Wichtigste Fakten
- Die Warenexporte sind Nullsteuersatz (0% MwSt.).
- Sie müssen festhalten Ausfuhrnachweis zur Unterstützung von Null-Steuersätzen.
- Sie können die Vorsteuer auf Einkäufe im Zusammenhang mit Ihren Exporten zurückfordern.
- Dienstleistungen, die an Unternehmen außerhalb Großbritanniens exportiert werden, können ebenfalls nicht der britischen Mehrwertsteuer unterliegen.
Warenexport
Wenn Sie Waren an Kunden außerhalb Großbritanniens verkaufen, ist die Lieferkette Nullsteuersatz Für Mehrwertsteuerzwecke. Sie berechnen 0 % Mehrwertsteuer auf der Rechnung.[1]
Ausfuhrnachweis
Um eine Ausfuhr mit Nullsteuersatz zu belegen, müssen Sie nachweisen können, dass die Waren das Vereinigte Königreich verlassen haben:[2]
- Offizielle Zollbelege (Ausfuhranmeldung)
- Kommerzielle Beweise (Versanddokumente, Konnossemente, Luftfrachtbriefe)
- Ergänzende Belege (Kundenbestellungen, Korrespondenz, Zahlungsbelege)
Du brauchst offizielle Beweise plus ein weiterer Nachweis. Alle Unterlagen sind 6 Jahre lang aufzubewahren.
Exportdienstleistungen
Dienstleistungen, die Geschäftskunden (B2B) außerhalb Großbritanniens angeboten werden, sind im Allgemeinen außerhalb des Geltungsbereichs Die britische Mehrwertsteuer richtet sich nach den Regeln des Lieferorts. Der Kunde führt die Mehrwertsteuer in seinem eigenen Land ab.[3]
Regelmäßige Rückerstattungen
Wenn Sie hauptsächlich exportieren, können Sie regelmäßig Mehrwertsteuererstattungen geltend machen – Sie berechnen 0 % auf Ihre Verkäufe, erhalten aber die Mehrwertsteuer für Einkäufe im Vereinigten Königreich zurück. Um häufiger Erstattungen zu erhalten, empfiehlt es sich, monatliche Mehrwertsteuererklärungen einzureichen.
Tipp: Wenn Sie keinen ausreichenden Exportnachweis besitzen, müssen Sie die britische Mehrwertsteuer zum regulären Satz berechnen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Exportdokumentation vollständig und korrekt ist, bevor Sie eine Rechnung mit 0 % Mehrwertsteuer ausstellen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auf Exporte aus Großbritannien Mehrwertsteuer erheben?
Nein. Warenausfuhren aus dem Vereinigten Königreich sind mehrwertsteuerfrei, das heißt, Sie berechnen 0 % Mehrwertsteuer. Sie müssen jedoch einen Ausfuhrnachweis vorlegen können, der die Steuerbefreiung belegt.
Welchen Exportnachweis benötige ich für die Steuerbefreiung?
Sie benötigen einen offiziellen Zollnachweis (Ausfuhranmeldung) sowie mindestens einen weiteren Nachweis, wie z. B. Versanddokumente, Frachtbriefe oder Luftfrachtbriefe. Bewahren Sie alle Unterlagen 6 Jahre lang auf.
Kann ich die Mehrwertsteuer auf Einkäufe im Zusammenhang mit Exporten zurückfordern?
Ja. Da Exporte mit Null besteuert (nicht steuerbefreit) sind, können Sie die gesamte Vorsteuer auf Einkäufe, die für diese Exporte verwendet wurden, zurückfordern. Exporteure erhalten häufig regelmäßig Mehrwertsteuererstattungen vom HMRC .
Wird auf Dienstleistungen, die an ausländische Unternehmen erbracht werden, in Großbritannien Mehrwertsteuer erhoben?
Im Allgemeinen nein. Dienstleistungen, die an Geschäftskunden außerhalb Großbritanniens erbracht werden, fallen in der Regel nicht unter die britische Mehrwertsteuer gemäß den B2B-Regelungen zum Leistungsort. Der Kunde führt die Mehrwertsteuer in seinem Heimatland ab.
Weiterführende Literatur
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