistarifband werden mit 18% besteuert
  4. Gewinne, die den Grundfreibetrag überschreiten, werden mit 24 % besteuert.

Rechenbeispiel: Berechnung der Aufteilungsrate

Sarah hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 £ und einen Kapitalgewinn von 20.000 £ (nach Abzug des jährlichen Freibetrags):

SchrittBerechnungMenge
Nicht genutztes Basistarifband£37,700 − £30,000£7,700
Der Gewinn wird mit 18 % besteuert.7.700 £ × 18 %£1,386
Der Gewinn wird mit 24 % besteuert.(20.000 £ − 7.700 £) × 24 % = 12.300 £ × 24 %£2,952
Gesamte Kapitalertragsteuer£4,338
Effektiver Zinssatz4.338 £ ÷ 20.000 £21.69%

Steuererleichterung bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (18%)

Die Steuererleichterung für die Veräußerung von Betriebsvermögen (Business Asset Disposal Relief, BADR) – früher Unternehmererleichterung – sieht einen reduzierten Kapitalertragsteuersatz vor. 18% (ab dem 6. April 2026) für qualifizierte Unternehmensveräußerungen. Die wichtigsten Bedingungen sind:[3]

  • Der Gewinn muss sich auf die Veräußerung des gesamten oder eines Teils eines Einzelunternehmer, oder Aktien eines privaten Handelsunternehmens (mindestens 5 % Aktienbeteiligung)
  • Die entsprechenden Bedingungen müssen mindestens seit folgender Zeit erfüllt sein: zwei Jahre vor der Entsorgung
  • Es gibt ein Lebenslanges Limit von 1 Million Pfund auf Gewinne, die für BADR in Frage kommen
  • Der Steuersatz von 18 % gilt unabhängig vom Einkommen des Steuerzahlers.

Notiz: Die BADR-Rate ist stufenweise gestiegen – von 10 % auf 14% am 6. April 2025 und bis 18% Am 6. April 2026. Da der BADR jetzt 18 % beträgt (genauso viel wie der Grundsteuersatz für Kapitalgewinne), kommt der Vorteil nur dann zum Tragen, wenn Gewinne ansonsten mit 24 % besteuert würden.[2]

Anlegerentlastung (18%)

Die Investorenvergünstigung sieht einen Kapitalertragsteuersatz von 18 % (ab dem 6. April 2026) auf Gewinne aus der Veräußerung qualifizierter Anteile an nicht börsennotierten Handelsgesellschaften vor, vorbehaltlich einer Höchstgrenze von 1 Million Pfund Sterling (reduziert von 10 Millionen Pfund Sterling für Veräußerungen ab dem 30. Oktober 2024). Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  • Die Aktien müssen am oder nach dem 17. März 2016 gezeichnet worden sein (neu ausgegeben).
  • Mindestens drei Jahre ab dem 6. April 2016 oder dem Ausgabedatum
  • Der Investor darf kein Angestellter oder leitender Angestellter des Unternehmens sein (er kann jedoch Direktor sein).
  • Lebenszeitlimit von 10 Millionen Pfund von qualifizierenden Gewinnen

Wie sich die Kapitalertragssteuersätze verändert haben

ZeitraumGrundstufe (ohne Immobilien) / Höhere StufeGrund-/Höhere Immobilie
Ab dem 30. Oktober 202418% / 24%18% / 24%
6. April 2024 – 29. Oktober 202410% / 20%18% / 24%
6. April 2023 – 5. April 202410% / 20%18% / 28%
6. April 2016 – 5. April 202310% / 20%18% / 28%
6. April 2008 – 5. April 201618 % Pauschalzinssatz (28 % für den höheren Zinssatz ab dem 23. Juni 2010)

Tarife für besondere Situationen

SituationRateAnmerkungen
Mitverkaufsanteil32%Ab dem 6. April 2025 für Vermögensverwalter
bewegliche Güter (Verbrauchsgüter)BefreitVerschwendung von beweglichen Gütern mit einer vorhersehbaren Nutzungsdauer von 50 Jahren oder weniger
Qualifizierte EIS/SEIS-Aktien0%Wenn die Mindestdauer eingehalten wird und die Bedingungen erfüllt sind

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kapitalertragsteuersätze für 2026/27?

Für 2026/27 beträgt der Kapitalertragsteuersatz 18 % für Steuerzahler mit dem Grundsteuersatz und 24 % für Steuerzahler mit dem höheren und dem Spitzensteuersatz. Diese Sätze gelten für alle Vermögensarten, einschließlich Aktien und Immobilien. Die Steuerbefreiung für die Veräußerung von Betriebsvermögen wird ab dem 6. April 2026 mit 18 % besteuert (gegenüber 14 % im Jahr 2025/26).

Wie erfahre ich, ob ich 18 % oder 24 % Kapitalertragsteuer zahle?

Der Steuersatz hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Addieren Sie Ihre steuerpflichtigen Gewinne (nach Abzug des jährlichen Freibetrags) zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Gewinne bis zum nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag (37.700 £ für 2026/27) werden mit 18 % besteuert. Gewinne über dem Grundfreibetrag werden mit 24 % besteuert.

Welchen Kapitalertragsteuersatz zahlen Treuhänder?

Treuhänder und Nachlassverwalter zahlen Kapitalertragsteuer zum höheren Satz von 24 % auf alle Gewinne. Sie profitieren nicht von einem Grundfreibetrag. Der jährliche Freibetrag für die meisten Trusts beträgt 1.500 £ (die Hälfte des individuellen Freibetrags).

Wann wurden die Kapitalertragsteuersätze auf 18 % und 24 % geändert?

Die Steuersätze wurden am 30. Oktober 2024 im Rahmen des Herbsthaushalts geändert. Vor diesem Datum lagen die Steuersätze für Sachwerte bei 10 % (Basis) und 20 % (erhöhter Steuersatz). Für Immobilien betrugen die Steuersätze bereits vor Oktober 2024 18 % und 28 %, danach wurden sie auf 18 % und 24 % angehoben.

Wie hoch ist der CGT-Satz für die Steuererleichterung bei der Veräußerung von Betriebsvermögen?

Die Steuerbefreiung für die Veräußerung von Betriebsvermögen (früher Unternehmerbefreiung) beträgt ab dem 6. April 2026 pauschal 18 % (bis zum 5. April 2025 waren es 10 % und für 2025/26 14 %) auf qualifizierte Gewinne bis zu einer Höchstgrenze von 1 Million Pfund. Dieser Steuersatz gilt für die Veräußerung von qualifiziertem Betriebsvermögen, wie beispielsweise eines gesamten oder eines Teils eines Einzelunternehmens oder von Anteilen an einer Personengesellschaft.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Kapitalertragsteuersätze — GOV.UK
  2. Herbstbudget 2024: Änderungen bei der Kapitalertragsteuer — GOV.UK
  3. Erleichterungen bei der Veräußerung von Betriebsvermögen — GOV.UK
  4. Handbuch zu Kapitalgewinnen: CG10600 – Steuersätze — HMRC

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