Wichtigste Fakten
- Sie können sich abmelden, wenn der Umsatz unter einen bestimmten Wert fällt. £88,000.
- Du muss Die Registrierung wird aufgehoben, wenn die Produktion steuerpflichtiger Lieferungen eingestellt wird.
- Möglicherweise müssen Sie die Mehrwertsteuer berücksichtigen. Aktien und Vermögenswerte bei der Abmeldung festgehalten.
- Reichen Sie eine letzte Umsatzsteuererklärung ein, die den Zeitraum bis zu Ihrem Abmeldedatum abdeckt.
Wann kann man sich abmelden?
Sie können die Löschung Ihrer Umsatzsteuerregistrierung beantragen, wenn:[1]
- Ihr steuerpflichtiger Umsatz in den nächsten 12 Monaten wird unten liegen £88,000
- Du hast Der Handel wurde eingestellt. oder die Herstellung steuerpflichtiger Lieferungen
- Du hast Ihr Geschäft wurde geschlossen
- Du hast Ihr Unternehmen wurde übertragen als fortgeführtes Unternehmen (TOGC)
Wann müssen Sie sich abmelden?
Sie müssen Ihre Registrierung stornieren, wenn Sie Ihre steuerpflichtigen Lieferungen vollständig einstellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie:[2]
- Den Betrieb schließen
- Änderung der Rechtsform (z. B. Umwandlung eines Einzelunternehmers in eine GmbH)
- Zukünftig werden nur noch von der Ausnahmeregelung ausgenommene Lieferungen hergestellt.
So melden Sie sich ab
- Bewerben Sie sich online über Ihr Konto. Regierungsportal Umsatzsteuerkonto
- Teilen Sie HMRC das Datum mit, an dem die Abmeldung wirksam werden soll.
- HMRC wird das Stornierungsdatum bestätigen.
Mehrwertsteuer auf Warenbestand und Vermögenswerte
Bei der Abmeldung müssen Sie möglicherweise die Mehrwertsteuer auf alle Aktien und Vermögenswerte Für welche Sie zuvor die Vorsteuer geltend gemacht haben. Dies ist nur erforderlich, wenn die Gesamtumsatzsteuer auf diese Artikel einen bestimmten Betrag übersteigt. £1,000.[3]
Beispiel: Bei Ihrer Abmeldung verfügen Sie über Waren im Wert von 8.000 £ (ohne MwSt.). Die Mehrwertsteuer beträgt 1.600 £ (20 %). Da dieser Betrag 1.000 £ übersteigt, müssen Sie ihn in Ihrer letzten Steuererklärung als Umsatzsteuer angeben.
Ihre endgültige Umsatzsteuererklärung
Sie müssen eine letzte Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum bis zu Ihrem Abmeldedatum einreichen. Diese muss Folgendes enthalten:
- Alle Verkäufe und Käufe bis zum Stornierungsdatum
- Mehrwertsteuer auf Warenbestand und Vermögenswerte (falls zutreffend)
- Gibt es noch ausstehende Anpassungen?
Nach der Abmeldung
- Die Mehrwertsteuer wird ab dem Tag nach Ihrer Abmeldung nicht mehr berechnet.
- Entfernen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Rechnungen und Geschäftspapieren.
- Bewahren Sie Ihre Umsatzsteuerunterlagen auf für 6 Jahre
- Sie können sich später erneut anmelden, falls Ihr Umsatz wieder steigt.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich mich von der Umsatzsteuer abmelden?
Sie können die Abmeldung beantragen, wenn Ihr steuerpflichtiger Umsatz in den nächsten 12 Monaten unter 88.000 £ liegt oder wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit oder die Erbringung steuerpflichtiger Lieferungen vollständig eingestellt haben.
Muss ich bei meiner Abmeldung Mehrwertsteuer auf meine Lagerbestände zahlen?
Möglicherweise müssen Sie die Mehrwertsteuer auf Lagerbestände und Vermögenswerte, für die Sie zuvor die Vorsteuer zurückgefordert haben, berücksichtigen, jedoch nur, wenn die gesamte Mehrwertsteuer auf diese Artikel 1.000 £ übersteigt.
Wie kann ich meine Umsatzsteuerregistrierung kündigen?
Beantragen Sie die Abmeldung online über Ihr Umsatzsteuerkonto beim Government Gateway. Teilen Sie HMRC das Datum mit, an dem die Abmeldung wirksam werden soll, und reichen Sie eine letzte Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum bis zu diesem Datum ein.
Wie lange muss ich meine Umsatzsteuerunterlagen nach der Abmeldung aufbewahren?
Sie müssen Ihre Umsatzsteuerunterlagen sechs Jahre nach Ihrer Abmeldung aufbewahren. Außerdem sollten Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Rechnungen und Geschäftspapieren entfernen.
Weiterführende Literatur
- Umsatzsteuerregistrierungsschwelle
- Umsatzsteuerregistrierung
- Umsatzsteueraufzeichnungen, die Sie aufbewahren müssen
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Quellen
- Kündigen Sie Ihre Umsatzsteuerregistrierung — GOV.UK
- Umsatzsteuerabmeldung — GOV.UK
- Mehrwertsteuerleitfaden (Mehrwertsteuerhinweis 700) — GOV.UK