Wichtigste Fakten
- Der Inländische Umkehrung der Gebühren gilt für die meisten von der CIS regulierten Baudienstleistungen.
- Der Kunde Die Mehrwertsteuer wird vom Lieferanten abgeführt.
- Endnutzer und Zwischenhändler sind von der umgekehrten Gebührenberechnung ausgenommen.
- Der Lieferant stellt die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus und vermerkt „Reverse Charge“ auf der Rechnung.
Umkehrung der Baugebühren
Seit dem 1. März 2021 Inländische Umkehrung der Gebühren gilt für die meisten Bau- und Konstruktionsdienstleistungen, die unter das CIS-System fallen. Kunde Die Mehrwertsteuer wird vom Lieferanten abgeführt.[1]
Welche Leistungen sind abgedeckt?
Zu den abgedeckten Leistungen gehören:[1]
- Bauen, Umbauen, Reparieren, Erweitern, Abreißen
- Installation von Heizungs-, Beleuchtungs-, Entwässerungs- oder anderen Systemen
- Malen und Dekorieren
- Reinigung (innen, nach Bauarbeiten)
- Gerüst, Schalung, Fundament
Dienstleistungen nicht Abgedeckt werden: Architektur, Vermessung, Projektmanagement (professionelle Dienstleistungen), Vermietung von Baumaschinen ohne Bediener.
Wer ist ausgeschlossen?
- Endnutzer — die Person, die Arbeiten für den eigenen Gebrauch in Auftrag gibt (z. B. ein Hausbesitzer, ein Unternehmen, das seine Büroräume renovieren lässt)
- Vermittler — mit Endnutzern verbunden
- Nicht-GUS-Unternehmen — wenn der Kunde nicht für CIS registriert ist
Wie man eine Rechnung erstellt
Falls das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet:[3]
- Rechnung stellen Nettobetrag (keine MwSt.-Zeile)
- Zustand: "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: Der Kunde muss die Mehrwertsteuer an HMRC abführen.”
- Zeig die Mehrwertsteuersatz das gegolten hätte
Auswirkungen auf den Cashflow
Subunternehmer erheben keine Mehrwertsteuer mehr von ihren Kunden, was zu Liquiditätsproblemen führen kann. Planen Sie dies ein und erwägen Sie die Einrichtung eines solchen Systems. Kassenbuchführungsschema oder durch Anpassung Ihres Abrechnungszyklus.
Vor der Rechnungsstellung prüfen: Fragen Sie Ihren Kunden, ob er Endverbraucher ist. Wenn ja, berechnen Sie die Mehrwertsteuer regulär. Andernfalls wenden Sie das Reverse-Charge-Verfahren an. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren für die Mehrwertsteuer im Baugewerbe?
Seit dem 1. März 2021 verpflichtet das inländische Reverse-Charge-Verfahren den Kunden (und nicht den Lieferanten), die Mehrwertsteuer auf GUS-regulierte Bauleistungen abzuführen. Der Lieferant stellt die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus und vermerkt „Reverse-Charge“.
Gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Bauarbeiten für alle Bauvorhaben?
Dies gilt für die meisten von der CIS regulierten Dienstleistungen wie Bauarbeiten, Reparaturen, Malerarbeiten, Gerüstbau und Installationen. Es gilt nicht für freiberufliche Dienstleistungen wie Architektur oder Vermessung sowie für die Vermietung von Baumaschinen ohne Bedienpersonal.
Wer ist von der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im Baubereich ausgenommen?
Endnutzer (z. B. Hausbesitzer oder Unternehmen, die Arbeiten für den Eigengebrauch in Auftrag geben), mit Endnutzern verbundene Vermittler und nicht im CIS registrierte Unternehmen sind von der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ausgeschlossen.
Wie wirkt sich das Reverse-Charge-Verfahren im Baubereich auf den Cashflow von Subunternehmern aus?
Subunternehmer ziehen die Mehrwertsteuer nicht mehr von ihren Kunden ein, was zu Liquiditätsproblemen führen kann, da sie ihre eigene Vorsteuer weiterhin bezahlen müssen, bevor sie diese in ihrer Mehrwertsteuererklärung zurückfordern können.
Weiterführende Literatur
- Inländische Umkehrung der Gebühren
- Mehrwertsteuerrechnungen
- Erklärung der Mehrwertsteuer-Rückgabeboxen
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