Meldung der Kapitalertragsteuer in der Selbstveranlagung

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres steuerpflichtige Kapitalgewinne erzielen, müssen Sie diese in der Regel in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben – auch wenn Sie bereits eine 60-Tage-Steuererklärung für Immobilien abgegeben haben.

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Wichtigste Fakten

  • Kapitalgewinne werden in der Steuererklärung ausgewiesen. SA108 (Zusammenfassung der Kapitalgewinne) Seiten Ihrer Selbstveranlagungserklärung.
  • Sie müssen eine Meldung abgeben, wenn Ihre Gesamtgewinne den Betrag übersteigen. Jährlicher Freibetrag von 3.000 £oder der gesamte Veräußerungserlös übersteigt 4 × die AEA (12.000 £).
  • Die Frist für die Einreichung von Online-Selbstveranlagungserklärungen ist 31. Januar nach Ende des Steuerjahres.
  • Wenn Sie einen Antrag gestellt haben 60-tägige Rückgabefrist für ImmobilienSie müssen den Gewinn dennoch in Ihrer SA-Steuererklärung angeben – unter Anrechnung der bereits gezahlten Steuern.
  • Sie können Kapitalverluste in Ihrer Steuererklärung angeben, auch wenn Sie keine Gewinne erzielt haben – so sichern Sie sich diese für die zukünftige Verwendung.

Wann Sie Kapitalgewinne melden müssen

Sie müssen die Seiten SA108 zu Kapitalgewinnen Ihrer Selbstveranlagungserklärung ausfüllen, wenn einer der folgenden Punkte im Steuerjahr zutrifft:[1]

  • Ihre gesamten steuerpflichtigen Gewinne (vor Verlusten und der AEA) übersteigen den Jährlicher Freibetrag von 3.000 £
  • Ihr Gesamterlös aus der Veräußerung übersteigt £12,000 (4 × der AEA von 3.000 £)
  • Sie möchten einen Anspruch geltend machen zulässiger Kapitalverlust
  • Sie möchten einen Anspruch geltend machen CGT-Entlastung oder -Befreiung (wie z. B. BADR, Überbrückungserleichterung oder Rollover-Erleichterung)
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt 60-Tage-CGT-Immobilienmeldung

Die 12.000-Pfund-Erlösregel: Auch wenn Ihr Gewinn unter dem Freibetrag liegt, müssen Sie ihn melden, wenn der Gesamterlös aus Veräußerungen im Steuerjahr 12.000 £ übersteigt. Dies betrifft Fälle, in denen Sie hochwertige Vermögenswerte verkaufen, aber nur einen geringen oder gar keinen Gewinn erzielen – beispielsweise den Verkauf von Aktien für 15.000 £, deren Anschaffungskosten 14.500 £ betrugen.[3]

Die SA108 Kapitalgewinnseiten

Das Formular SA108 dient als Ergänzung zur Meldung von Kapitalgewinnen und -verlusten. Bei Online-Steuererklärungen (die die meisten Steuerzahler nutzen) sind die Abschnitte des Formulars SA108 bereits integriert; Sie müssen lediglich die entsprechenden Felder ausfüllen.[1]

Das SA108 ist in Abschnitte unterteilt, die verschiedene Arten von Vermögenswerten abdecken:

AbschnittWas es beinhaltet
Börsennotierte Aktien und WertpapiereVeräußerungen von Aktien, die an einer anerkannten Börse notiert sind
Nicht börsennotierte Aktien und WertpapiereVeräußerungen von Anteilen an privaten Unternehmen, AIM-notierte Aktien
Immobilien und sonstige VermögenswerteImmobilien im Vereinigten Königreich und im Ausland, bewegliche Güter, Krypto-Assets und alle anderen steuerpflichtigen Veräußerungen
Weitere InformationenBADR-Ansprüche, Anlegerentlastung, Aufschubentlastung und andere Entlastungen

Informationen, die Sie benötigen

Für jede Entsorgung müssen Sie Folgendes bereitstellen:

  • Beschreibung des Vermögenswerts (z. B. „200 Stammaktien der XYZ plc“ oder „34 High Street, Anytown“)
  • Entsorgungsdatum
  • Erlös aus der Veräußerung (oder zum Marktwert, wenn es verschenkt oder an eine verbundene Person verkauft wird)
  • Erwerbsdatum
  • Anschaffungskosten (oder Marktwert zum Zeitpunkt der Übernahme)
  • Zulässige Kosten (Verbesserungsausgaben, Nebenkosten der Anschaffung und Veräußerung)
  • Beliebig geltend gemachte Erleichterungen (PRR, BADR, Übertrag, Rollover usw.)

