Mehrwertsteuergruppen

Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle können eine Umsatzsteuergruppe bilden und als eine einzige steuerpflichtige Person behandelt werden. Hier erfahren Sie, wie die Gruppierung funktioniert, welche Vorteile und Risiken damit verbunden sind.

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Wichtigste Fakten

  • Eine Umsatzsteuergruppe behandelt mehrere Unternehmen als eine steuerpflichtige Person.
  • Die Versorgung zwischen den Gruppenmitgliedern ist missachtet für Mehrwertsteuerzwecke.
  • Ein Unternehmen (das Vertretermitglied) reicht die Umsatzsteuererklärung der Gruppe ein.
  • Alle Mitglieder sind gesamtschuldnerisch haftbar für die Mehrwertsteuerschulden des Konzerns.

Wie die Mehrwertsteuergruppierung verbundenen Unternehmen Vorteile bringt

Eine Umsatzsteuergruppe ermöglicht es zwei oder mehr Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle, sich für Umsatzsteuerzwecke als eine einzige Einheit registrieren zu lassen. Ein Unternehmen (die Vertretermitglied) übernimmt die Umsatzsteuerabrechnung im Namen der Unternehmensgruppe.[2]

Wer kann eine Umsatzsteuergruppe bilden?

Um eine Gruppe zu bilden, müssen alle Mitglieder folgende Kriterien erfüllen:[1]

  • Körperschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, LLPs usw.) – Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nicht beitreten
  • Unter gemeinsame Kontrolle (Das eine kontrolliert das andere, oder beide werden von derselben Person/demselben Unternehmen kontrolliert)
  • Etabliert oder im Besitz einer feste Einrichtung in Großbritannien

Vorteile der Mehrwertsteuergruppierung

  • Keine Mehrwertsteuer auf konzerninterne Lieferungen — Transaktionen zwischen Konzernmitgliedern unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
  • Cashflow-Vorteil — eine einzige Nettozahlung an HMRC anstelle mehrerer
  • Administrative Einfachheit — eine einzige Umsatzsteuererklärung für die gesamte Gruppe
  • Verringerte Auswirkungen der teilweisen Befreiung — die Aktivitäten der Gruppe werden kombiniert

Risiken und Nachteile

  • Gesamtschuldnerische Haftung — Jedes Mitglied haftet für die gesamte Mehrwertsteuerschuld der Gruppe.
  • HMRC -Befugnisse zur Bekämpfung von Steuervermeidung — HMRC kann die Gruppierung ablehnen oder Mitglieder hinzufügen/entfernen, um Mehrwertsteuerhinterziehung zu verhindern.[2]
  • Komplexität — Für den Beitritt und den Austritt aus der Gruppe ist eine HMRC Benachrichtigung erforderlich.

So bewerben Sie sich

  1. Formular ausfüllen MwSt. 50 (Antrag auf Gruppenregistrierung)
  2. Formular absenden USt-IdNr. 51 für jedes Unternehmen, das der Gruppe beitritt
  3. HMRC bearbeitet den Antrag und bestätigt die Gruppenregistrierung.

Notiz: Die individuellen Umsatzsteuerregistrierungen der Mitgliedsunternehmen werden bei deren Beitritt zur Gruppe gelöscht. Bei deren Austritt werden sie wieder zu individuellen Registrierungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Umsatzsteuergruppe?

Eine Umsatzsteuergruppe ermöglicht es zwei oder mehr Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle, sich für Umsatzsteuerzwecke als eine einzige steuerpflichtige Person registrieren zu lassen. Ein Unternehmen (das repräsentative Mitglied) reicht eine einzige Umsatzsteuererklärung für die gesamte Gruppe ein.

Wird auf Transaktionen zwischen Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe Mehrwertsteuer erhoben?

Nein. Lieferungen zwischen Mitgliedern einer Umsatzsteuergruppe werden für Umsatzsteuerzwecke nicht berücksichtigt, das heißt, auf konzerninterne Transaktionen wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Können Einzelunternehmer oder Personengesellschaften einer Umsatzsteuergruppe beitreten?

Nein. Nur juristische Personen wie Kapitalgesellschaften und Limited Liability LLPs können eine Umsatzsteuergruppe gründen oder ihr beitreten. Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

Was ist das Hauptrisiko beim Beitritt zu einer Umsatzsteuergruppe?

Alle Mitglieder einer Umsatzsteuergruppe haften gesamtschuldnerisch für die gesamte Umsatzsteuerschuld der Gruppe. Kann ein Mitglied nicht zahlen, kann HMRC jedes andere Mitglied zur Zahlung des vollen Betrags verpflichten.

Weiterführende Literatur

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Quellen

  1. Mehrwertsteuergruppe — GOV.UK
  2. Mehrwertsteuerhinweis 700/2: Registrierung von Gruppen und Geschäftsbereichen — GOV.UK
  3. Mehrwertsteuerleitfaden (Mehrwertsteuerhinweis 700) — GOV.UK

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