Wichtigste Fakten
- Gegenstände, die nicht zum Leistungsumfang gehören, sind Lieferungen ohne Mehrwertsteuer überhaupt.
- Das tun sie. nicht erscheinen in den entsprechenden Feldern Ihrer Umsatzsteuererklärung (mit Ausnahme von Feld 7 in einigen Fällen).
- Gängige Beispiele: Löhne, Dividenden, Spenden, gesetzliche Gebühren.
- Nicht zu verwechseln mit „ausgenommen“ – „außerhalb des Geltungsbereichs“ ist ein anderes Konzept.
Was bedeutet „außerhalb des Geltungsbereichs“?
Transaktionen außerhalb des Anwendungsbereichs gelten umsatzsteuerlich nicht als Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen. Sie fallen vollständig nicht unter das Umsatzsteuersystem und werden in Ihrer Umsatzsteuererklärung nicht angegeben.[1]
Übliche Punkte außerhalb des Geltungsbereichs
- Löhne und Gehälter (kein Angebot)
- Dividenden (Kapitalrendite, nicht Angebot)
- Geschenke und Spenden (keine Gegenleistung)
- Versicherungsansprüche (Entschädigung, keine Lieferung)
- Gesetzliche Gebühren (Gerichtsgebühren, TÜV-Gebühren)
- TOGC — Übertragung eines laufenden Geschäftsbetriebs (qualifizierte Unternehmensverkäufe)
- Gemeindesteuer und Gewerbesteuer
- Zinsen auf Bankeinlagen (in den meisten Fällen)
- Darlehen an Mitarbeiter
Außerhalb des Geltungsbereichs vs. Befreiung
| Außerhalb des Geltungsbereichs | Befreit | |
|---|---|---|
| Handelt es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung? | NEIN | Ja (aber von der Mehrwertsteuer befreit) |
| Wurde dies in der Umsatzsteuererklärung angegeben? | Normalerweise nicht | In einigen Kartons enthalten |
| Betrifft die Teilbefreiung? | NEIN | Ja |
| Wird auf die Registrierungsschwelle angerechnet? | NEIN | NEIN |
Übertragung eines laufenden Unternehmens (TOGC)
Beim Verkauf eines Unternehmens (oder eines Teils davon) als fortgeführtes Unternehmen fällt keine Mehrwertsteuer an. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben, sofern der Käufer beabsichtigt, das Geschäft in gleicher Form weiterzuführen.[1]
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer“?
Transaktionen außerhalb des Anwendungsbereichs sind überhaupt keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen. Sie fallen vollständig nicht unter das Umsatzsteuersystem und werden in der Regel nicht in Ihrer Umsatzsteuererklärung angegeben.
Worin besteht der Unterschied zwischen „außerhalb des Anwendungsbereichs“ und „mehrwertsteuerbefreit“.
Von der Umsatzsteuer befreite Lieferungen sind zwar weiterhin umsatzsteuerpflichtige Lieferungen, es wird jedoch keine Umsatzsteuer erhoben. Sie wirken sich auf die Berechnung der teilweisen Umsatzsteuerbefreiung aus. Artikel, die nicht unter die Umsatzsteuer fallen, sind überhaupt keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und werden nicht zu Ihrem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz gezählt.
Unterliegen Löhne der Mehrwertsteuer?
Nein. Löhne und Gehälter fallen nicht unter die Mehrwertsteuer, da die Bezahlung von Mitarbeitern keine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen darstellt.
Unterliegt der Verkauf eines Unternehmens der Mehrwertsteuer?
Der Verkauf eines Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen (TOGC) unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, sofern der Käufer beabsichtigt, das Geschäft in gleicher Weise weiterzuführen. Für einen solchen TOGC wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Weiterführende Literatur
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