Tipp: Dokumentieren Sie alle Aktienkäufe und Immobilienkosten fortlaufend. Die Anschaffungskosten Jahre später zu rekonstruieren, ist schwierig, und ohne Belege kann HMRC Ihre Angaben anzweifeln. Sie müssen Ihre Unterlagen zur Kapitalertragsteuer mindestens für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. 5 Jahre und 10 Monate nach Ablauf des Steuerjahres der Veräußerung.

Meldung von Verlusten

Kapitalverluste müssen auch dann gemeldet werden, wenn im betreffenden Jahr keine Gewinne erzielt wurden. Dies ist aus folgendem Grund wichtig:[3]

  • Verluste müssen innerhalb von 4 Jahren geltend gemacht sie entstehen zum Ende des Steuerjahres
  • Nicht gemeldete Verluste können nicht vorgetragen werden und können dauerhaft verloren gehen.
  • Verluste des laufenden Jahres müssen mit Gewinnen des laufenden Jahres verrechnet werden (auch wenn dadurch die AEA verschwendet wird).
  • Überschüssige Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden, um künftige Gewinne auszugleichen.

Auf den Seiten des Formulars SA108 tragen Sie die Summe Ihrer Verluste im laufenden Jahr sowie alle vorgetragenen Verluste ein, die Sie geltend machen. HMRC verfolgt Ihren kumulierten Verlustvortrag von Steuererklärung zu Steuererklärung.

Interaktion mit der 60-Tage-Immobilienrückgabe

Wenn Sie eine Wohnimmobilie in Großbritannien verkauft und eine 60-Tage-CGT-Erklärung abgegeben haben, müssen Sie den Gewinn trotzdem in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Vorgehensweise ist wie folgt:[2]

  1. Melden Sie die Veräußerung der Immobilie wie gewohnt auf dem Formular SA108.
  2. Geben Sie den Betrag ein Die Kapitalertragsteuer wurde bereits gezahlt. über die 60-tägige Rückgabefrist im dafür vorgesehenen Karton
  3. HMRC berechnet Ihre gesamte Kapitalertragsteuer für das Jahr unter Berücksichtigung aller Gewinne, Verluste, des AEA (Adjusted Expenditure Account) und Ihres Einkommens (das den Steuersatz bestimmt).
  4. Beliebig Überzahlung wird erstattet; jede Unterbezahlung wird Ihrer Selbstveranlagungsrechnung hinzugefügt

Warum könnte sich der Betrag ändern? Bei der Abgabe Ihrer 60-Tage-Steuererklärung haben Sie Ihr Jahreseinkommen möglicherweise geschätzt. Mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung (SA) ist Ihr tatsächliches Einkommen bekannt. Weicht Ihr Einkommen von der Schätzung ab, kann sich der Kapitalertragsteuersatz ändern (z. B. von 18 % auf 24 % oder umgekehrt), was eine Anpassung zur Folge hat.[2]

Der Echtzeit-Kapitalgewinn-Service

HMRC bietet ein Echtzeit-Kapitalgewinn-Service als Teil Ihres Government Gateway-Kontos. Dies ermöglicht Ihnen Folgendes:

  • Melden Sie Gewinne und Verluste während des Steuerjahres, anstatt bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung zu warten.
  • Sehen Sie die laufende Gesamtsumme der Gewinne, Verluste und des verbleibenden AEA.
  • Berechnung der vorläufigen Kapitalertragsteuerverbindlichkeiten

Dies ist unabhängig von der 60-tägigen Immobilienrückgabe. Die Nutzung des Echtzeitdienstes bewirkt Folgendes: nicht Ihre Verpflichtung, das Formular SA108 in Ihrer jährlichen Steuererklärung auszufüllen, wird dadurch ersetzt.

