Wichtigste Fakten
- Online-Marktplätze (Amazon, eBay) sind unter Umständen für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Verkäufe verantwortlich.
- Britische Verkäufer müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz einen bestimmten Wert übersteigt. £90,000.
- Ausländische Verkäufer, die Waren in Großbritannien lagern, müssen sich für die britische Mehrwertsteuer registrieren. unabhängig vom Umsatz.
- Nach dem Brexit wird bei Waren, die nach Großbritannien eingeführt werden und einen Wert unter 135 £ haben, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs erhoben.
Verkäufer mit Sitz in Großbritannien
Für Verkäufer aus Großbritannien, die auf Plattformen wie Amazon, eBay oder ihrer eigenen Website aktiv sind, gelten die üblichen Mehrwertsteuerregeln:[3]
- Umsatzsteuerregistrierung erforderlich, wenn der steuerpflichtige Umsatz 90.000 £ übersteigt.
- Auf alle steuerpflichtigen Verkäufe wird Mehrwertsteuer erhoben.
- Umsatzsteuererklärungen vierteljährlich über MTD einreichen
Mehrwertsteuererhebung auf dem Marktplatz
Seit Januar 2021 müssen Online-Marktplätze die britische Mehrwertsteuer auf folgende Produkte erheben und abführen:[1]
- Waren von ausländischen Verkäufern mit einem Wert von 135 £ oder weniger, verkauft an Kunden in Großbritannien
- Waren in Großbritannien von ausländischen Verkäufern an Kunden in Großbritannien verkauft (beliebiger Wert)
Der Marktplatz wird zum „fiktiven Lieferanten“ und übernimmt die Mehrwertsteuerabwicklung.
Ausländische Verkäufer lagern Waren in Großbritannien
Wenn Sie als ausländischer Verkäufer Waren in einem britischen Logistikzentrum (z. B. Amazon FBA) lagern, müssen Sie sich für die britische Mehrwertsteuer registrieren. unabhängig von Ihrem Umsatz.[2]
Verkaufen Sie von Ihrer eigenen Website
Wenn Sie direkt verkaufen (nicht über einen Marktplatz), sind Sie für die Mehrwertsteuerabwicklung selbst verantwortlich:
- Kunden aus Großbritannien: Berechnung der britischen Mehrwertsteuer zum entsprechenden Satz
- EU-Kunden: Bitte beachten Sie Folgendes: Regeln für den Lieferort
- Übrige Welt: Export (Nullsteuersatz, wenn Sie einen Exportnachweis vorlegen können)
Tipp: Führen Sie genaue Aufzeichnungen darüber, welche Verkäufe über einen Marktplatz abgewickelt werden (wobei der Marktplatz die Mehrwertsteuer erhebt) und welche Direktverkäufe sind (wo Sie die Mehrwertsteuer erheben). Vermeiden Sie Doppelzählungen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich für die Mehrwertsteuer registrieren, um in Großbritannien online zu verkaufen?
In Großbritannien ansässige Verkäufer müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz 90.000 £ übersteigt. Ausländische Verkäufer, die Waren in Großbritannien lagern, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
Erhebt der Online-Marktplatz die Mehrwertsteuer in meinem Namen?
Seit Januar 2021 müssen Marktplätze wie Amazon und eBay die britische Mehrwertsteuer auf Verkäufe von Waren durch ausländische Verkäufer mit einem Wert von 135 £ oder weniger sowie auf Waren, die sich bereits in Großbritannien befinden und von ausländischen Verkäufern verkauft werden, erheben.
Wie wird die Mehrwertsteuer auf online verkaufte Importe mit geringem Wert gehandhabt?
Bei Waren, die mit einem Warenwert von 135 £ oder weniger nach Großbritannien eingeführt werden, wird die Mehrwertsteuer nicht an der Grenze, sondern beim Verkauf erhoben. Der Online-Marktplatz bzw. der Verkäufer führt die Mehrwertsteuer ab.
Muss ich auf Exporte von meiner eigenen Website Mehrwertsteuer erheben?
Waren, die über Ihre eigene Website an Kunden außerhalb Großbritanniens verkauft werden, können als Exporte mit Nullsteuersatz belegt werden, sofern Sie über einen gültigen Exportnachweis verfügen.
Weiterführende Literatur
- Mehrwertsteuer für Amazon-Verkäufer
- Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen (OSS)
- Mehrwertsteuer auf Einfuhren
- Umsatzsteuerregistrierung
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