Wichtigste Fakten
- Entwickelt für Einzelhändler, die bei mehrere Mehrwertsteuersätze der Öffentlichkeit.
- Drei Tarife verfügbar: Verkaufsort, Aufteilung, Direkte Berechnung.
- Dadurch entfällt die Notwendigkeit, den Mehrwertsteuersatz jedes einzelnen Verkaufs zu erfassen.
- Die meisten Unternehmen, die EPOS-Systeme verwenden, können das Point-of-Sale-System nutzen.
Warum benötigen Einzelhändler spezielle Förderprogramme?
Einzelhändler, die Waren mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen anbieten (z. B. ein Zeitungshändler, der Lebensmittel mit Nullsatz und Schreibwaren zum Normalsatz verkauft), müssten normalerweise für jeden Verkauf den Mehrwertsteuersatz ermitteln. Für den Einzelhandel gibt es vereinfachte Verfahren zur Berechnung der Umsatzsteuer.[1]
Die drei Einzelhandelskonzepte
| Schema | So funktioniert es | Am besten geeignet für |
|---|---|---|
| Verkaufsstelle | Ermitteln Sie den Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt jedes Verkaufs (in der Regel über das Kassensystem). | Unternehmen mit modernen Kassensystemen, die die Preise pro Artikel erfassen |
| Aufteilung 1 | Teilen Sie Ihren Gesamtumsatz anhand des Verhältnisses der Käufe zu jedem Preis auf. | Unternehmen, bei denen Kaufmuster mit Verkaufsmustern übereinstimmen |
| Direkte Berechnung 1 | Berechnen Sie den erwarteten Verkaufspreis der Waren zu einem bestimmten Zinssatz, während alle anderen Werte zum anderen Zinssatz berechnet werden. | Unternehmen, bei denen ein einziger Steuersatz vorherrscht (z. B. überwiegend Nullsteuersatz) |
Point-of-Sale-System
Die einfachste Lösung ist, wenn Ihr Kassensystem den Mehrwertsteuersatz pro Artikel erfasst. Ihr Kassensystem erledigt das automatisch. Die meisten modernen Kassensysteme unterstützen dies.
Aufteilungsschema
Wenn Sie den Zinssatz zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht ermitteln können:
- Ermitteln Sie Ihre Einkäufe zu jedem Mehrwertsteuersatz.
- Berechnen Sie das Verhältnis von Käufen mit Standardsteuersatz zu Käufen mit Nullsteuersatz.
- Wenden Sie dieses Verhältnis auf Ihre gesamten täglichen Bruttoeinnahmen an, um die Umsätze nach Satz aufzuteilen.
Welches Schema kann ich verwenden?
| Jahresumsatz | Verfügbare Programme |
|---|---|
| Bis zu 1 Million Pfund | Verkaufsstelle, Aufteilung 1, Direkte Berechnung 1 |
| 1 Million Pfund – 130 Millionen Pfund | Verkaufsstelle, Aufteilung 2, Direkte Berechnung 2 |
| Über 130 Millionen Pfund | Mit HMRC muss eine individuelle Vorgehensweise vereinbart werden. |
Tipp: Wenn Sie bereits ein Kassensystem besitzen, das die Mehrwertsteuersätze erfasst, ist das Point-of-Sale-System die genaueste und einfachste Option.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Mehrwertsteuer-Einzelhandelssystem?
Ein Mehrwertsteuer-Einzelhandelssystem ist eine vereinfachte Methode für Einzelhändler, die Waren mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen verkaufen, um zu berechnen, wie viel Umsatzsteuer sie schulden, ohne den Mehrwertsteuersatz für jeden einzelnen Verkauf erfassen zu müssen.
Welche Mehrwertsteuerregelung für Einzelhändler sollte ich verwenden?
Wenn Ihr Kassensystem den Mehrwertsteuersatz pro Artikel erfasst, verwenden Sie das Point-of-Sale-Verfahren. Andernfalls teilt das Aufteilungsverfahren die Umsätze anhand Ihrer Einkaufsquoten auf, während das Direktberechnungsverfahren gut geeignet ist, wenn ein einziger Mehrwertsteuersatz Ihre Umsätze dominiert.
Kann jeder Einzelhändler eine Mehrwertsteuerregelung für Einzelhändler nutzen?
Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 1 Million Pfund können die Standardverfahren (Point of Sale, Aufteilung 1, Direktberechnung 1) nutzen. Größere Unternehmen verwenden angepasste Versionen, und Unternehmen mit einem Umsatz von über 130 Millionen Pfund müssen mit HMRC eine individuelle Methode vereinbaren.
Benötige ich ein Einzelhandelskonzept, wenn ich zu einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz verkaufe?
Nein. Sonderregelungen für Einzelhändler sind nur erforderlich, wenn Sie Waren mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen verkaufen (z. B. Nullsatz und Regelsatz). Wenn alle Ihre Umsätze einem einheitlichen Steuersatz unterliegen, genügt die übliche Mehrwertsteuerabrechnung.
Weiterführende Literatur
- Mehrwertsteuer-Differenzregelung
- Mehrwertsteuer auf Speisen und Catering
- Standard-Versorgungseinrichtungen
- Nullsteuersatz
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