Einreichungsfristen und Strafen

EinreichungsmethodeFrist
Rückgabe der Online-Selbstbewertung31. Januar nach Ende des Steuerjahres (z. B. 31. Januar 2027 für 2025/26)
Rückgabe der Papier-Selbstbewertung31. Oktober nach Ablauf des Steuerjahres

Verspätungszuschläge für die Selbstveranlagung betragen:[5]

VerzögerungStrafe
1 Tag zu spät100 Pfund feste Strafe
3 Monate zu spät10 £ pro Tag für bis zu 90 Tage (maximal 900 £)
6 Monate zu spät300 £ oder 5 % der fälligen Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
12 Monate zu spätWeitere 300 £ oder 5 % der fälligen Steuer (je nachdem, welcher Betrag höher ist)

Die CGT-Zahlung ist ebenfalls fällig bis 31. Januar (Für Gewinne, die nicht aus Immobilien stammen). Bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes der Bank von England zuzüglich 2,5 % an.

Papierbasierte vs. Online-Einreichung

Die meisten Steuerzahler reichen ihre Einkommensteuererklärung online ein, Papiererklärungen werden aber weiterhin akzeptiert (mit einer früheren Frist bis zum 31. Oktober). Wichtigste Unterschiede:

  • Online: Die Steuer wird HMRC automatisch berechnet; die Berechnung ist sofort einsehbar; Frist ist der 31. Januar.
  • Papier: Sie müssen Ihre Unterlagen bis zum 31. Oktober einreichen, wenn HMRC Ihre Steuer berechnen soll; die Seiten des Formulars SA108 füllen Sie handschriftlich aus.
  • Beide Methoden: Sie müssen alle Veräußerungen angeben, alle Verluste und Steuererleichterungen geltend machen und alle 60-Tage-Rückgabebeträge deklarieren.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich Kapitalgewinne in meiner Steuererklärung angeben?

Sie müssen eine Meldung abgeben, wenn Ihre gesamten steuerpflichtigen Gewinne im Steuerjahr den jährlichen Freibetrag von 3.000 £ übersteigen oder wenn der gesamte Veräußerungserlös 12.000 £ (das Vierfache des jährlichen Freibetrags) übersteigt. Sie müssen dies auch melden, wenn Sie einen abzugsfähigen Kapitalverlust geltend machen möchten oder wenn Ihnen bereits eine Steuererklärung vom Finanzamt ( HMRC zugesandt wurde.

Was ist das Formular SA108?

SA108 sind die ergänzenden Seiten zur Kapitalgewinnübersicht der Einkommensteuererklärung. Sie umfassen alle Arten von Kapitalgewinnen – Aktien, Immobilien, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte. Bei Online-Einreichung werden die SA108-Seiten automatisch in die Steuererklärung integriert.

Muss ich trotzdem eine Meldung auf SA108 abgeben, wenn ich eine 60-Tage-Immobiliensteuererklärung eingereicht habe?

Ja. Die 60-Tage-Meldung ist eine Zwischenmeldung. Sie müssen den Gewinn auch in Ihrer jährlichen Steuererklärung (SA108) angeben und die bereits über die 60-Tage-Meldung gezahlte Kapitalertragsteuer eintragen. HMRC wird die gezahlte Steuer anrechnen und etwaige Über- oder Unterzahlungen verrechnen.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Selbsteinschätzung verpasse?

Versäumen Sie die Online-Einreichungsfrist am 31. Januar, wird zunächst eine Verspätungsgebühr von 100 £ fällig. Weitere Gebühren fallen nach 3, 6 und 12 Monaten an. Zudem werden ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf die nicht gezahlte Kapitalertragsteuer erhoben.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Selbstveranlagung: Zusammenfassung der Kapitalgewinne (SA108) — HMRC
  2. Kapitalertragsteuer melden und zahlen — GOV.UK
  3. Kapitalertragsteuer: Worauf Sie sie zahlen, Steuersätze und Freibeträge — GOV.UK
  4. HS275 Unternehmerhilfe — HMRC
  5. Selbstveranlagungssteuererklärungen — GOV.UK

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