Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen (OSS)

Wenn Sie digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen Sie möglicherweise die lokalen Mehrwertsteuersätze berechnen. Das One-Stop-Shop-System (OSS) vereinfacht diesen Vorgang.

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Wichtigste Fakten

  • Digitale Dienstleistungen für die EU Verbraucher werden dort besteuert, wo die Kunde basiert darauf.
  • Der One-Stop-Shop (OSS) Ermöglicht die Registrierung in einem EU-Land und die Deklaration aller EU-Verkäufe.
  • Britische Unternehmen greifen über die Nicht-Gewerkschaftssystem in jedem EU-Mitgliedstaat.
  • Verkäufe in die EU Unternehmen Es gelten die üblichen B2B-Regeln für den Ort der Leistungserbringung (Reverse-Charge-Verfahren).

Wie die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen angewendet wird

HMRC definiert digitale (elektronisch bereitgestellte) Dienstleistungen als Dienstleistungen, die über das Internet mit minimalem menschlichen Eingriff erbracht werden:[1]

  • Software-Downloads und SaaS-Abonnements
  • E-Books, digitale Musik und Streaming
  • Online-Spiele und Apps
  • Webhosting und Cloud-Dienste
  • Online-Werbung

Verkauf an EU-Verbraucher

Wenn Sie digitale Dienstleistungen an Privatkunden In der EU ist die Mehrwertsteuer fällig. Land des Kunden zum jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Landes.[1]

Alles aus einer Hand

Anstatt sich in jedem EU-Land, in dem Sie Kunden haben, für die Mehrwertsteuer zu registrieren, können Sie die OSS-Nicht-Gewerkschaftsregelung:[2]

  1. Registrieren Sie sich für OSS in ein EU-Mitgliedstaat
  2. Datei vierteljährliche OSS-Rückgaben Deklaration aller digitalen B2C-Verkäufe in der EU
  3. Bezahlen Sie die gesamte EU-Mehrwertsteuer in einem Einmalzahlung an diesen Mitgliedstaat
  4. Sie verteilen die Mehrwertsteuer an jedes Land.

Verkauf an EU-Unternehmen

Der Absatz digitaler Dienstleistungen an EU-Unternehmen verläuft normal. B2B-LieferortregelnDer Leistungsort ist der Sitz des Kunden – EU-Unternehmen führen die Umsatzsteuerabrechnung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens durch. Es wird keine britische oder lokale Umsatzsteuer berechnet.[3]

Tipp: Sie benötigen Nachweise über den Standort Ihres Kunden (Rechnungsadresse, IP-Adresse, Zahlungsdetails). Bewahren Sie mindestens zwei sich nicht widersprechende Nachweise auf.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auf digitale Dienstleistungen EU-Mehrwertsteuer erheben?

Wenn Sie digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer zum jeweiligen Landessatz des Kunden berechnen. Verkäufe an EU-Unternehmen unterliegen den üblichen B2B-Reverse-Charge-Regeln, und Sie berechnen keine Mehrwertsteuer.

Was ist das zentrale Anlaufzentrum (One Stop Shop, OSS) für Mehrwertsteuerangelegenheiten?

Das OSS ermöglicht es britischen Unternehmen, sich in einem EU-Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer zu registrieren und eine einzige vierteljährliche Erklärung für alle B2C-Digitaldienstleistungsumsätze in der EU einzureichen, anstatt sich in jedem EU-Land zu registrieren, in dem sie Kunden haben.

Was gilt umsatzsteuerlich als digitale Dienstleistung?

Zu den digitalen Diensten gehören Software-Downloads, SaaS-Abonnements, E-Books, Streaming, Online-Spiele, Apps, Website-Hosting, Cloud-Dienste und Online-Werbung – im Wesentlichen Dienstleistungen, die über das Internet mit minimalem menschlichen Eingriff bereitgestellt werden.

Welche Nachweise benötige ich über den Standort meiner digitalen Kunden?

Um den Standort des Kunden für Mehrwertsteuerzwecke zu ermitteln, benötigen Sie mindestens zwei sich nicht widersprechende Nachweise, wie beispielsweise die Rechnungsadresse, die IP-Adresse oder die Zahlungsdetails des Kunden.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Mehrwertsteuerregeln für die Lieferung digitaler Dienstleistungen an Verbraucher — GOV.UK
  2. One-Stop-Shop (OSS) — Europäische Kommission
  3. Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen — GOV.UK

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